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Verwaltung ignoriert einstimmigen Beschluss des Bezirksrates

Entscheidung voraussichtlich am 06.12.2023 im Bauausschuss.

Grüne und SPD verhandeln über einen Änderungsantrag zur Fortführungsdrucksache zum 2. Bauabschnitt Wasserstadt-Limmer. Das ist zunächst eine gute Nachricht, da es deutlich macht, dass das skandalöse Gebahren der Verwaltung nicht hingenommen wird. Wir halten euch auf dem Laufenden.

Was für ein Paukenschlag war der am 20.9.23 über alle Parteigrenzen hinweg beschlossene Änderungsantrag des Bezirksrats Linden-Limmer! Einstimmig, ohne Enthaltungen! Ein demokratisches Erlebnis, und mit was für Inhalten! Das Ohr am Puls der Bürger*innen und ein starkes Signal in Richtung Stadtrat!

Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 1331/2023 „Bebauungsplan 1536 – Wasserstadt Limmer, Fortführung des Verfahrens“:

https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/1331-2023E1

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BI-Brief an die Ratsfraktionen und den Bezirksrat

BI-Stellungnahme zur Fortführung des Verfahrens „B-Plan Nr. 1536 – Wasserstadt Limmer West“
hier: zur Stellungnahme der Verwaltung v. 26.09.2023 durch Drs. Nr. 1331/2023 E1

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Fortführungsdrucksache v. 08.06.2023 soll der Verwaltungsausschuss wesentliche Weichenstellungen für den Fortgang der weiteren Planung für das Wasserstadtgelände beschließen.
Nach der o. g. Stellungnahme der Verwaltung v. 26.09.2023 soll keinem einzigen Anliegen aus dem dazu ergangenen einstimmigen Beschluss des Stadtbezirksrates Linden-Limmer – und damit auch aus der Bürgerbeteiligung – entsprochen werden. Wir bitten die Ratsfraktionen daher innezuhalten, eine derartig vorgeschlagene Vorgehensweise zu überdenken und sich mit allen Argumenten ernsthaft auseinanderzusetzen. Denn es geht um eine Stadtteilplanung, die für viele Jahrzehnte auch sozial tragfähig bleiben und damit nachhaltig erfolgen soll. Und: Ein Anwaltsplaner hat bereits resigniert das Handtuch geworfen…

Plangespäche (Punkt 1)
Hier geht es nicht nur um eine Unterrichtung, sondern um eine ausdrückliche Zustimmung zu allen Würdigungen der Verwaltung.

Zur Bebauungsdichte (Punkte 2 und 3)
Eine sozialverträgliche Begrenzung der Bebauungsdichte ist seit Beginn der Planungen für das Conti-gelände nicht nur für die Bürgerbeteiligung ein wesentliches Thema. Die dazu geführten Diskussionen führten zu einem mühselig errungenen Kompromiss durch den Leit-Beschluss des Verwaltungsausschusses v. 08.10.2021 der die Zahl der Wohnungen für das gesamte Wasserstadtgelände auf 1.600 bis 1.800 begrenzte. Die Verwaltung will diese Grenze weit überschreiten.
Selbst bei einer Realisierung der Basisvariante des Gewinners aus dem städtebaulichen Wettbewerb würde die genannte Wohnungszahlobergrenze merklich überschritten und die aus dem Wohnungsbaukonzept vorgesehene Zielsetzung für die restl. Wasserstadt-West von 1.350 Wohnungen erheblich übererfüllt.
Mit einer Planung nach der Fortführungsdrucksache soll aber eine noch über die Basisvariante des Planungswettbewerbs hinausgehende Verdichtung auf eine GFZ von 2,6 (eigene Berechnung) erfolgen. Damit würde der hannoversche Standard in verdichteten städtischen Wohngebieten (GFZ von 1,2 – 1,5) annähernd um das Doppelte überschritten. Die Bauabschnitte zusammen ergäben dann bei 75 qm Wohnfläche pro Wohnung insgesamt 2600 Wohnungen in der Wasserstadt. Die Verwaltung hat bislang keine transparente Flächenbilanz vorgelegt, die als prüffähige Unterlage tauglich wäre.

Offene Fragen zum Erhalt der Conti-Altgebäude (zu Punkt 7)
Die Durchsicht der von der Verwaltung vorgelegten Informationen zum Erhalt der Conti-Altgebäude macht deutlich, dass dazu noch zu klärende Fragen bestehen und die Positionierung der Gesundheitsverwaltung sich als nicht hinreichend tragfähig darstellt. Nähere Ausführungen zu dem Thema finden Sie in der Anlage.
Der Vorgang ist für eine Abbruchgenehmigung auch deshalb tatsächlich noch nicht entscheidungsreif, weil alternative Nachnutzungen nicht ernsthaft geprüft wurden.
Dennoch ist nach den Verlautbarungen der Verwaltung zeitnah eine Abbruchgenehmigung zu befürchten.

Zu erwägen wäre u. E. auch eine fachliche Anhörung zu dem Thema als gemeinsame Veranstaltung von Bauausschuss und Stadtbezirksrat. Zeit dafür ist, da in naher Zukunft ohnehin nicht mit neuen Projekten im Wohnungsbau aufgrund der tiefgreifenden Baukrise zu rechnen ist.
Man könnte in diesem Fall auch daran denken, gem. § 15 Baugesetzbuch die Entscheidung über einen Abriss zurückzustellen. Und der Verwaltungsausschuss könnte sich die Entscheidung über eine etwaige Abbruchgenehmigung vorbehalten, um nicht mehr behebbaren Schaden zu vermeiden.

Soziale Vielfalt und Wohnraumversorgung nur andernorts? (zu Punkt 9)
Die Behauptung der Verwaltung, „die verfügbaren Instrumente zur Sicherung sozialer Vielfalt und sozialer Wohnraumversorgung kämen zur Anwendung“ ist mit Blick auf den weitergehenden Vorschlag des Bezirksrates unredlich. Andere Städte machen es vor: Der Beschluss des Stadtbezirksrates Linden-Limmer verweist exemplarisch auf die kommunale Bodenpolitik in Frankfurt a.M., dazu das Erläuterungsvideo (4,5 Minuten):
https://www.stadtplanungsamt-frankfurt.de/custom/video/2020-09-25_Baulandbeschluss_h264_FIN.mp4
Und den mehr als 1000 leerstehenden hochpreisigen Wohnungen in Hannover weitere hinzuzufügen, ist kein Beitrag zur Lösung der Wohnungsmarktprobleme. Die Wohnungsbaugesellschaften in Hanno-ver ziehen ihre Konsequenzen und warten ab.
Verkehrsanbindung Bus/Stadtbahn Fehlanzeige (zu Punkt 10)
Das vorliegende aktualisierte SHP-Gutachten geht von einem Ziel von 25% MIV, 25 % Radverkehr, 25% Fußgängerverkehr und 25% Bus bzw. Bahn aus. Die Prognose ist allerdings nicht voraus-setzungslos. Im SHP-Gutachten heißt es: „Für den Erfolg des Mobilitätskonzeptes ist eine konse-quente Umsetzung der Maßnahmen erforderlich.“ Prof. Haller (SHP): „Für die Buslinie Wasserstadt sind Taktung und Linienführung entscheidend für die Akzeptanz.“ „Ein Bustakt von 30 Minuten (170er-Bus) hat keinen Verkehrswert. Hier wird Geld verbrannt.“

Eine geordnete Verkehrserschließung ist wesentliche Voraussetzung für die geplante Wohnbebauung. Die Stadtverwaltung ist „spitzfindig“, wenn sie die Formulierung „sind im Bebauungsplan zu berücksichtigen“ nur auf den eigentlichen Bebauungsplan bezieht. Zu einem Bebauungsplan gehört zwingend eine Begründung. In ihr muss eine geordnete Verkehrserschließung, die Gegenstand des umfassenden Verkehrskonzepts ist, nachgewiesen werden. Das erfordert das Abwägungsgebot. Deshalb werden die Maßnahmen außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs Bestandteil des Bebauungsplans, wenn auch nicht der eigentlichen Festsetzungen.

Derzeitiger Stand: Eine attraktive Verkehrserschließung mit Bus oder Bahn ist trotz krasser Erhöhung der Bebauungsdichte bislang nicht in Sicht. Die Stadt hat nun kürzlich bei einem Braunschweiger Büro ein umfassendes Verkehrskonzept für die Wasserstadt in Auftrag gegeben, das im Herbst vorgestellt werden soll.

Für ein klärendes Gespräch stehen wir Ihnen gern zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

Uwe Staade
Sprecher BI Wasserstadt-Limmer

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Anlage: Zur in Aussicht genommenen kurzfristigen Abbruchgenehmigung der Conti-Altgebäude in Limmer
30.10.2023
Zur in Aussicht genommenen kurzfristigen Abbruchgenehmigung der Conti-Altgebäude in
Limmer *)
durch die Landeshauptstadt Hannover – in der Informations-Drs. Nr 15 09/2023, v. 21.07.2023, Umgang mit den Baudenkmälern in der Wasserstadt Limmer, mit zugehörigen 10 Anlagen und durch die Drs. Nr. 1331/2023, v. 08.06.2023, B-Plan Nr. 1536, – Wasserstadt Limmer West, Fortführung des Verfahrens sowie in der Drs. 1331/2023 E1 v. 26.09.2023 zur Ablehnung sämtlicher Änderungsanträge des
Stadtbezirksrates Linden-Limmer in Drs. 15/1947/2023 v. 20.09.2023

In verschiedenen Verlautbarungen hat die Verwaltung zum Ausdruck gebracht, dass sie zeitnah einem etwaigen Antrag stattgeben will, die Conti-Altgebäude in Limmer abzubrechen. Die für die Altgebäude konzipierte Wohnungsnachnutzung sei leider nicht realisierbar, da sie von den Gesundheitsbehörden als gesundheitlich nicht tragfähig angesehen werde. Etwaige Verzögerungen des Abbruch-Genehmigungsverfahrens seien (jetzt) rechtlich nicht mehr statthaft.
Dieser Auffassung ist entgegen zu treten: Der Vorgang ist für eine solche Entscheidung nicht reif. Erforderliche Gründe, die eine nötige denkmalrechtliche Abrissgenehmigung nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 Nds. Denkmalschutzgesetz rechtfertigen könnten, liegen noch nicht erkennbar vor. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb für die
geschützten Baudenkmale keinerlei Nachnutzungsmöglichkeiten mehr bestehen sollten:

  1. Alternativen, weniger sensible Nachnutzungen als Wohnen, z. B. Gewerbe, Büros, Serverfarm, Lagerraum, Garage, sind bislang nicht ernsthaft geprüft und und diskutiert worden.
  2. Auch die zweifelnd ablehnende Stellungnahme der Gesundheitsverwaltung zur entwickelten Konzeption „Wohnen“ erscheint nicht tragfähig.
    Die für eine Nachnutzung „Wohnen“ entwickelte bauliche Konzeption sah vor, die historischen Gebäude schadtstoffrei komplett zu entkernen. Nur die äußere Hülle, die Fassade, sollte erhalten bleiben und ein neues Gebäude in das alte quasi hineingestellt werden.
    Die zu diesem Vorgang bislang veröffentlichten Unterlagen mit behördlichem Schriftverkehr (sh. Informations-Drs. “Umgang mit den Baudenkmälern in der Wasserstadt Limmer vom 21.07.2023, Nr. 15 09/2023 mit zugehörigen 10 Anlagen) werfen Fragen auf, welche die zweifelnd ablehnende Stellungnahme der Gesundheitsverwaltung dazu als nicht schlüssig erscheinen lässt:
    a) Widersprüchliche Tatsachenangaben zur chemischen Belastung
    Einerseits wird in der Informationsdrucksache der Verwaltung darauf hingewiesen, dass in der allein zu erhaltenden Klinkerfassade im Rahmen der Beprobung keine Schadstoffe nachgewiesen worden seien (ebenda Seite 2).
    Auch das Institut für Umweltanalyse aus Bielefeld (IFUA) weist in seiner ergänzenden Stellungnahme vom 9.11.2022 ebenfalls auf nicht gemessene Schadstoffe in der Fassade hin (siehe in Anlage 6 der Informationsdrucksache, Seite 3 unten).
    Bekannt ist zudem, dass auch 2018 in den Fensterlaibungen vorgenommene Beprobungen keinen N-Nitrosaminbefund ergaben. ________________________________________________________________
    *) Die hier zitierten Unterlagen finden sich in der Info-Drs. der Verw. v. 21.07.2023, Nr. 1509/2023 nebst 10 Anlagen; Link
    dazu sh. am Textende.
  3. Demgegenüber äußerte sich die Gesundheitsbehörde der Region in ihrer ablehnenden Stellungnahme vom 25.10.2022 über eine „kontaminierte Fassade in der zuletzt noch 2022 kanzerogene N-Nitrosamine nachgewiesen wurden.“(vgl. Anlage 5 der Informationsdrucksache, S. 3).
    b) Ist das vorgelegte bauliche Konzept überhaupt fachlich fundiert auf Sicherheit geprüft worden? Das scheint tatsächlich nicht geschehen zu sein. So schreibt das Gesundheitsamt der Region in seiner Stellungnahme vom 25.10.2022 zum Baukonzept lapidar: „Weiterhin wird in den uns aktuell vorgelegten Unterlagen zum Nutzungskonzept aus unserer Sicht nicht zweifelsfrei dargestellt, dass eine potenzielle Emission von der kontaminierten Fassade, in der zuletzt 2022 kanzerogene N-Nitrosamine nachgewiesen wurden, hinreichend sicher in die geplanten Innenräume ausgeschlossen werden können.“ Jegliche Begründung zu dieser Feststellung fehlt (vgl. Anlage 5 der Informationsdrucksache, S. 3).
    c) Ein wichtiger grundsätzlicher Hinweis, den das Nds. Landesgesundheitsamt (NLGA) am 21.11.2022 gegeben hat, ist offenbar nicht aufgegriffen worden. Explizierter Auftrag der Verwaltung an das Bielefelder Institut IFUA war es, einen toxikologischen Bewertungsmaßstab für N-Nitrosamine zu entwickeln (vgl. in Anlage 6 der Informationsdrucksache, S. 1 unten u. S. 4 Mitte des IFUA-Textes).
    In der veröffentlichten Stellungnahme des Gesundheitsamtes nimmt breiten Raum die Erörterung ein, ob die sonach erfolgte toxikologische Einschätzung sachgerecht und fehlerfrei erfolgt sei und ob ein abgeleiteter Bewertungsmaßstab für eine Prüfung überhaupt noch technisch normgerecht gemessen werden könne.
  4. Das NLGA – also die landesweit beratende Fachbehörde der nds. Gesundheitsverwaltung – hat mit seinem Hinweis Nr. 1 an das Gesundheitsamt der Region vom 21.11.2022 die grundsätzliche Frage aufgeworfen, ob eine toxikologische Einschätzung bei einer baulich sicheren Situation überhaupt notwendig ist (vgl. Anlage 8 der Informationsdrucksache, S. 1). Es heißt dort: „Wird eine toxikologische Einschätzung benötigt oder nicht? Die Frage stellt sich beim Lesen der Unterlagen. Wenn die Einschätzung besteht, dass die 3 „Sicherheitseckpunkte“ eine 100% sichere Situation schafft, die entweder eine vollständige Entfernung nitrosaminkontaminierter Stellen sicherstellt und/oder einen vollständig sicheren Abschluss der zu schaffenden Wohnbereiche von möglichen Nitrosamin-Restkontaminationen gewährleistet, stellt sich die Frage, ob eine toxikologische Einschätzung notwendig, ja ob sie nicht überflüssig ist.“

    Das NLGA kam dann zu folgender Schlussfolgerung: Weil die Stadt eine toxikologische Bewertung beauftragt und diese dem Gesundheitsamt der Region vorgelegt habe, könne wohl keine 100% sichere bauliche Situation gewährleistet werden und somit sei von einer möglichen Exposition künftiger Bewohner/Innen auszugehen.


Originalzitat:
„Da eine toxikologische Bewertung über das IFUA beauftragt und dem GA der Region Hannover zur Bewertung vorgelegt wurde wird im Umkehrschluss geschlussfolgert, dass eine 100% sichere Situation im oben beschriebenen Sinn nicht sicher gewährleistet werden kann. In einer Bewertung ist somit von einer möglichen Exposition von Bewohnern der geplanten Wohnungen auszugehen.“
Eine Auseinandersetzung oder Hinweise des NLGA zu etwaigen Unsicherheiten der baulichen Konzeption unterblieben nach dem erfolgten Umkehrschluss ebenfalls. Weitere Ausführungen befassten sich dann mit der toxikologischen Bewertung und deren etwaigen Messung.

d) Unklarheit, welche Anforderungen z. B. bei einer etwaigen Büronachnutzung zu beachten sind. Auf Frage der Stadtverwaltung hat das Nds. Sozialministerium mit seinem Erlass vom 28.03.2023 (vgl. Anlage 10 der Informationsdrucksache, Seite 2/3) die tatsächliche Nachnutzung von potenziell belasteten Räumen der Conti AG als Büros gerechtfertigt (insbes. geringere Aufenthaltsdauer als beim Wohnen, messtechnische Überwachung).
Dennoch ist im Text der Verwaltung in ihrer Informationsdrucksache vom 21.07.2023 davon die Rede, dass für eine Nutzung zu gewerblichen Zwecken wie zum Beispiel Büros oder Geschäfte die
gleichen Anforderungen gelten wie für die Nachnutzung Wohnen (ebenda S. 3 oben).
Was gilt nun?
Fazit:
Angesichts des sich unterbreiteten Sachverhalts jetzt eine Abbruchgenehmigung zu erteilen wäre mit dem NDSchG nicht vereinbar, voreilig und dann nach Zerstörung der Baudenkmale nicht mehr heilbar.
Anmerkung:
Im Übrigen ist zu Stellungnahme Nr. 7 der Verwaltung in ihrer Drs. 1331/2023 E1 v. 26.09.2023 anzumerken, dass auch Geschäfte der laufenden Verwaltung in denkmalrechtlichen Vorgängen einer Einwirkung durch kommunalpoltische Gremien nicht entzogen sind. Denn gem. § 76 Abs. 2 S. 2 NKomVG kann z. B. der Verwaltungsausschuss durchaus beschließen, dass er sich die Entscheidung über die Abbruchgenehmigung der Conti-Altgebäude vorbehält.
Hinweise zu den zitierten Materialien:
Die Informations-Drucksache der Verwaltung v. 21.07.2023 „Umgang mit den Baudenkmälern in der Wasserstadt Limmer“, Nr 15 09/2023 mit zugehörigen 10 Anlagen kann über den folgenden Link zum SIM der Landeshauptstadt Hannover eingesehen und heruntergeladen werden:
https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/1509-2023
Diese Dokumentation der Verwaltung ist entgegen der 24.05.2023 einstimmig beschlossenen Bitte (Drs. Nr. 15-1088/2023 N2) und dem daraus ersichtlichen Anliegen des Bez.Rates Linden-Limmer nicht ganz vollständig. So fehlen leider:
● Die letzte Antwort des Gesundheitsamtes der Region v. 20.12.2022 an die Landeshauptstadt auf die Gegenvorstellung und den Gesprächswunsch der Stadtverwaltung v. 14.11.2022.
● Offene Punkte und Hinweise der Region, die diese der Stadt für eine mögliche Nachnutzung der Gebäude gegeben hatte. Darauf nahm das Gesundheitsamt in seiner ablehnenden Stellungnahme
v. 25.10.2022 einleitend Bezug (vgl. Anlage 6 der Informationsdrucksache)

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Weitere spannende Termine im Stadtbezirk:

Sonntag 5. November 2023 um 11 Uhr: Premiere im Apollokino: Wasserstadt – Der Film: \“Dann haben sie uns ernst genommen…\“ (punkt-linden.de)

Eine weitere Filmaufführung ist am Mittwoch, 8.11.2023 um 18 Uhr geplant.

Dank an Sid Auffarth

Nach 20 Jahren als Anwaltsplaner hat Sid Auffarth sein Amt unter Protest niedergelegt.

Wir danken Sid sehr für sein Engagement und seine Anregungen seit vielen Jahren und teilen seine Kritik!

Damit sind wir nicht allein: In einer Umfrage, veröffentlicht in der HAZ am 22.07.2023, heißt die Frage: „Stadtplaner Sid Auffahrt kritisiert: Die Bebauung der Wasserstadt wird zu dicht, der Abriss der Conti-Gebäude ist ein Fehler. Was meinen Sie?“  Von 2822  Teilnehmenden stimmen ihm 61,1 voll und ganz zu, 14,8% teilen die Kritik an der Dichte, 13,1% die Kritik am Abriss und nur 11% teilen die Kritik nicht.

Am 20.9.2023 wird die Verwaltung im Bezirksrat erneut versuchen, ihre Drucksache mit der Extrem-Verdichtung durchzubringen. Notiert euch den Termin schon mal – denn auch dort werden wir präsent sein.

Hier sein Fazit:

Baupolitischer Sprengstoff im Bezirksrat:

Am Mi 28.6.2023 ist Bezirksratssitzung, 18 Uhr im Gymnasium Limmer. Die Tagesordnung birgt mit folgender Verwaltungsvorlage baupolitischen Sprengstoff:

https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/1331-2023

Zitat Thomas: „Auf jeden Fall steht da alles drin, was wir nicht wollen. Die extreme Verdichtung wird ohne alle Abstriche beibehalten. Das geht so gar nicht!“

Entsprechend sollten wir zahlreich vertreten sein.

Hier unsere Argumente gegen extreme Verdichtung:

Abschlusspräsentation 2. BA Wasserstadt Mittwoch, 26. April⋅2023 von 18:30 bis 21:00

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns noch einmal herzlich für Ihre Teilnahme an den Plangesprächen im März. Wie vereinbart finden Sie nun unter dem nachfolgenden Link die Protokolle sowie die Vorträge auf der Webseite der LHH: Dokumentation Plangespräche zum zweiten Bauabschnitt – Hannover.de

Außerdem möchten wir Sie auf die öffentliche Veranstaltung zur Vorstellung der Planergebnisse hinweisen. Diese findet am 26. April von 18:30 Uhr bis ca. 21:00 Uhr in der Aula des Gymnasiums Limmer statt (siehe anliegendes Plakat). Über Ihre Teilnahme würden wir uns freuen.

Gerne können Sie diese Information inkl. des Einladungsplakats an weitere Interessierte weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Louisa Höppner
______________________________

Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
OE 61.12
Rudolf-Hillebrecht-Platz 1
30159 Hannover
Telefon: 0511 / 168-44317

BI-Videokonferenz zur Endpräsentation 2. BA Freitag, 4. Februar 2022 um 18 Uhr

BI-Videokonferenz zur Besprechung der Endpräsentation 2. BA Freitag, 4. Februar2022 18:00 bis 20:30

Ziel ist es, eine kompakte Stellungnahme der BI an alle Verantwortliche (Jury, Planende, Politik und Verwaltung) zu erarbeiten.

Die Sitzung findet als Hybrid-Veranstaltung statt. Ein enger BI-Kreis findet sich in der Großen Straße 17 bei Uwe Staade zusammen, max. 10 Teilnehmende. Bis zu 5 Interessierte ohne Zoom-Möglichkeit können sich zur Präsenz anmelden unter info@wasserstadt-limmer.org.

Zur Teilnahme per  Zoom ist keine Anmeldung erforderlich. Bitte um 17.59 Uhr auf diesen Link klicken und anschließend Kamera und Mikrofon freigeben:  
https://us02web.zoom.us/j/85406524778?pwd=RzBZSStwWkdOdmdxeENQL1RuSzFCZz09        

Kenncode 807599  Meeting ID- 854 0652 4778

WASSERSTADT LIMMER EINLADUNG zur Endpräsentation der städtebaulichen Entwürfe für den zweiten Bauabschnitt am 3. Februar 2022

Liebe BI Wasserstadt – Interessierte, wir präsentieren hier die offizielle Einladung des durchführenden Büros TOLLERORT entwickeln & beteiligen:


Sehr geehrte Damen und Herren,

im Namen der Landeshauptstadt Hannover und der Wasserstadt-Limmer GmbH & Co. KG freuen wir uns, Sie herzlich zur öffentlichen Präsentation der städtebaulich-freiraumplanerischen Entwürfe für den zweiten Bauabschnitt der Wasserstadt Limmer einzuladen. Die Veranstaltung findet als Hybridveranstaltung (vor Ort 2G+ mit Maske – Anmeldung zwingend erforderlich – und Livestream) statt.

Die Veranstaltung findet am Donnerstag, den 3. Februar 2022 von 18:00 – 20:30 Uhr in der Aula der Albert-Schweitzer-Schule (Liepmannstraße 6, 30453 Hannover) im 2G+-Modell (Zutritt mit Genesenennachweis oder Impfzertifikat plus Test- oder Boosternachweis) mit begrenzter Teilnehmerzahl statt. Daher bitten wir Sie, sich unter https://tollerort-hamburg.de/wasserstadt-limmer/ bis spätestens 01.02.2022 für die Veranstaltung anzumelden. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung erst nach Erhalt einer Teilnahmebestätigung abgeschlossen ist. Alle Nachweise sind digital zu erbringen.

Die Wortbeiträge werden auf der Veranstaltung als Untertitel dargestellt. Gern dürfen Sie diese Einladung an Interessierte weiterleiten. Ein Plakat zum Aushang liegt bei.

Personen, die aufgrund des Formates oder anderweitigen Gründen nicht vor Ort an der Veranstaltung teilnehmen können, laden wir herzlich dazu ein, die Präsentationen im Livestream unter https://t1p.de/kj4g8 auf YouTube zu verfolgen. Für Rückfragen oder Kommentare wird das Onlinetool Slido verwendet. Genauere Informationen zur Nutzung des Tools erhalten Sie während der Veranstaltung.

Zum Projekthintergrund:

Im Nord-Westen Hannovers soll zukünftig in Innenstadtnähe und auf einer Halbinsel mit attraktiven Wasserlagen neuer Wohnraum sowie Aufenthaltsqualitäten für Quartier und Stadt entstehen. Während die ersten Mieterinnen und Mieter in den 1. Bauabschnitt der Wasserstadt Limmer einziehen, haben sich drei interdisziplinäre Teams mit der Gestaltung des kompletten bisher nicht beplanten Teils beschäftigt. Die Basis hierfür bildet eine Aufgabenstellung, die von D&K drost consult GmbH in Abstimmung mit der Landeshauptstadt Hannover und der Wasserstadt-Limmer GmbH & Co. KG erarbeitet wurde.

Im Zuge der öffentlichen Präsentation wird ein Überblick zu den Zielen des Verfahrens und dem Planungs- und Beteiligungsprozess gegeben. Die Endergebnisse der international besetzten Entwurfs-Teams werden vorgestellt. Dabei wird auch auf Vertiefungen und Veränderungen eigegangen, die sich durch die Hinweise aus der öffentlichen Zwischenpräsentation vom 3. Dezember 2021 ergeben haben. Anschließend gibt es die Gelegenheit, Fragen zu stellen und Hinweise für die Entscheidung der Jury zu geben.


Ziel des Gutachterverfahrens ist es, ein städtebaulich-freiraumplanerisches Konzept für die Wasserstadt Limmer zu erarbeiten. Die Entwürfe sollen Lösungsansätze aufzeigen, wie übergeordnete Ziele städtebaulich, freiraumplanerisch und mobilitätsbezogen zu einem räumlichen Gesamtkonzept konkretisiert werden können.

Das Konzept soll den gestalterischen und funktionalen Rahmen für grundstücks- und objektbezogene Planungen vorgeben, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Wasserstadt Limmer zu schaffen.
Das Ergebnis des Verfahrens bildet die Grundlage für einen Funktionsplan, der wiederum die Grundlage für einen Bebauungsplan ist.

In Anlehnung an die „Linden-Limmer-Typik“ soll Wohnraum für unterschiedliche Zielgruppen entstehen. So ist es Ziel, ein familienfreundliches, generationsübergreifendes und identitätsstiftendes Quartier zu entwickeln. Zudem soll bezahlbarer lebenswerter Wohnraum in einer heterogenen und sozial stabilen Nachbarschaft entwickelt werden. Ziel ist es eine soziale Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit zu erreichen.

Teilnehmende Büros

Folgende Teams wurden von den Auftraggeberinnen beauftragt:

gruppeomp, Hannover / ARGUS, Hamburg / urbanegestalt, Hamburg
Monadnock, Rotterdam / Planersocietät, Dortmund / chora blau, Hannover
UP+, Hannover mit BurtonHamfelt, Amsterdam / SHP, Hannover / LOLA landscape architects, Rotterdam


Gremium (angefragt)

Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter

Thomas Vielhaber Stadtbaurat, Dezernat für Stadtentwicklung und Bauen, Hannover

Prof. André Kempe Architekt, Atelier Kempe Thill, Rotterdam

Prof. Dr. Vanessa Miriam Carlow Architektin, Vanessa Carlow UrbanismResearch Architecture, Berlin

Prof. Katja-Annika Pahl Architektin, School of Architecture –Hochschule Bremen, Hamburg

Laura Jahnke Laura Jahnke Architekten, Hamburg

Prof. Christoph Schonhoff Landschaftsarchitekt und Stadtplaner, nsp landschaftsarchitekten stadtplaner, Hannover

Karin Loosen Architektin und Stadtplanerin, LRW Architekten und Stadtplaner PartG mbB, Hamburg

Kaspar Kraemer Architekt, Kaspar Kraemer Architekten GmbH, Köln



Stellvertretende Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter

Thorsten Warnecke Leitender Baudirektor, Fachbereichsleiter Planen und Stadtentwicklung, LH Hannover

Prof. Dr. Christoph Grafe Architekt, Professor of Architectural History and Theory – Universität Wuppertal

Prof. Ingrid Burgstaller Architektin, MORPHO-LOGIC, München

Ingrid Spengler Architektin, Spengler Wiescholek, Hamburg

Christoph Elsässer Landschaftsarchitekt, West8, Rotterdam



Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter

Günter Papenburg GP Günter Papenburg AG, Hannover

Ken Kämpf GP Hoch- und Ingenieurbau GmbH, Hannover

Dr. Andreas Mattner Geschäftsführer, ECE Group, Hamburg

Ralph Müller Geschäftsführender Gesellschafter Wohnkompanie Nord, Hamburg

Dr. Susanne Schmitt Verband der Wohnungs- und Immobilien-wirtschaft in Niedersachsen und Bremen, Hannover

Joachim Albrecht Bauausschuss, CDU-Ratsfraktion, Hannover

Lars Kelich Bauausschuss, SPD-Ratsfraktion, Hannover



Stellvertretende Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter

Oliver Matziol GP Hoch- und Ingenieurbau GmbH, Hannover

Adeeb Khalis GP Hoch- und Ingenieurbau GmbH, Hannover

Simon Querndt Director Office&Residential und als
Head of Development Office & Residential ECE Group, Hamburg

Björn Jeschina Niederlassungsleiter Wohnkompanie Nord, Hannover

Wilfried H. Engelke Bauausschuss, FDP-Ratsfraktion, Hannover

Dr. Elisabeth Clausen-Muradian Bauausschuss, Die Grünen-Ratsfraktion, Hannover

Mit freundliche Grüßen

Anette Quast
________________________________________________________

TOLLERORT
entwickeln & beteiligen
mone böcker & anette quast gbr
Palmaille 96
22767 Hamburg
Tel 040 3861 5595
mail@tollerort-hamburg.de
www.tollerort-hamburg.de

HEISSER HERBST – Jetzt geht’s los! Wasserstadt Demo Sa 27.11.2021, 14 Uhr

Um Anmeldung wird gebeten, siehe Textende

Update: Das ist die Demo-Route:
Margarethe-und-Max-Rüdenbergplatz (kurzes Sammeln; Aufzugbeginn) – Brunnenstraße – Wunstorfer Straße – Tegtmeyerstraße – Harenberger Straße – Varrelmannstraße – Wunstorfer Straße – Spangenbergstraße – Harenberger Straße – Kirchhöfnerstraße – Eichenbrink – Am Lindener Hafen – Am Lindener Hafen / Ecke Liepmannstraße (10 Min. Zwischenkundgebung) – Liepmannstraße – Friedhofstraße – Zimmermannstraße – Kesselstraße – Weidestraße – Platzfläche an der Ecke Weidestraße / Franz-Nause-Straße (10 Min. Zwischenkundgebung) – Franz-Nause-Straße – Wunstorfer Straße – Zur Wasserstadt / Ecke Stephanie-Kuder-Straße (15 Min. Zwischenkundgebung) – Zur Wasserstadt – Wunstorfer Straße – Tegtmeyerstraße – Margarethe-und-Max-Rüdenbergplatz (ca. 15 Min. Abschlusskundgebung; Aufzugende).

Liebe Wasserstadt – Interessierte,

die Profit gesteuerte Nachverdichtung im 2. BA der Wasserstadt fördert keinen bezahlbaren Wohnraum. Investoren grasen Limmer nach zu verkaufendem Wohnbesitz ab, Mieten steigen, die Gentrifizierung ist in vollem Gange. Verkehrskonzept Fehlanzeige. Nicht mit uns! LIMMER MACHT MOBIL! Die Demo Planung für Samstag den 27.11.21 (14 Uhr, MaMaRü-Platz an der Haltestelle Brunnenstraße) läuft auf Hochtouren, Flyer (Vorder- und Rückseite als einzelne Bilddateien zum Posten, beidseitiger Flyer als pdf) ganz unten zum Download.

Gedruckte Flyer sind ab sofort abholbereit bei Schraders Bilderfabrik, Parviz Keyhani, Wunstorfer Str. 40 (werktags zwischen 10 und 18 Uhr, Samstags bis 13 Uhr).

Zum Hintergrund:

Verwaltung und Investoren haben die Planungsteams beauftragt mit Entwürfen, die schon in der Grundvariante weit über 2000 Wohneinheiten hinausgehen und mit sogenannten „Prüfaufträgen“ eine Verdichtung auf bis zu 2800 Wohneinheiten hinzufügen! Es geht wieder in Richtung einer hochverdichteten Trabantenstadt.

Weder die ungelösten Verkehrs- und Freiraumprobleme noch der gültige Ratsbeschluss (1600- 1800 Wohneinheiten) halten sie davon ab. Dass die Versprechen an die Bevölkerung aus dem ersten Beteiligungsverfahren und auch die Beschlüsse des Bezirksrates ignoriert werden, stört dort niemanden.

Und die Ratspolitik, die uns noch vor wenigen Wochen im Kommunalwahlkampf die Einhaltung des Ratsbeschlusses zugesagt hatte, wackelt bedenklich.

Das werden wir nicht kommentarlos hinnehmen.

Wir wollen unseren Unmut ausdrücken und viele mobilisieren zur Zwischenpräsentation der drei Planungsteams am 03.12.2021 in die Albert-Schweitzer-Schule (Liepmannstraße) zu kommen. Denn die Erfahrungen aus dem ersten Beteiligungsverfahren zeigen: Auch wenn echte Beteiligung oft nicht gewollt ist, können wir diesen Prozess nutzen, um unsere Stimme zu erheben und deutlich zu machen, was WIR brauchen und wie WIR uns die weitere Entwicklung von Limmer vorstellen – als Expert*innen des Alltags. Und damit können wir durchaus Einfluss gewinnen. ( Ihr wisst: Wer kämpft kann verlieren – wer nicht kämpft hat schon verloren 😊.)

Wenn ihr aktiv werden wollt und uns dabei unterstützen, meldet euch: info@Wasserstadt-Limmer.org. Es gibt zum Beispiel Flyer für die Demo zu verteilen oder kreative Bereicherungen der Demo zu organisieren (Musik, Theater, walking acts…). Und wenn ihr dieses Anliegen unterstützt, verbreitet die Daten bitte schon jetzt bei Freund*innen, Familie, Bekannten…. 

Save the date: Öffentliche BI Hybrid Veranstaltung zur Zwischenpräsentation des STÄDTEBAULICH-FREIRAUMPLANERISCHEN GUTACHTERVERFAHRENS: Freitag 07.12.2021, 19 Uhr im Gemeindehaus (2 G) St. Nikolai, Sackmannstr. 27, Hannover-Limmer.

Bitte meldet euch an, ob ihr zur Demo am 27.11.2021 kommt. Im folgenden Anmeldeformular könnt ihr auch vermerken, ob ihr noch Leute mitbringt oder uns sonstige Mitteilungen machen (Bitte nach dem Ausfüllen euren Spam Filter kontrollieren, leider landen dort oft die automatischen Antworten):

Wir bedanken uns für die zahlreiche Teilnahme an der Demonstration und freuen uns aufs nächste Mal!

Werkstattgespräch: Verkehrskonzept Limmer, 27.10.2020

Verkehrsveranstaltung der BI Wasserstadt Limmer

Werkstattgespräch: „Bausteine zum Verkehrskonzept Limmer“, Dienstag 27.10.2020 um 19 Uhr im Gemeindehaus St. Nikolai Sackmannstr. 27, Limmer.

Conrad Vinken, Fachbereichsleiter Verkehr der Region Hannover stellt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Stadtbahnanbindung der Wasserstadt über eine Verschwenkung der Linie über die Wunstorfer Str. vor.
Anschließend werden die Vorschläge aus der BI („Bausteine…“) präsentiert. Daran schließen sich zwei Arbeitsgruppen zu den Themen ÖPNV und Radverkehr an. Das Ergebnis wird ausgewertet und in einer BI-Broschüre veröffentlicht.

Aus dem Kreis der BI werden noch weitere MitstreiterInnen gesucht. Bei Interesse meldet euch bitte bei mir unter u.staade@gmail.com oder kommt zur BI. Anbei die 15seitige pdf-Datei der Verkehrs AG „Bausteine für ein Stadtteil-Verkehrskonzept Limmer“.

Bausteine zum Stadtteilverkehrskonzept Limmer – PDF Datei

Rechte an audio-visuellen Medien

* Live-Streaming

* Fotos / Videos / Audio

Die Teilnehmenden erklären sich mit der Anmeldung einverstanden, dass der Veranstalter Fotos und audio-visuelle Mitschnitte und / oder Life-Streams von der Veranstaltung angefertigt und z.B. auf den Internet-Seiten, den sozialen Medien oder sonstigen (elektronischen) Medien veröffentlicht.

Wir haben das “Werkstattgespräch – Bausteine für ein Verkehrskonzept Limmer“ vom 27.10.2020 im Internet als Video bereitgestellt:

Insgesamt haben rund 120 Personen die Veranstaltung verfolgt, davon knapp 30 vor Ort (Teilnehmerzahl war auf 30 nach Hygienekonzept) und die übrigen per Livestream. Wir werten die Veranstaltung als vollen Erfolg und als Zeichen, dass – wenn nicht gerade Lockdown ist – auch in Corona Zeiten Bürgerbeteiligung möglich ist.

Die Präsentation der AG Verkehr der Bürgerinitiative mit Bausteinen für ein Verkehrskonzept (Stand Okt. 2020) gibt es in der neuen LimmerCloud:

Bausteine zum Stadtteilverkehrskonzept Limmer – PDF Datei
Sie enthält konkrete Ideen, Anregungen zu den Themen Buslösungen, Entschärfung der Trennwirkung und Gefahren der Wunstorfer Straße (B441), zu Fuß- und Radverkehrsanlagen. 

Enttäuschen war an dem Abend allerdings das Ergebnis der Machbarkeitsstudie der Region zur Frage einer Stadtbahnanbindung der Wasserstadt. Es war eine klare Absage. Die Region redet zwar noch mit der Stadt über mögliche Trassen, die von einer Bebauung freigehalten werden sollten. Aber eine Realisierung wird seitens der Region nicht mehr vorangetrieben. Stattdessen setzt man auf eine Buslösung. Verstärkerbusse parallel zur Linie 700 sollen im 30 Minuten-Takt zwischen Wasserstadt und ZOB pendeln.
Alternativen wurden vom Leiter des Fachbereichs Verkehr der Region Hannover Conrad Vinken wenig Chancen eingeräumt: Rufbus („für dünn besiedelte ländliche Bereiche geeignet“), Seilbahn („ich persönlich glaube nicht daran“), Gleise der Güterumgehungsbahn für Personenverkehr nutzen („Güterverkehr stark zunehmend, „keine freien Kapazitäten“ auf der Güterumgehungsbahn).

  • Unsere Verkehrs-AG hatte zwar damit gerechnet, dass die Stadtbahnanbindung noch mindestens 10 -20 Jahre bis zur Realisierung dauert. Aber eine Einstellung aller Bemühungen und Absage an eine Stadtbahnanbindung auch als mittelfristige Perspektive kann nicht das letzte Wort sein. Und auf keinen Fall dürfen sinnvolle Trassen jetzt zugebaut werden.
  • Weiterdenken: Welche Konsequenzen hat die Stadtbahn-Absage für unsere Weiterarbeit? Auf jeden Fall steigt die Bedeutung anderer Alternativen zum Auto, beispielsweise der Stellenwert des Radverkehrsnetzes und eine attraktive (Taktfrequenz, Beförderungskapazität, kurze Wege) Buslösung.
  • Wichtig ist auch eine Kooperation mit den Nachbarn in Ahlem. Nur wenn dort neue Baugebiete entstehen, wird eine Stadtbahnverlängerung nach Ahlem-Nord (Linie 12) wirtschaftlicher und realistischer. Schließlich wartet Ahlem genauso lange auf eine Verkehrsberuhigung wie Limmer. Auch dort verläuft der Durchgangsverkehr der B441 mitten durch den Stadtteil. Im Prinzip brauchen wir ein übergreifendes Stadteilentwicklungskonzept im Westen Hannovers

    Zum Youtube-Video

https://www.youtube.com/watch?v=Fiw27V7DdZw&feature=emb_err_woyt

Kommt der Stadtbahnanschluss für die Wasserstadt Limmer doch?

Darüber diskutiert die BI Wasserstadt am Dienstag, 29.10.2019 um 19.30 Uhr im Gemeindehaus Sackmannstr. 27 im großen Saal mit Regionsdezernent Ulf-Birger Franz. Seit einer ähnlichen Veranstaltung mit den verkehrspolitischen Sprecher*innen der Ratsfraktionen im Jahr 2017 und der Zusage, Stadtteilverkehrskonzepte auf den Weg zu bringen, ist leider nicht viel geschehen.

2019 11 11 – BDs 2839 Machbarkeitsstudie Anbindung Wasserstadt Limmer

Stadtbahn D-West-Wasserstadt-Limmer

Verkehrsuntersuchung_Wasserstadt

 

Kommt der Stadtbahnanschluss doch?

4. Etappenparty der BI Wasserstadt Sa 9. März 2019

Die BI lädt alle ein zum Start in die Party Saison!
Die 4. Etappenparty der BI Wasserstadt Samstag 9. März 2019 steigt ab 19.30 Uhr im
Kanuclub Limmer 
Stockhardtweg 3

30453 Hannover

Ab 19:30 Uhr Infos und Talks über den aktuellen Stand der Wasserstadtplanung:
* Stand der Bauplanung – Wann beginnt der Hochbau?
* Altgebäude – Wer will was (nicht)?
* Bürgerbeteiligung – Leitlinien und Aktivitäten der Stadt Hannover (eine Farce)

Ab 21:00 Uhr feiern.

Die Partys der mittlerweile 5 Jahre alten BI sind legendär! Feiern bis zum Morgengrauen und den DJ hochleben lassen.
Der Eintritt ist frei. Getränke zu fairen Preisen. Wer möchte, kann etwas fürs Buffet mitbringen.

Limmeraner Appell zur Bürgerbeteiligung mit Antwort vom OB

Update vom 10. Mai 2019: siehe unten die Antwort von Noch-OB Stefan Schostok

Zurzeit werden in Politik und Verwaltung Veranstaltungen rund um die von der Dezernentenrunde verabschiedeten Leitlinien für die Beteiligung der Einwohner*innen der Landeshauptstadt Hannover veranstaltet.

Anlässlich des  Vernetzungstreffens für Beteiligungsexpert*innen am 30.1.2019 haben wir einen Appell für gute Bürgerbeteiligung  in ganz Hannover verfasst, der auf unserer fast 5-jährigen  Erfahrung basiert. Wir wollen  nicht beteiligt werden, wir wollen uns beteiligen! Soll heißen, die Bürger*innen machen die Beteiligung selbst, zusammen mit den Politiker*innen vor Ort. Unser Aufschlag für mehr Demokratie!

Limmeraner Appell zur Bürgerbeteiligung

2018-09-13 Verabschiedete_LeitlinienBürgerbeteiligung

 

Gebäude 10 – Warum Abriss jetzt?

Gebäude 10 ist das einzige nicht denkmalgeschützte Gebäude auf dem ehemaligen Contigelände.
 
Es gibt das Gerücht, dass es noch vor Weihnachten 2018 abgerissen werden soll.
 
Obwohl es das letzte noch verbliebene Gebäude aus der Gründerzeit des Fabrikgeländes ist, nämlich von 1898.
 
Aber warum jetzt?
Warum so schnell, nachdem es jahrzehntelang unangetastet blieb, im Gegensatz den damals umliegenden Gebäuden?
Ist es Zufall, dass das Gebäude im Weg einer längst überholten Erschließungsplanung liegt?
 
 
 
 
Eine Bürgerbeteiligung hierüber hat jedenfalls noch nicht stattgefunden. Außer, dass die bisherige Beteiligung ergeben hat, die letzten bestehenden Gebäude unbedingt zu erhalten und lieber die Wegeführung zu ändern.

Online Petition zur Rettung der Conti-Altgebäude am Stichkanal Hannover-Limmer

Online Petition an Günter Papenburg zum Erhalt der Conti Altgebäude:

https://www.change.org/p/günter-papenburg-herr-papenburg-erhalten-sie-die-conti-altgebäude-in-hannover-limmer

07.12.2018:

Die Petition wurde an die aktuelle Entwicklung angepaßt.

https://www.change.org/p/günter-papenburg-herr-papenburg-erhalten-sie-die-conti-altgebäude-in-hannover-limmer/u/23729293

07.12.2018:

Die Status der Altgebäude.