Bürgerinitiative Wasserstadt erkämpft gemeinsam mit Bezirksrat großen Erfolg für ihr Uferparkkonzept und mehr Entscheidungsrechte

1. Stärkung der Bezirksrats-Rechte und der lokalen Demokratie

Bei dem „unglaublichen Vorgang“ Uferpark (so die HAZ v. 03.03.2022) hatte die Verwaltung im Februar 2022
„handstreichartig“ dem Bezirksrat das Entscheidungsrecht bei der Ausgestaltung des neuen Parks abgespro-
chen. Nach Anrufung der Kommunalaufsicht durch den BezRat ist diese jetzt vollumfänglich der Rechtsauffassung
von BI und Bezirksrat gefolgt. Die Aufsicht hat entschieden, dass der Bezirksrat Linden-Limmer nach dem
Nds. Kommunalverfassungsgesetz und der eigenen Hauptsatzung das alleinige Entscheidungsrecht bei der
weiteren Uferparkplanung der Wasserstadt Limmer hat und nicht die Stadtverwaltung.

Diese Entscheidung ist von grundsätzlicher Bedeutung für die lokale Demokratie. Sie stärkt alle Bezirks-
räte, da die Stadtverwaltung nicht nur dem BezRat Linden-Limmer sondern bisher sämtlichen Bezirksräten
bei solchen Planungen das gesetzliche Entscheidungsrecht abgesprochen hat.
Mit ihrer Entscheidung hat die Kommunalaufsicht den tragenden Gedanken des Gesetzgebers aus dem Jah-
re 2011 Geltung verschafft, die Wirkmöglichkeiten ehrenamtlich in der Kommunalpolitik Tätiger zu verbessern
und zu stärken. Denn „Die Entscheidung, ob jemand sich kommunalpolitisch engagiert, hängt auch davon ab, ob sich der
Aufwand für abendfüllende Debatten lohnt, ob am Ende überhaupt Einfluss auf die kommunale Entwicklung genommen werden kann.“

(Häusler/Franke/Fischer in „Das neue Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz – Leitfaden zur
Novellierung“, 2011, S. 26).
Mit den verbesserten Wirkmöglichkeiten der Bez.Räte wird zugleich das Vertrauen der BürgerInnen der
Stadtteile gestärkt, wenn ihre erarbeiteten Vorstellungen vom BezRat aufgegriffenen werden und diese dann
nicht so einfach durch die Verwaltung vom „Tisch gewischt“ werden können.


2. Bessere fachliche Planung von BI und Bezirksrat kann sich durchsetzen

Auf Basis des einstimmigen rechtsgültigen Bezirksratsbeschluss zum Uferpark vom 8.Dezember 2021 kann
sich nun eine bessere Planung durchsetzen. Z. B. ist danach ein getrennter Fuß- und Radweg vorgesehen. Der Fußweg läuft als ruhiger Spazierweg direkt parallel zum Ufer mit einem optimalem Wasserbezug. Das Konzept folgt der Fuß- und Radwegführung, die von Linden kommt. Der neue Radweg wird nun mindestens 3,5 m breit.

Im Bereich des Uferparks zwischen Regenrückhaltebecken und Spielwiese sollen zusammenhängende
Grünflächen entstehen, im Mittel 15,50 breit und 70-80 m lang. Diese Flächen sind als Liegeflächen und zu-
sammenhängende Biotopflächen zu gestalten.
Spielwiese am Bolzplatz: Durch die vorgeschlagene minimale Änderung der südlichen Wegeführung wird die
ebene, freie Spielfläche von bisher rund 300 m² (Verwaltung) auf etwa 850 m² vergrößert

3. Wie geht es weiter?

Die Verwaltung hat neben der grundsätzlich kommunalverfassungsrechtlichen Fehlbeurteilung geltend ge-
macht, die vom BezRat beschlossene Alternativplanung ließe sich nicht hundertprozentig umsetzen.
Darüber wird auf der Grundlage einzelner sehr konkreter Angaben auf fachlicher Ebene zu sprechen sein.
Klar ist aber auch hier: Die alleinige Entscheidungszuständigkeit im gesetzlichen Rahmen bleibt beim
BezRat, der über etwaige Veränderungen seines Dezember-Beschlusses zu entscheiden haben wird. Ggf.
wird er z. B. priorisieren, welche Maßnahmen mit welchen Mitteln wann oder gar nicht realisiert werden sol-
len.
Und die Verwaltung wird in diesem Prozess mehr die Rolle eines Dienstleister des Entscheidungsorgans
Bezirksrat ausfüllen müssen. Zu erwarten ist jetzt von ihr, dass sie ihm fachlich behilflich ist, statt eher planeri-
schen Vorstellungen des Investors oder eigenen verhaftet zu bleiben.

Entscheidung Kommunalaufsicht zu den Rechten des Bezirksrates