Am 2020 haben die Stadtverordneten dem Baulandbeschluss für ihre Stadtentwicklung zugestimmt.
Damit wurden einheitliche und transparente Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbaulandflächen geschaffen. Dazu zählen verbindliche Quoten von 30 Prozent für Sozialwohnungen. Diese werden je zur Hälfte im Förderweg 1 und im Förderweg 2 umgesetzt. Dazu kommt ein Anteil von 15 Prozent nach Konzeptverfahren für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte, eine Quote von 15 Prozent für freifinanzierten Mietwohnungsbau und ein Anteil von 10 Prozent für preisreduzierte Eigentumswohnungen.
Vorher gab es in Frankfurt – ähnlich wie in Hannover – lediglich eine Quote von 30 Prozent für Sozialwohnungen. Die Festsetzung soll dazu beitragen, mehr bezahlbare Wohnungen und eine gute soziale Mischung in den Neubauvierteln zu schaffen.