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Verwaltung ignoriert einstimmigen Beschluss des Bezirksrates

Entscheidung voraussichtlich am 06.12.2023 im Bauausschuss.

Grüne und SPD verhandeln über einen Änderungsantrag zur Fortführungsdrucksache zum 2. Bauabschnitt Wasserstadt-Limmer. Das ist zunächst eine gute Nachricht, da es deutlich macht, dass das skandalöse Gebahren der Verwaltung nicht hingenommen wird. Wir halten euch auf dem Laufenden.

Was für ein Paukenschlag war der am 20.9.23 über alle Parteigrenzen hinweg beschlossene Änderungsantrag des Bezirksrats Linden-Limmer! Einstimmig, ohne Enthaltungen! Ein demokratisches Erlebnis, und mit was für Inhalten! Das Ohr am Puls der Bürger*innen und ein starkes Signal in Richtung Stadtrat!

Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 1331/2023 „Bebauungsplan 1536 – Wasserstadt Limmer, Fortführung des Verfahrens“:

https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/1331-2023E1

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BI-Brief an die Ratsfraktionen und den Bezirksrat

BI-Stellungnahme zur Fortführung des Verfahrens „B-Plan Nr. 1536 – Wasserstadt Limmer West“
hier: zur Stellungnahme der Verwaltung v. 26.09.2023 durch Drs. Nr. 1331/2023 E1

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Fortführungsdrucksache v. 08.06.2023 soll der Verwaltungsausschuss wesentliche Weichenstellungen für den Fortgang der weiteren Planung für das Wasserstadtgelände beschließen.
Nach der o. g. Stellungnahme der Verwaltung v. 26.09.2023 soll keinem einzigen Anliegen aus dem dazu ergangenen einstimmigen Beschluss des Stadtbezirksrates Linden-Limmer – und damit auch aus der Bürgerbeteiligung – entsprochen werden. Wir bitten die Ratsfraktionen daher innezuhalten, eine derartig vorgeschlagene Vorgehensweise zu überdenken und sich mit allen Argumenten ernsthaft auseinanderzusetzen. Denn es geht um eine Stadtteilplanung, die für viele Jahrzehnte auch sozial tragfähig bleiben und damit nachhaltig erfolgen soll. Und: Ein Anwaltsplaner hat bereits resigniert das Handtuch geworfen…

Plangespäche (Punkt 1)
Hier geht es nicht nur um eine Unterrichtung, sondern um eine ausdrückliche Zustimmung zu allen Würdigungen der Verwaltung.

Zur Bebauungsdichte (Punkte 2 und 3)
Eine sozialverträgliche Begrenzung der Bebauungsdichte ist seit Beginn der Planungen für das Conti-gelände nicht nur für die Bürgerbeteiligung ein wesentliches Thema. Die dazu geführten Diskussionen führten zu einem mühselig errungenen Kompromiss durch den Leit-Beschluss des Verwaltungsausschusses v. 08.10.2021 der die Zahl der Wohnungen für das gesamte Wasserstadtgelände auf 1.600 bis 1.800 begrenzte. Die Verwaltung will diese Grenze weit überschreiten.
Selbst bei einer Realisierung der Basisvariante des Gewinners aus dem städtebaulichen Wettbewerb würde die genannte Wohnungszahlobergrenze merklich überschritten und die aus dem Wohnungsbaukonzept vorgesehene Zielsetzung für die restl. Wasserstadt-West von 1.350 Wohnungen erheblich übererfüllt.
Mit einer Planung nach der Fortführungsdrucksache soll aber eine noch über die Basisvariante des Planungswettbewerbs hinausgehende Verdichtung auf eine GFZ von 2,6 (eigene Berechnung) erfolgen. Damit würde der hannoversche Standard in verdichteten städtischen Wohngebieten (GFZ von 1,2 – 1,5) annähernd um das Doppelte überschritten. Die Bauabschnitte zusammen ergäben dann bei 75 qm Wohnfläche pro Wohnung insgesamt 2600 Wohnungen in der Wasserstadt. Die Verwaltung hat bislang keine transparente Flächenbilanz vorgelegt, die als prüffähige Unterlage tauglich wäre.

Offene Fragen zum Erhalt der Conti-Altgebäude (zu Punkt 7)
Die Durchsicht der von der Verwaltung vorgelegten Informationen zum Erhalt der Conti-Altgebäude macht deutlich, dass dazu noch zu klärende Fragen bestehen und die Positionierung der Gesundheitsverwaltung sich als nicht hinreichend tragfähig darstellt. Nähere Ausführungen zu dem Thema finden Sie in der Anlage.
Der Vorgang ist für eine Abbruchgenehmigung auch deshalb tatsächlich noch nicht entscheidungsreif, weil alternative Nachnutzungen nicht ernsthaft geprüft wurden.
Dennoch ist nach den Verlautbarungen der Verwaltung zeitnah eine Abbruchgenehmigung zu befürchten.

Zu erwägen wäre u. E. auch eine fachliche Anhörung zu dem Thema als gemeinsame Veranstaltung von Bauausschuss und Stadtbezirksrat. Zeit dafür ist, da in naher Zukunft ohnehin nicht mit neuen Projekten im Wohnungsbau aufgrund der tiefgreifenden Baukrise zu rechnen ist.
Man könnte in diesem Fall auch daran denken, gem. § 15 Baugesetzbuch die Entscheidung über einen Abriss zurückzustellen. Und der Verwaltungsausschuss könnte sich die Entscheidung über eine etwaige Abbruchgenehmigung vorbehalten, um nicht mehr behebbaren Schaden zu vermeiden.

Soziale Vielfalt und Wohnraumversorgung nur andernorts? (zu Punkt 9)
Die Behauptung der Verwaltung, „die verfügbaren Instrumente zur Sicherung sozialer Vielfalt und sozialer Wohnraumversorgung kämen zur Anwendung“ ist mit Blick auf den weitergehenden Vorschlag des Bezirksrates unredlich. Andere Städte machen es vor: Der Beschluss des Stadtbezirksrates Linden-Limmer verweist exemplarisch auf die kommunale Bodenpolitik in Frankfurt a.M., dazu das Erläuterungsvideo (4,5 Minuten):
https://www.stadtplanungsamt-frankfurt.de/custom/video/2020-09-25_Baulandbeschluss_h264_FIN.mp4
Und den mehr als 1000 leerstehenden hochpreisigen Wohnungen in Hannover weitere hinzuzufügen, ist kein Beitrag zur Lösung der Wohnungsmarktprobleme. Die Wohnungsbaugesellschaften in Hanno-ver ziehen ihre Konsequenzen und warten ab.
Verkehrsanbindung Bus/Stadtbahn Fehlanzeige (zu Punkt 10)
Das vorliegende aktualisierte SHP-Gutachten geht von einem Ziel von 25% MIV, 25 % Radverkehr, 25% Fußgängerverkehr und 25% Bus bzw. Bahn aus. Die Prognose ist allerdings nicht voraus-setzungslos. Im SHP-Gutachten heißt es: „Für den Erfolg des Mobilitätskonzeptes ist eine konse-quente Umsetzung der Maßnahmen erforderlich.“ Prof. Haller (SHP): „Für die Buslinie Wasserstadt sind Taktung und Linienführung entscheidend für die Akzeptanz.“ „Ein Bustakt von 30 Minuten (170er-Bus) hat keinen Verkehrswert. Hier wird Geld verbrannt.“

Eine geordnete Verkehrserschließung ist wesentliche Voraussetzung für die geplante Wohnbebauung. Die Stadtverwaltung ist „spitzfindig“, wenn sie die Formulierung „sind im Bebauungsplan zu berücksichtigen“ nur auf den eigentlichen Bebauungsplan bezieht. Zu einem Bebauungsplan gehört zwingend eine Begründung. In ihr muss eine geordnete Verkehrserschließung, die Gegenstand des umfassenden Verkehrskonzepts ist, nachgewiesen werden. Das erfordert das Abwägungsgebot. Deshalb werden die Maßnahmen außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs Bestandteil des Bebauungsplans, wenn auch nicht der eigentlichen Festsetzungen.

Derzeitiger Stand: Eine attraktive Verkehrserschließung mit Bus oder Bahn ist trotz krasser Erhöhung der Bebauungsdichte bislang nicht in Sicht. Die Stadt hat nun kürzlich bei einem Braunschweiger Büro ein umfassendes Verkehrskonzept für die Wasserstadt in Auftrag gegeben, das im Herbst vorgestellt werden soll.

Für ein klärendes Gespräch stehen wir Ihnen gern zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

Uwe Staade
Sprecher BI Wasserstadt-Limmer

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Anlage: Zur in Aussicht genommenen kurzfristigen Abbruchgenehmigung der Conti-Altgebäude in Limmer
30.10.2023
Zur in Aussicht genommenen kurzfristigen Abbruchgenehmigung der Conti-Altgebäude in
Limmer *)
durch die Landeshauptstadt Hannover – in der Informations-Drs. Nr 15 09/2023, v. 21.07.2023, Umgang mit den Baudenkmälern in der Wasserstadt Limmer, mit zugehörigen 10 Anlagen und durch die Drs. Nr. 1331/2023, v. 08.06.2023, B-Plan Nr. 1536, – Wasserstadt Limmer West, Fortführung des Verfahrens sowie in der Drs. 1331/2023 E1 v. 26.09.2023 zur Ablehnung sämtlicher Änderungsanträge des
Stadtbezirksrates Linden-Limmer in Drs. 15/1947/2023 v. 20.09.2023

In verschiedenen Verlautbarungen hat die Verwaltung zum Ausdruck gebracht, dass sie zeitnah einem etwaigen Antrag stattgeben will, die Conti-Altgebäude in Limmer abzubrechen. Die für die Altgebäude konzipierte Wohnungsnachnutzung sei leider nicht realisierbar, da sie von den Gesundheitsbehörden als gesundheitlich nicht tragfähig angesehen werde. Etwaige Verzögerungen des Abbruch-Genehmigungsverfahrens seien (jetzt) rechtlich nicht mehr statthaft.
Dieser Auffassung ist entgegen zu treten: Der Vorgang ist für eine solche Entscheidung nicht reif. Erforderliche Gründe, die eine nötige denkmalrechtliche Abrissgenehmigung nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 Nds. Denkmalschutzgesetz rechtfertigen könnten, liegen noch nicht erkennbar vor. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb für die
geschützten Baudenkmale keinerlei Nachnutzungsmöglichkeiten mehr bestehen sollten:

  1. Alternativen, weniger sensible Nachnutzungen als Wohnen, z. B. Gewerbe, Büros, Serverfarm, Lagerraum, Garage, sind bislang nicht ernsthaft geprüft und und diskutiert worden.
  2. Auch die zweifelnd ablehnende Stellungnahme der Gesundheitsverwaltung zur entwickelten Konzeption „Wohnen“ erscheint nicht tragfähig.
    Die für eine Nachnutzung „Wohnen“ entwickelte bauliche Konzeption sah vor, die historischen Gebäude schadtstoffrei komplett zu entkernen. Nur die äußere Hülle, die Fassade, sollte erhalten bleiben und ein neues Gebäude in das alte quasi hineingestellt werden.
    Die zu diesem Vorgang bislang veröffentlichten Unterlagen mit behördlichem Schriftverkehr (sh. Informations-Drs. “Umgang mit den Baudenkmälern in der Wasserstadt Limmer vom 21.07.2023, Nr. 15 09/2023 mit zugehörigen 10 Anlagen) werfen Fragen auf, welche die zweifelnd ablehnende Stellungnahme der Gesundheitsverwaltung dazu als nicht schlüssig erscheinen lässt:
    a) Widersprüchliche Tatsachenangaben zur chemischen Belastung
    Einerseits wird in der Informationsdrucksache der Verwaltung darauf hingewiesen, dass in der allein zu erhaltenden Klinkerfassade im Rahmen der Beprobung keine Schadstoffe nachgewiesen worden seien (ebenda Seite 2).
    Auch das Institut für Umweltanalyse aus Bielefeld (IFUA) weist in seiner ergänzenden Stellungnahme vom 9.11.2022 ebenfalls auf nicht gemessene Schadstoffe in der Fassade hin (siehe in Anlage 6 der Informationsdrucksache, Seite 3 unten).
    Bekannt ist zudem, dass auch 2018 in den Fensterlaibungen vorgenommene Beprobungen keinen N-Nitrosaminbefund ergaben. ________________________________________________________________
    *) Die hier zitierten Unterlagen finden sich in der Info-Drs. der Verw. v. 21.07.2023, Nr. 1509/2023 nebst 10 Anlagen; Link
    dazu sh. am Textende.
  3. Demgegenüber äußerte sich die Gesundheitsbehörde der Region in ihrer ablehnenden Stellungnahme vom 25.10.2022 über eine „kontaminierte Fassade in der zuletzt noch 2022 kanzerogene N-Nitrosamine nachgewiesen wurden.“(vgl. Anlage 5 der Informationsdrucksache, S. 3).
    b) Ist das vorgelegte bauliche Konzept überhaupt fachlich fundiert auf Sicherheit geprüft worden? Das scheint tatsächlich nicht geschehen zu sein. So schreibt das Gesundheitsamt der Region in seiner Stellungnahme vom 25.10.2022 zum Baukonzept lapidar: „Weiterhin wird in den uns aktuell vorgelegten Unterlagen zum Nutzungskonzept aus unserer Sicht nicht zweifelsfrei dargestellt, dass eine potenzielle Emission von der kontaminierten Fassade, in der zuletzt 2022 kanzerogene N-Nitrosamine nachgewiesen wurden, hinreichend sicher in die geplanten Innenräume ausgeschlossen werden können.“ Jegliche Begründung zu dieser Feststellung fehlt (vgl. Anlage 5 der Informationsdrucksache, S. 3).
    c) Ein wichtiger grundsätzlicher Hinweis, den das Nds. Landesgesundheitsamt (NLGA) am 21.11.2022 gegeben hat, ist offenbar nicht aufgegriffen worden. Explizierter Auftrag der Verwaltung an das Bielefelder Institut IFUA war es, einen toxikologischen Bewertungsmaßstab für N-Nitrosamine zu entwickeln (vgl. in Anlage 6 der Informationsdrucksache, S. 1 unten u. S. 4 Mitte des IFUA-Textes).
    In der veröffentlichten Stellungnahme des Gesundheitsamtes nimmt breiten Raum die Erörterung ein, ob die sonach erfolgte toxikologische Einschätzung sachgerecht und fehlerfrei erfolgt sei und ob ein abgeleiteter Bewertungsmaßstab für eine Prüfung überhaupt noch technisch normgerecht gemessen werden könne.
  4. Das NLGA – also die landesweit beratende Fachbehörde der nds. Gesundheitsverwaltung – hat mit seinem Hinweis Nr. 1 an das Gesundheitsamt der Region vom 21.11.2022 die grundsätzliche Frage aufgeworfen, ob eine toxikologische Einschätzung bei einer baulich sicheren Situation überhaupt notwendig ist (vgl. Anlage 8 der Informationsdrucksache, S. 1). Es heißt dort: „Wird eine toxikologische Einschätzung benötigt oder nicht? Die Frage stellt sich beim Lesen der Unterlagen. Wenn die Einschätzung besteht, dass die 3 „Sicherheitseckpunkte“ eine 100% sichere Situation schafft, die entweder eine vollständige Entfernung nitrosaminkontaminierter Stellen sicherstellt und/oder einen vollständig sicheren Abschluss der zu schaffenden Wohnbereiche von möglichen Nitrosamin-Restkontaminationen gewährleistet, stellt sich die Frage, ob eine toxikologische Einschätzung notwendig, ja ob sie nicht überflüssig ist.“

    Das NLGA kam dann zu folgender Schlussfolgerung: Weil die Stadt eine toxikologische Bewertung beauftragt und diese dem Gesundheitsamt der Region vorgelegt habe, könne wohl keine 100% sichere bauliche Situation gewährleistet werden und somit sei von einer möglichen Exposition künftiger Bewohner/Innen auszugehen.


Originalzitat:
„Da eine toxikologische Bewertung über das IFUA beauftragt und dem GA der Region Hannover zur Bewertung vorgelegt wurde wird im Umkehrschluss geschlussfolgert, dass eine 100% sichere Situation im oben beschriebenen Sinn nicht sicher gewährleistet werden kann. In einer Bewertung ist somit von einer möglichen Exposition von Bewohnern der geplanten Wohnungen auszugehen.“
Eine Auseinandersetzung oder Hinweise des NLGA zu etwaigen Unsicherheiten der baulichen Konzeption unterblieben nach dem erfolgten Umkehrschluss ebenfalls. Weitere Ausführungen befassten sich dann mit der toxikologischen Bewertung und deren etwaigen Messung.

d) Unklarheit, welche Anforderungen z. B. bei einer etwaigen Büronachnutzung zu beachten sind. Auf Frage der Stadtverwaltung hat das Nds. Sozialministerium mit seinem Erlass vom 28.03.2023 (vgl. Anlage 10 der Informationsdrucksache, Seite 2/3) die tatsächliche Nachnutzung von potenziell belasteten Räumen der Conti AG als Büros gerechtfertigt (insbes. geringere Aufenthaltsdauer als beim Wohnen, messtechnische Überwachung).
Dennoch ist im Text der Verwaltung in ihrer Informationsdrucksache vom 21.07.2023 davon die Rede, dass für eine Nutzung zu gewerblichen Zwecken wie zum Beispiel Büros oder Geschäfte die
gleichen Anforderungen gelten wie für die Nachnutzung Wohnen (ebenda S. 3 oben).
Was gilt nun?
Fazit:
Angesichts des sich unterbreiteten Sachverhalts jetzt eine Abbruchgenehmigung zu erteilen wäre mit dem NDSchG nicht vereinbar, voreilig und dann nach Zerstörung der Baudenkmale nicht mehr heilbar.
Anmerkung:
Im Übrigen ist zu Stellungnahme Nr. 7 der Verwaltung in ihrer Drs. 1331/2023 E1 v. 26.09.2023 anzumerken, dass auch Geschäfte der laufenden Verwaltung in denkmalrechtlichen Vorgängen einer Einwirkung durch kommunalpoltische Gremien nicht entzogen sind. Denn gem. § 76 Abs. 2 S. 2 NKomVG kann z. B. der Verwaltungsausschuss durchaus beschließen, dass er sich die Entscheidung über die Abbruchgenehmigung der Conti-Altgebäude vorbehält.
Hinweise zu den zitierten Materialien:
Die Informations-Drucksache der Verwaltung v. 21.07.2023 „Umgang mit den Baudenkmälern in der Wasserstadt Limmer“, Nr 15 09/2023 mit zugehörigen 10 Anlagen kann über den folgenden Link zum SIM der Landeshauptstadt Hannover eingesehen und heruntergeladen werden:
https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/1509-2023
Diese Dokumentation der Verwaltung ist entgegen der 24.05.2023 einstimmig beschlossenen Bitte (Drs. Nr. 15-1088/2023 N2) und dem daraus ersichtlichen Anliegen des Bez.Rates Linden-Limmer nicht ganz vollständig. So fehlen leider:
● Die letzte Antwort des Gesundheitsamtes der Region v. 20.12.2022 an die Landeshauptstadt auf die Gegenvorstellung und den Gesprächswunsch der Stadtverwaltung v. 14.11.2022.
● Offene Punkte und Hinweise der Region, die diese der Stadt für eine mögliche Nachnutzung der Gebäude gegeben hatte. Darauf nahm das Gesundheitsamt in seiner ablehnenden Stellungnahme
v. 25.10.2022 einleitend Bezug (vgl. Anlage 6 der Informationsdrucksache)

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Weitere spannende Termine im Stadtbezirk:

Sonntag 5. November 2023 um 11 Uhr: Premiere im Apollokino: Wasserstadt – Der Film: \“Dann haben sie uns ernst genommen…\“ (punkt-linden.de)

Eine weitere Filmaufführung ist am Mittwoch, 8.11.2023 um 18 Uhr geplant.

Dank an Sid Auffarth

Nach 20 Jahren als Anwaltsplaner hat Sid Auffarth sein Amt unter Protest niedergelegt.

Wir danken Sid sehr für sein Engagement und seine Anregungen seit vielen Jahren und teilen seine Kritik!

Damit sind wir nicht allein: In einer Umfrage, veröffentlicht in der HAZ am 22.07.2023, heißt die Frage: „Stadtplaner Sid Auffahrt kritisiert: Die Bebauung der Wasserstadt wird zu dicht, der Abriss der Conti-Gebäude ist ein Fehler. Was meinen Sie?“  Von 2822  Teilnehmenden stimmen ihm 61,1 voll und ganz zu, 14,8% teilen die Kritik an der Dichte, 13,1% die Kritik am Abriss und nur 11% teilen die Kritik nicht.

Am 20.9.2023 wird die Verwaltung im Bezirksrat erneut versuchen, ihre Drucksache mit der Extrem-Verdichtung durchzubringen. Notiert euch den Termin schon mal – denn auch dort werden wir präsent sein.

Hier sein Fazit:

Dieser Entwurf hat gesiegt

Auf der Beteiligungsveranstaltung am 3.2.22 haben sich 87 % der Teilnehmenden für diesen Entwurf ausgesprochen. Nun hat ihn die Jury am 7.2.22 zum Sieger gekürt, überraschenderweise allerdings nicht in allen Teilen. Für den Teil des ehemaligen Conti-Parkplatzes wurde ein Teil aus dem dritten Entwurf gewählt.

Die Entwurfsdateien sind unter diesem Link zu finden.

Uwe Staade (BI Wasserstadt):Der Conti-Parkplatz war in allen drei Entwürfen etwas unterbelichtet. Aus der Not heraus hat die Jury aus dem (bei der Bürgerbeteiligung durchgefallenem) dritten Entwurf nun den Parkplatz-Teil übernommen.  Die Bebauung ist hier mit 5-, 6- und 8-geschossigen Häusern extrem dicht. Dadurch wird die Sonne in großen Bereichen und Zeiten kaum den Boden erreichen. Folglich sind „Steingärten“ geplant. Die kommen ohne aus. Dabei fehlen generell Grünflächen.

Um die Wunstorfer Straße nicht noch stärker zu belasten, fordert die Bürgerinitiative hier eine  Prüfung der Kfz-Erschließung über Zum Schleusengrund und Carlo-Schmid-Alle. Als die alte Conti noch in voller Blüte stand, gab es das. Zweiter wesentlicher Vorteil: Diese Idee eröffnet Chancen für ein autofreies Quartier.

Die Bürgerinitiative fordert, das Bebauungsverfahren für den Conti-Parkplatz zurückzustellen. Erst sollte die nördliche Wasserstadt gebaut werden. Mit einer Teilung des Bebauungsplanverfahrens gewinnen Rat und Verwaltung die Chance, noch regulativ auf weitere Entwicklungen einzuwirken.“

Und hier die anfängliche Stellungnahme der BI, die allerdings vor der Jury-Entscheidung entworfen wurde und noch davon ausging, dass die weit abgeschlagenen anderen Entwürfe nicht berücksichtigt werden:

BI-Videokonferenz zur Endpräsentation 2. BA Freitag, 4. Februar 2022 um 18 Uhr

BI-Videokonferenz zur Besprechung der Endpräsentation 2. BA Freitag, 4. Februar2022 18:00 bis 20:30

Ziel ist es, eine kompakte Stellungnahme der BI an alle Verantwortliche (Jury, Planende, Politik und Verwaltung) zu erarbeiten.

Die Sitzung findet als Hybrid-Veranstaltung statt. Ein enger BI-Kreis findet sich in der Großen Straße 17 bei Uwe Staade zusammen, max. 10 Teilnehmende. Bis zu 5 Interessierte ohne Zoom-Möglichkeit können sich zur Präsenz anmelden unter info@wasserstadt-limmer.org.

Zur Teilnahme per  Zoom ist keine Anmeldung erforderlich. Bitte um 17.59 Uhr auf diesen Link klicken und anschließend Kamera und Mikrofon freigeben:  
https://us02web.zoom.us/j/85406524778?pwd=RzBZSStwWkdOdmdxeENQL1RuSzFCZz09        

Kenncode 807599  Meeting ID- 854 0652 4778

Offene Briefe: Keine Erhöhung der Bebauungsdichte in der Wasserstadt-Limmer!

BESCHLIESSEN SIE KEINE BEBAUUNG, DIE 1600-1800 WOHNEINHEITEN
ÜBERSCHREITET!

In den anliegenden PDF Dateien haben wir unsere Offenen Briefe gebündelt inkl. Reaktionen der Parteien zum ersten vom 21.7.2021. Für die FDP, Linke, Grüne und SPD kommt eine Nachverdichtung nicht in Frage. Die CDU macht sich für ein nachhaltiges Verkehrskonzept stark.

Beteiligungsverfahren für den Uferpark am Do 1.7.21 um 19 Uhr per zoom

Lange gefordert und jetzt ganz plötzlich untenstehend die offizielle Einladung zum Beteiligungsverfahren für den Uferpark. Wir sprechen darüber bei unserer BI am Di 29.6. 21 um 19.30 Uhr in der Vereinsgaststätte des TSV Limmer, Bistro34, Holzrehre 8, zu der ich hiermit herzlich einlade.

Das Beteiligungsverfahren als reine Online Veranstaltung durchzuführen, ist nicht optimal. Immerhin konnten wir erreichen, dass die Anfangszeit von 16 auf 19 Uhr verlegt wurde und man sich nicht anmelden muss. Im Einladungstext vermisse ich die Aufforderung zur Vorab-Einreichungs-Möglichkeit per Email an wasserstadt@chorablau.de, daher die Bitte an alle, die Gedanken, Vorschläge, Ideen oder Fragen zu den öffentlichen Freiräumen im 1. BA haben, sie vorab dorthin zu schicken. Am 1.7. wird nicht viel Zeit sein, sie dann noch einzubringen.
Im Betreff ist für die Veranstaltung nur vom Uferpark die Rede, aber im Vorgespräch sagte Björn Bodem (der auch moderieren wird), dass alle Grünanlagen im 1. BA gemeint sind. Ob z.B. auch der Sternplatz dazu gehört, wollte er noch klären. Auch habe ich gebeten nachzufragen, ob denn mittlerweile die 20 % Bewohner*innen des 1. BA fest stehen und von dieser Veranstaltung erfahren.

Bitte weitersagen!

BI Wasserstadt Limmer
c/o Uwe Staade
Große Straße 17
30453 Hannover
T. 0511-862252
M. 0171-4873431



Sehr geehrte Damen und Herren,

auf diesem Wege möchten wir Sie recht herzlich zum Beteiligungsverfahren für den Uferpark innerhalb des 1. Bauabschnitts des Neubaugebiets Wasserstadt Limmer einladen.

Bitte beachten Sie die beiden angefügten Anhänge. Es handelt sich um ein Einladungsschreiben mit näheren Informationen und einen Lageplan des Uferparks, der den aktuellen Planungsstand darstellt.

Das Verfahren wird am Donnerstag, den 01.07.2021 ab 19.00 digital über die Kommunikationsplattform Zoom stattfinden. Die Zugangsdaten werden öffentlich bekanntgegeben und können ab sofort unter https://chorablau.de/ abgerufen werden. Daneben werden der beigefügte Lageplan und das Einladungsschreiben im Schaufenster am Quartierseingang an der Wunstorfer Straße öffentlich ausgehängt.

Innerhalb des Beteiligungsverfahrens werden wir Ihnen die aktuelle Vorplanung einschließlich der planerischen Rahmenbedingungen näher erläutern und einen Ausblick zum weiteren Ablauf der Planung geben. Zudem werden Sie die Möglichkeit haben, mit uns in den Dialog zu treten um Ihre Ideen, Anregungen und Wünsche zu äußern.

Bitte informieren Sie Interessierte und Neugierige über dieses Verfahren und leiten Sie das Einladungsschreiben gerne weiter. Sollten wir direkt weitere Personen oder Organisationen benachrichtigen, können Sie uns gerne darüber informieren.

Am Mi 23.6.21 werden wir Ihnen zudem genauere Informationen zum geplanten Ablauf und zum Umgang mit der Kommunikationsplattform Zoom zukommen lassen.

Sollten Sie vor der Veranstaltung Rückfragen oder Anregungen haben, können Sie uns gerne über die Mailadresse wasserstadt@chorablau.de kontaktieren. Wir werden uns bemühen, diese Fragen zeitnah zu beantworten bzw. Ihre Anregung im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zu thematisieren.

Mit freundlichen Grüßen


Björn Bodem
Gesellschafter
Landschaftsarchitekt AKNDS
chora blau Landschaftsarchitektur
Bodem Cordes Ney Schmidt PartG mbB
Landschaftsarchitekten und Ingenieure
Hanomaghof 1 ∙ 30449 Hannover
Tel + 49 (0) 511 300 356 -40
Web www.chorablau.de

Bitte Mitmachen! Beteiligung zum Verkehrskonzept Wasserstadt ++

Bis zum 31. Mai 2021: nutzt die angelaufene Beteiligung zum Verkehrskonzept Wasserstadt ++ für eure Ideen und Verbesserungsvorschläge. Fotografiert und beschreibt nervige Stellen im Limmer Verkehrsalltag.
Man kann das z.B. per Kommentar auf der offiziellen Beteiligungsseite https://meinquartier2030-ll.de/wasserstadt-limmer/ oder offline in der dafür eingerichteten MitMachBox an der ehemaligen Baustellenzufahrt Wunstorfer Straße 108-112.

Bürgerbeteiligung 2021 startet

Öffentliche BürgerInnenbeteiligung Verkehrskonzept Wasserstadt

Am Do 6.5.2021 um 19.00 Uhr richtet die Stadtverwaltung eine öffentliche Onlineveranstaltung mit BürgerInnenbeteiligung zum Thema Verkehrskonzept Wasserstadt Limmer aus.

Hier der Link für das Zoom-Meeting am 6.5.2021 um 19.00 Uhr:

https://us02web.zoom.us/j/84377887484?pwd=VVREQzlQYzIrR1U1Z1dxeC9qajZ0dz09

Zu den Vortragenden gehören unter anderen der Baudezernent Thomas Vielhaber und Wolfgang Haller vom Verkehrsplanungsbüro SHP Ingenieure aus Hannover. Weitere Infos  sollen in einer  eigens auf Veranlassung der Stadt eingerichteten Website veröffentlicht werden.  

https://www.meinquartier2030-ll.de

Eine wichtige Grundlage der Veranstaltung  ist die Broschüre „Bausteine für ein Stadtteilverkehrskonzept“ der Bürgerinitiative Wasserstadt Limmer:  https://cloud.wasserstadt-limmer.org/s/sNAsDnTgQSRdyK2

Die Durchführung der so lange geforderten Beteiligung zum Stadtteilverkehrskonzept in der Pandemie, ohne Präsenzveranstaltung, ist natürlich suboptimal. Flyer oder ähnliches gibt es noch nicht.

Verkehrsströme der Wasserstadt

Trotzdem sollten wir die Chance nutzen, unsere Ideen und Vorschläge so gut wie möglich einzubringen. Beschreibt eure kritischen Verkehrssituationen, eure konkreten Punkte für die Verbesserung der Verkehrssituation und bringt sie ein, bestehend möglichst aus Fotos und Text und dem Einverständnis der Veröffentlichung mit Namen oder anonym. Ihr könnt uns die auch vorab schicken an verkehr@wasserstadt-Limmer.org, vielleicht haben wir die Möglichkeit, sie noch mit in die Veranstaltung einzubringen.
Alle diejenigen, die nicht die Möglichkeit haben, sich per Videokonferenz zu beteiligen, bitte ich euch bei uns zu melden. Einigen wenigen könnten wir einen Laptop oder Tablet zur Verfügung stellen, entweder für sich zu Hause oder auch bei mir in der Großen Straße 17. Ich würde mir in dem Fall ein Hygienekonzept überlegen. 1-2 Tage vor dem 6.5. werde ich nochmal eine Erinnerung schicken. Auf dem Laufenden bleibt ihr ansonsten über unsere Homepage.

Der Ablaufplan der vorgesehenen Bürgerbeteiligung, teilweise bereits terminiert, findet sich in der Limmer Cloud. Ende Mai folgt bereits die Beteiligung zum Uferpark und den Spielplätzen im 1. BA , Anfang Juni eine Ideenwerkstatt zu „Mein Quartier 2030 Linden-Limmer“. Lasst uns diese Chancen optimal nutzen. Erobern wir unseren Stadtraum zurück!

Viele Grüße und bleibt gesund!

BI Wasserstadt Limmer
Uwe Staade
Große Straße 17
30453 Hannover
T. 0511-862252
M. 0171-4873431

info@wasserstadt-Limmer.org


Limmer im Fokus. Ein Fotowettbewerb für alle zwischen 6 und 22 Jahren.

Du hast ein Auge fürs Detail? – Fotografierst gerne? – Kommst aus Limmer oder gehst hier zur Schule? – Dann mach mit beim Fotowettbewerb für unseren BI Wasserstadt Kalender 2022.

Zeig uns Deinen Blick auf Limmer und die neu entstehende Wasserstadt – was sind für Dich die schönsten Ecken? Mit wem teilst du sie? Wir freuen uns auf Fotos, die uns zeigen, was diesen Ort für Dich ausmacht. Wir freuen uns über Einblicke in Deine Welt – voller Leben, Leute, Begegnungen – voller Limmer.

Teilnahmeschluss ist der 31. August 2021 

Für jedes ausgewählte Bild gibt es 3 Kalender (1 x A3 und 2 x A4), dazu einen 18 cm hohen Holz-Contiturm (den es nicht zu kaufen gibt) und Ruhm und Ehre für einen guten Zweck, mit dem Erlös die Arbeit der BI Wasserstadt zu unterstützen.

Wir freuen uns auf Deine Fotos!

BI Wasserstadt Limmer c/o Uwe Staade

Bei Fragen: T. 0511-862252 oder Kalender@wasserstadt-limmer.org 

Voraussetzungen:

Ansichtsformat: ausschließlich Querformat (da der Kalender im A 3 und A 4 Querformat erscheint) – auch Collagen sind möglich.

Dateiformat: jpg oder png

Dateigröße: 2 bis 10 MB

Jedes Foto sollte den vollständigen Namen des Fotografen / der Fotografin im Dateinamen enthalten.

Jedes Foto ist mit einer Einverständniserklärung (ebenfalls mit Fotograf*in im Dateinamen) zu versehen.

a) zur Anerkennung der Teil­nahmebedingungen

b) zum eigenen Urheberrecht an den Fotos

c) zur Nutzung der Fotos durch die BI Wasserstadt Limmer

d) zum Einverständnis etwa auf den Fotos abgebildeter Personen sowie ggf. der jeweiligen Erziehungsberechtigten.

Per Mail an Kalender@wasserstadt-limmer.org  oder Hochladen von Fotos in der Limmer Cloud unter https://cloud.wasserstadt-limmer.org/s/ins9FpTC79M8659

Limmer Postkarten – schreib mal wieder!

Zum 150jährigen Bestehen der Postkarte und passend zur Corona bedingt reisearmen Zeit bringt die BI eine limitierte Auflage an  Limmer Postkarten heraus. Mit dem Kauf unterstützen Sie die Arbeit unserer BI.

Folgende Exemplare sind zu je 1 €  in diesen Geschäften erhältlich:

Apotheke Limmer, Färberstraße 1

ArteP, Limmerstraße 85

Café Limmer, Wunstorfer Str. 73

Frische Ecke, Wunstorfer Str. 86

Friseursalon Gisela, Harenberger Str. / Ecke Kirchhöfnerstr.

Kaffeebar Rossi, Weidestr. 6

Mulembe Kaffee, Harenberger Str. 3

Radgeber, Wunstorfer Str. 22

Schraders Bilderfabrik, Wunstorfer Str. 40

Tischlerei form21, Große Straße 17 (hier bitte vorher anrufen: 0511-862252)

Wein und Bild, Quellengrund 2

Paris Style (Nr. 11)

Bunte Stadtteilgrenze (Nr. 12)

Blick von der Limmer Schleuse auf den Kanal  (Nr. 13) sponored by  Michael Schneider

Vier Voraussetzungen zur weiteren Bauplanung der Wasserstadt

BCC: Presse und BI-Mitglieder

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Rats- und Bezirksratsmitglieder,
sehr geehrte Wasserstadt-Entwicklungsgesellschaft,
sehr geehrte Damen und Herren der Bauverwaltung,

im Nachgang der Bezirksratsanhörung zum Thema Wasserstadt am 11.3.2020 hat die BI Vier Voraussetzungen für die Bebauungspläne für die weiteren Bauabschnitte der Wasserstadt Limmer ausgemacht, siehe Anhang.

Bitte um Weiterleitung an die zuständigen Gremien und rege Diskussion, bevor die Planung der weiteren Bebauung weitergeht.

Für Gesprächen steht die BI gern zur Verfügung.

Viele Grüße und bleiben Sie gesund!

BI Wasserstadt Limmer
c/o Uwe Staade
Große Straße 17
30453 Hannover
T. 0511-862252
M. 0171-4873431
www.wasserstadt-limmer.org

Wie immer  in Corona Zeiten findet die BI (14-tägig in den geraden Kalenderwochen außerhalb der Schulferien) am  kommenden Dienstag 28.4.2020 um 20 Uhr als  Videokonferenz per „Zoom“ statt.

Gäste sind herzlich willkommen.
Wer daran teilnehmen möchte, kann sich ab sofort bis spätestens 10 Minuten vorher anmelden unter U.Staade@gmail.com (die regelmäßigen TeilnehmerInnen der letzten Konferenzen brauchen sich nicht zu melden).

4 Voraussetzungen

 

11.03.2020 – Bezirksratsanhörung

Liebe BI-Mitglieder und Wasserstadt-Interessierte,

seid herzlich eingeladen zur Bezirksratanhörung zum Thema Wasserstadt am Mi 11.3. um 17 Uhr im Fzh Linden. Wir sollten da nicht nur inhaltlich (Thomas hat einen seiner legendären Wortbeiträge vorbereitet), sondern auch zahlenmäßig bestens vertreten sein, um den Ernst der Lage deutlich zu machen. Anbei die Fragen an die Verwaltung zur Bezirksratsanhörung.

Fragen BR-Anhörung-2020-03-11

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Seid  herzlich eingeladen zur letzten BI-Sitzung vor den Osterferien am Dienstag 17. März 2020 um 19.30 Uhr im Gemeindehaus St. Nikolai, Sackmannstr. 27. Danach findet die nächste BI am letzten Tag der Osterferien am 14.4.2020 statt. __________________________________________________________________

Einladung zur 5. Etappenparty

Sa 7. März 2020, 20 Uhr im Kanu Club Limmer, Stockhardtweg 3.

Die BI Wasserstadt feiert von Jahr zu Jahr ihre Erfolge, und alle Sympartysanten und MitstreiterInnen sind herzlich eingeladen mitzufeiern bei der mittlerweile 5. Etappenparty.

Dieses Mal wieder in Kooperation mit der Medienwerkstatt Linden, die einen kurzen Image-Clip über die BI zeigt sowie den 10-minüter „Leid und Gasmasken“ – dem Film zum Gedenkort Frauen KZ.

Es gibt wie immer Möglichkeit sich zu beteiligen, sei es durch einen Buffetbeitrag, Aufbauhilfe, eine Thekenschicht oder eine Spende. Meldet euch gern unter info@wasserstadt-limmer.org

Ansonsten ist der Eintritt  frei bei moderaten Getränkepreisen. Anmeldung nicht erforderlich, gefeiert wird meistens bis der Morgen graut…

Das ist eine Mitmach-Party. Aufgaben und Dienste können über diese Google-Dateien eingetragen werden:

BI-Party 2020-03-07 Orga.xlsx
https://docs.google.com/spreadsheets/d/18-_-gFClG7CByHVz3uZHf5_-qCLfZrOcQh17AQsjYKg/edit?usp=sharing

BI-Party 2020-03-07 Theke.xlsx
https://docs.google.com/spreadsheets/d/10ACbxn-BIHKIwb76M4GcEwK0TsTKgb0_Y0IBG4dMGo8/edit?usp=sharing

 

Einladung zur Bürgerbeteiligung Nahverkehrsplan 2020

Einladung zur Bürgerbeteiligung Nahverkehrsplan 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

im September 2018 hat die Region Hannover mit Bürgerinnen und Bürgern über die Zukunft des Nahverkehrs diskutiert. In verschiedenen Themenrunden rund um Angebot, Infrastruktur und Marketing wurden Anregungen und Ideen zusammengetragen. Die Ergebnisse dieser Runde sind in den Entwurf für den Nahverkehrsplan 2020 eingeflossen.

Ich lade Sie gerne erneut dazu ein, sich in die Diskussion um den Öffentlichen Nahverkehr in der Region Hannover einzubringen:

Samstag, 25.01.2020 von 14 – 17 Uhr

Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover

Sitzungsraum 602

Bei diesem Termin wollen wir Ihnen den Entwurf des Nahverkehrsplans 2020 vorstellen und mit Ihnen diskutieren.

Geplant ist die Erarbeitung einer gemeinsamen Stellungnahme der Bürgerinnen und Bürger zum Entwurf des Nahverkehrsplans im Anschluss an dieses Treffen. Diese Stellungnahme soll zusammen mit allen Änderungsanträgen im Herbst 2020 der Regionsversammlung zur Entscheidung vorgelegt werden.

Bitte melden Sie sich für die Veranstaltung bis zum 12. Januar 2020 unter Angabe von Name und Adresse unter der folgenden E-Mailadresse an:

Zukunftskonferenz-Nahverkehr@region-hannover.de

Als Dankeschön für Ihre Teilnahme erhalten Sie von uns nach der Veranstaltung zwei Eintrittskarten für die Herrenhäuser Gärten.

Zur Vorbereitung auf den Termin erhalten Sie als Anlage dieser Mail den Entwurf des Nahverkehrsplans 2020.

Falls Sie bereits im Vorfeld Fragen haben, wenden Sie sich gerne direkt an mich!

Mit freundlichen Grüßen

Melanie Saraval

Dipl.-Geogr. Melanie Saraval

Region Hannover

Fachbereich Verkehr

86.04 Verkehrsentwicklung und Verkehrsmanagement

Hildesheimer Str. 18
30169 Hannover

Telefon: 0511 / 616 – 2 3410
E-Mail: Melanie.Saraval@region-hannover.de

Hier ein bis zum 10.1.2020 gültiger Download-Link des 108seitigen Verwaltungsentwurfs zum Nahverkehrsplan 2020:

https://wetransfer.com/downloads/230c3a4445b58f5b9b53566fd5ce7b3420200103131847/53ae48b6fad8f10a3099e14c4915fbba20200103131847/ac97be

BI Termine

Die BI Wasserstadt Limmer trifft sich 14-tägig Dienstags in den geraden Kalenderwochen außerhalb der Schulferien. Immer um 19.30 Uhr im kleinen Saal (EG links) Gemeindehaus Sackmannstr. 27, 30453 Hannover Limmer.
Dies nur zur Klärung, auch wenn vorher keine Einladung per Newsletter rausgeht.
Am 29.10.19 haben wir den Regionsdezernenten Ulf-Birger Franz zu Gast, da geht es um die ÖPNV-Anbindung der Wasserstadt.

Veranstaltung „UNBETEILIGT BETEILIGT!?“ am 25.9.2019 um 19.30 Uhr in der Marktkirche

Liebe Bürgerbeteiligungsinteressierte,

das neu gegründete Forum für Bürgerbeteiligung, ein Zusammenschluss von derzeit 10 Initiativen, lädt ein zur ersten gemeinsamen Veranstaltung mit einigen OB-Kandidat*innen:

 „UNBETEILIGT BETEILIGT!?“ am Mittwoch 25.9.2019 um 19.30 Uhr in der Marktkirche

Bitte teilt und verteilt diese Info an alle Interessierten und speist es in alle Kanäle und Websites, postet, was das Zeug hält. Es passen viele Menschen in die Marktkirche.

Unten zum Download der A4-Flyer und ein Format für soziale Medien. Wir haben auch Plakat-Formate A3 und A1, die ich auf Anforderung gerne zu maile oder, wenn gewünscht, später hier zufüge: u.staade@gmail.com

Unbeteiligt beteiligt – FlyerA4- Digi-DRUCK – OHNE Anschnitt

 

Nitrosamine oder nicht?

Da in der öffentlichen Wahrnehmung  immer noch die Angst vor verseuchten Conti Altgebäuden vorherrscht, anbei dazu unsere Pressemitteilung nebst 11-seitiger Auswertung der Gutachten (Dank an Brigitte!).

Wir fordern: 

  • Ein aktuelles Gutachten mit Beprobung der Bausubstanz, um die verbliebene Belastung anderer Gebäudeteile zu überprüfen – ggf. in Kombination mit einem Forschungsprojekt zum Diffusionsverhalten von Nitrosaminen
  • Erneute Prüfung von Sanierungsmöglichkeiten durch fachkundige Unternehmen
  • Entwicklung des Areals der Conti-Altgebäude für Gemeinwohl-orientierte Nutzungen im neu entstehenden Stadtteil
  • Ausübung der Planungshoheit durch die Stadt: Einleitung eines entsprechenden Bebauungsplans für das Areal
  • Erwerb / Vermittlung  der angebotenen der Conti-Altgebäude durch die Stadt Hannover
  • Entwicklung von Finanzierungsmodellen, Suche nach Investoren

2019-02-27_BI_Pressemitteilung_Nitrosamine

2019-02-24_Auswertung_&_Kommentare_N-Gutachten_2000-2018

Limmeraner Appell zur Bürgerbeteiligung mit Antwort vom OB

Update vom 10. Mai 2019: siehe unten die Antwort von Noch-OB Stefan Schostok

Zurzeit werden in Politik und Verwaltung Veranstaltungen rund um die von der Dezernentenrunde verabschiedeten Leitlinien für die Beteiligung der Einwohner*innen der Landeshauptstadt Hannover veranstaltet.

Anlässlich des  Vernetzungstreffens für Beteiligungsexpert*innen am 30.1.2019 haben wir einen Appell für gute Bürgerbeteiligung  in ganz Hannover verfasst, der auf unserer fast 5-jährigen  Erfahrung basiert. Wir wollen  nicht beteiligt werden, wir wollen uns beteiligen! Soll heißen, die Bürger*innen machen die Beteiligung selbst, zusammen mit den Politiker*innen vor Ort. Unser Aufschlag für mehr Demokratie!

Limmeraner Appell zur Bürgerbeteiligung

2018-09-13 Verabschiedete_LeitlinienBürgerbeteiligung