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Fragen zur Einwohnerversammlung Stadtbezirk Linden Limmer am 28.11.2022 um 17.30 Uhr im Freizeitheim Linden


Wir fragen:


Fortsetzung der Bürgerbeteiligung zur Wasserstadt-Limmer

Die Planungen für den nächsten Bauabschnitt der Wasserstadt-Limmer laufen seit Anfang des Jahres unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Verwaltung hat – entgegen ihrer Ankündigung im Bezirksrat am 24.03.2021 – in diesem Frühjahr keine Fortführungsdrucksache für das weitere Beteiligungsverfahren auf den Weg gebracht.

  1. Wie sehen das Format und der weitere Zeitplan zur Bürgerbeteiligung für den nächsten Bauabschnitt der Wasserstadt-Limmer aus?
  2. Ist eine Fortführung der Anwaltsplanung zur Wasserstadt-Limmer über den 31.12 2022 hinaus gesichert?
  3. Sind der Verwaltung bereits jetzt Aspekte der derzeitigen Planung bekannt bzw. bewusst, die im Widerspruch zu rechtsgültigen politischen Beschlüssen des Rates zur Wasserstadt Limmer stehen?

Für die Bürgerinitiative Wasserstadt-Limmer
Sprecherteam
Thomas Berus, Uwe Staade

Falscher Stil und falsche Zahlen? – Stellungnahme zur Diskussion um die Bebauungsdichte der Wasserstadt

Unsere Offenen Briefe an die Ratsfraktionen und den Oberbürgermeister haben eine öffentliche Diskussion über das Vorgehen der Verwaltung im Beteiligungsverfahren zur Wasserstadt ausgelöst.

Die Verwaltung macht aktuell Vorgaben für eine massive Verdichtung der Bebauung, die in diesem Ausmaß für den Stadtteil unverträglich sind und weit über den gültigen Ratsbeschluss (1600- 1800 Wohneinheiten) hinaus gehen. Wir legen heute unsere Zweifel an den Zahlen der Bauverwaltungen dar und stellen ihnen unsere Berechnungen gegenüber.

Wir fordern weiterhin eine Anpassung der Aufgabenstellung für diePlanungsteams an den gültigen Ratsbeschluss, mehr Transparenz im weiteren Verfahren undechte Beteiligungsmöglichkeiten!

1.) Nur gleiche Rechenfaktoren lassen ehrliche Vergleichsrechnungen zu. Grundlage für die Berechnung der Bebauungsdichte müssen die Faktoren aus den Planungen zum

1. Bauabschnitt sein, die auch zum Ratsbeschluss geführt haben. Dort rechnet die Verwaltung beispielsweise mit einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 67,5 m² (netto, d.h. ohne Treppenhaus und Wände).

Wenn die Verwaltung jetzt in einer Reaktion vom 20.09.2021 auf unseren Offenen Brief für den 2.Bauabschnitt mit 85 m² durchschnittlicher Wohnungsgröße rechnet, so geht das zu Lasten der Vergleichbarkeit: Auf dem Papier wird eine niedrigere Wohnungszahl ermittelt. Wie die Verwaltung selbst darlegt, käme man mit der von ihnen heraus gegebenen Aufgabenstellung bei 70 m² Wohnungsgröße auf 1500 Wohneinheiten im 2. Bauabschnitt und damit zusammen mit den 550 Wohneinheiten des 1. Bauabschnittes auf eine Zahl weit oberhalb des Ratsbeschlusses.

Unser Vertrauen schwindet.

Zudem rechnet die Verwaltung 21 000 m² Geschossfläche der Altgebäude aus der Berechnung der Geschossfläche heraus, die aber real vorhanden sind und auf die 190 000 m² BGF aus der Aufgabenstellung aufzuschlagen sind.

Leider mussten wir in den letzten Jahren immer wieder feststellen, dass die Bauverwaltung Zahlen unseriös einsetzt, um ihre Vorhaben argumentativ zu stützen.

2.) Nach Berechnungen des Anwaltsplaners zum Beteiligungsverfahren für die Wasserstadt müsste die zu errichtende Bebauung für den 2. Bauabschnitt bei

120.500 m² Bruttogeschossfläche ( BGF) liegen, wenn man den Ratsbeschluss einhalten will. Der von der Verwaltung benannte höhere Bedarf für (Fahrrad-) Parken und Verkehrsflächen weiterer Infrastruktur ist dabei berücksichtigt. Bereits damit weist die Wasserstadt die höchstmögliche Verdichtung für die Nutzungsart

„Allgemeines Wohngebiet“ nach der bundesweit gültigen Baunutzungsverordnung auf (1,2 GfZ).

Die in der Aufgabenstellung genannten 190 000 m² BGF führen unter Hinzurechnung der 21 000 m² BGF der Altgebäude für die gesamte Wasserstadt zu ca. 2 400 Wohneinheiten.

Eine auf Wunsch der neuen Investoren als „Prüfauftrag“ im laufenden Verfahren eingefügte Aufstockung der Obergrenze um weitere 40 000 m² ergeben 190 000 m² BGF + 20 000 m² Altgebäude + 40 000 m² BGF = 250 000 m² BGF und würde zu ca. 2850 Wohneinheiten insgesamt führen. ( siehe Anlage )

Das sind über 1000 Wohnungen mehr als der Ratsbeschluss zulässt. Die Bevölkerung Limmers würde mehr als verdoppelt! Und dass bei weiter ungelöster Verkehrserschließung und vielen weiteren offenen Fragen.

3.) Dass die Lösung für den Mangel an bezahlbarem Wohnraum nicht darin liegen kann, auf Wunsch von Investoren in einzelnen Baugebieten die Bebauung immer weiter zu erhöhen, zeigen bereits die Beispiele der 60er und 70er Jahre in Hannover.

Die Planungen zur Wasserstadt überschreiten den hannoverschen Standard weit.

Wenn im Neubaugebiet am Kronsberg 3 500 Wohneinheiten auf 53 Hektar Fläche geplant werden und in der Wasserstadt schon nach dem gültigen Ratsbeschluss 1600 – 1800 WE auf 23 Hektar, dann führt das offensichtlich in der Wasserstadt zu einer größeren Dichte.

Die von der Verwaltung gegenüber der Presse genannte Zahl von 9300 m² BGF pro Hektar für den 1. Bauabschnitt ist nicht nachvollziehbar. Nach den Planungen zum 1. Bauabschnitt sind es 11 800 m²/ ha Nettobauland.

Der Schlüssel für bezahlbaren Wohnraum liegt vielmehr in der Renditeerwartung der Investoren. Entscheidend für eine gelingende Wasserstadtplanung ist, ob die hannoverschen gemeinwohlorientierten Wohnungsbaugenossenschaften, Genossenschaften und Baugemeinschaften mit ins Boot kommen, oder ob es dabei bleibt, dass Eigentümer G. Papenburg mit rein profitorientierten Partnern die Apfelsine bis zum letzten Tropfen ausquetschen darf, wie es sich im 1. Bauabschnitt bereits andeutet.

4.) Die Verwaltung wirbt mit weit über die Vorgaben hinaus gehenden Beteiligungs- möglichkeiten im Planungsprozess und der Einbindung von Bezirksrat und Bürgerinitiative.

Bisher war dieser große Beteiligungsprozess aus unserer Sicht eher eine große Enttäuschung mit kurzfristigen Informationen über vollendete Tatsachen und der Nicht-Berücksichtigung von Einwänden.

Für den weiteren Prozess erwarten wir mehr Transparenz, saubere Rechenmethoden, Verlässlichkeit bei Zusagen und echte Beteiligungsmöglichkeiten.

Das bedeutet kurzfristig unter anderem:

  • Die Verwaltung sorgt für widerspruchsfreie und nachvollziehbareZahlen. In den bevorstehenden Präsentationen wird die Dichte ( BGF) für den gesamten Bauabschnitt auf einen Blicksichtbar.
  • Den Bürger*innen wird mehr Zeit als ein Abend gegeben, um drei konkurrierende Entwürfe zu verstehen und dazu eine Rückmeldung zu geben.
  • Die Planungsbüros werden aktiv aufgefordert, die Rückmeldungen der Bürger*innen bei den Präsentationen live und in Präsenz zuerleben.

BI Wasserstadt Limmer

Richtiges Signal, aber: es bleibt noch viel zu tun!

STELLUNGNAHME der BI WASSERSTADT LIMMER zum Beteiligungskonzept der Stadtverwaltung

Die Verwaltung hat am 24.03.2021 im Bezirksrat Linden-Limmer mündlich ihr zeitlich straffes und umfangreiches Konzept für die Beplanung des kompletten restlichen Wasserstadtgeländes vorgestellt und dabei auch gleich Beteiligungselemente für die Bürger*innen eingebaut.

Erklärtermaßen soll es nicht wieder wie 2014 laufen, als für den ersten Bauabschnitt fertige Pläne präsentiert wurden, und erst nach Monaten öffentlicher Proteste ein Beteiligungsverfahren vereinbart werden konnte.

Das damit gesetzte Signal begrüßen wir.

Schade ist allerdings, dass die Verwaltung ihre am 24.03. vorgestellten komplexen Perspektiven für den Fortgang der Planungen nicht vorher in einer öffentlich zugänglichen Informationsdrucksache bereit gestellt hat, um darüber einen fundierten Dialog zu ermöglichen.

Und es bleibt noch viel zu tun, damit die Bürger*innen eine reale Chance bekommen, sich mit fundierten Anregungen, Vorschlägen oder auch Fragen in diesen Prozess einbringen zu können.

Als ersten Schritt fordern wir eine Beteiligung bei der Auswahl der für uns wichtigen Anwaltsplanung.

Zunächst zum Positiven:

Im Vorfeld hatten wir vier Voraussetzungen formuliert, die aus unserer Sicht für die weitere Planung erfüllt sein müssen: Dies sind ein Verkehrskonzept, Überlegungen zu einer besseren sozialen Durchmischung als im ersten Bauabschnitt (bezahlbarer Wohnraum), die Freiraumplanung sowie die Klärung des Erhaltes der Altgebäude.

Bei Verkehr und Freiraum hat sich die Verwaltung erkennbar bemüht, dies in ihr Konzept einzuarbeiten.

Zu den Altgebäuden erklärte Dr. Schlesier im Bezirksrat, dass der Planungsprozess angehalten und kein Baurecht geschaffen wird, falls der Eigentümer bis Ende diesen Jahres noch keine Perspektive für die Gebäude vorweisen kann.

Die Frage, welche Instrumente geeignet sind um zu erreichen, dass auch neben dem geförderten Wohnungsbau noch bezahlbare Wohnungen entstehen und nicht, wie im ersten Bauabschnitt zu befürchten ist, fast ausschließlich Hochpreisiges, ist unseres Erachtens auch eine wichtige Aufgabe für die hannoversche Politik.

Die Idee, dass drei konkurrierende Planungsgruppen an drei unterschiedlichen Entwürfen arbeitet, lässt auf mehr Vielfalt hoffen.

Mit der öffentlichen Vorstellung dieser Entwürfe auf einer Veranstaltung und einer zum Abschluss des Prozesses sowie der Konkretisierung am Runden Tisch sind Beteiligungselemente enthalten. Die Einrichtung einer Anwaltsplanung kann eine wichtige Unterstützung sein für alle, die sich beteiligen wollen.

Und hier kommen wir zum kritischen Teil.

Vorbemerkung:

Grundsätzlich ist der zeitliche Raum, der Bürger*innen in diesem Planungsprozess eingeräumt wird, so gering, dass eher mit öffentlichen Präsentationen zu rechnen ist als mit echten Beteiligungsmöglichkeiten.

Nach unseren Erfahrungen sind solche Veranstaltungen, bei denen Bürger*innen sich dann eher nur spontan äußern können sollen, keine Basis für einen guten bürgerschaftlichen Dialog. Denn vorher fehlte die Chance, sich zu präsentierten konkreten Vorschlägen einmal Gedanken zu machen und sich mit anderen austauschen zu können.

Im einzelnen:

Zur Anwaltsplanung:

Diese soll Bürger*innen befähigen, vorgestellte Pläne zu verstehen, eigene Standpunkte zu entwickeln und eigene Ideen einzubringen.

Dafür braucht es:

– Kenntnisse von Planungsabläufen

– Unabhängigkeit, das heißt insbesondere keine eigenen wirtschaftlichen Interessen in der Wasserstadt und auch Unabhängigkeit vom Auftraggeber

– kommunikative Kompetenz und die Bereitschaft, auch die eigenen architektonischen Idealvorstellungen hinten an zu stellen und sich auf die Sichtweise von Bürger*innen einzulassen.

Nachdem die Verwaltung viele Monate an ihrem Konzept gearbeitet hat, stellt sie am 24.03.21 zwei Büros als Kandidaten für die Anwaltsplanung vor, von denen aus unserer Sicht unklar ist, ob sie die oben geforderten Bedingungen erfüllen. Für eigene Vorschläge räumt man uns knapp zwei Wochen ein.

Wir werden in Kürze eigene Vorschläge machen.

Wir erwarten, dass diese berücksichtigt werden, und es wie angekündigt vor der Einsetzung der Anwaltsplanung eine öffentliche Vorstellung der Kandidat*innen gibt.

Zum Verkehrskonzept:

Seit vielen Jahren fordern wir dies. Bereits seit 2017 gibt es sogar einen Ratsbeschluss, der die Verwaltung explizit dazu auffordert. Nun soll das komplexe Thema in zwei Veranstaltungen abgehandelt werden, von denen mindestens die erste coronabedingt ausschließlich online stattfinden wird. Ob dies zu angemessener Beteiligung führt scheint fraglich.

Zum Planungsprozess für das gesamte restliche Gelände:

Es beginnt wie 2014. Nach den Vorgaben der Stadtverwaltung entwickeln Planer*innen Entwürfe, die sie anschließend den Bürger*innen vorstellen.

– Warum wird die für die späteren Ergebnisse grundlegend wichtige Aufgabenstellung mit den Eckpunkten und Erwartungen, die die Verwaltung an die drei Planungsteams heranträgt, nicht vorher öffentlich vorgestellt, um darüber einen Dialog zu ermöglichen?

– Wie werden die bereits erarbeiteten Ziele und formulierten Anliegen von Bürger*innen in der Aufgabenstellung berücksichtigt?

– Wäre nicht eine öffentliche Veranstaltung zum Beginn mit Anwesenheit der Planungsteams sinnvoll? Zur Erinnerung: Die Anwesenheit der planenden Architektin bei den öffentlichen Veranstaltungen brachte beim ersten Bauabschnitt die entscheidende Wende hin zu einem verbesserten Entwurf.

– Nach dem vorgestellten Konzept soll das, was gleich drei Planungsteams entworfen haben, den Bürger*innen an einem Abend vorgestellt werden sowie anschließend von den Bürger*innen kommentiert, bewertet und mit Änderungswünschen versehen werden. Geht das, oder werden sich durch einen derartigen Umgang nicht viele überfordert und überrollt fühlen? Nur mal zum Vergleich: Für die Beteiligung der „Träger öffentlicher Belange“, also anderer Behörden und Institutionen, sind in dem Beteiligungskonzept vier Monate vorgesehen – für die der Bürger*innen drei Abende.

– Ist es entgegen der im Bezirksrat geäußerten Bedenken wirklich fachlich sinnvoll, die Planungsbüros schon einmal arbeiten zu lassen, ohne dass überhaupt in Ansätzen klar ist, mit welcher Nutzung die Conti-Altgebäude mit ihrer nicht geringen Baumasse später in die Verwendung des Baugeländes einbezogen werden?

Mit dem Arbeitskreis Stadtteilentwicklung und der BI Wasserstadt Limmer gibt es hier gleich zwei Organisationen, in denen sich Bürger*innen seit Jahren kontinuierlich für ihren Stadtteil engagieren. Dies könnte mehr Resonanz erhalten.

Darüber hinaus lebt Demokratie gerade in diesen Zeiten vom Mitmachen und der Beteiligung vieler. Längst nicht alle, die am ersten Beteiligungsprozess teilgenommen haben, sind begeistert. Manche, die wir jetzt ansprechen, meinen, es sei doch im wesentlichen an Ihnen vorbei geplant worden. Wir möchten ganz viele Menschen hier in Limmer und darüber hinaus aufrufen, sich einzubringen, mit zu machen, mit zu diskutieren.

Dafür braucht es echte Möglichkeiten zur Mitsprache und Mitgestaltung!

Gebäude 10 – Warum Abriss jetzt?

Gebäude 10 ist das einzige nicht denkmalgeschützte Gebäude auf dem ehemaligen Contigelände.
 
Es gibt das Gerücht, dass es noch vor Weihnachten 2018 abgerissen werden soll.
 
Obwohl es das letzte noch verbliebene Gebäude aus der Gründerzeit des Fabrikgeländes ist, nämlich von 1898.
 
Aber warum jetzt?
Warum so schnell, nachdem es jahrzehntelang unangetastet blieb, im Gegensatz den damals umliegenden Gebäuden?
Ist es Zufall, dass das Gebäude im Weg einer längst überholten Erschließungsplanung liegt?
 
 
 
 
Eine Bürgerbeteiligung hierüber hat jedenfalls noch nicht stattgefunden. Außer, dass die bisherige Beteiligung ergeben hat, die letzten bestehenden Gebäude unbedingt zu erhalten und lieber die Wegeführung zu ändern.