Archiv der Kategorie: Bürgerbeteiligung

Verwaltung ignoriert einstimmigen Beschluss des Bezirksrates

Entscheidung voraussichtlich am 06.12.2023 im Bauausschuss.

Grüne und SPD verhandeln über einen Änderungsantrag zur Fortführungsdrucksache zum 2. Bauabschnitt Wasserstadt-Limmer. Das ist zunächst eine gute Nachricht, da es deutlich macht, dass das skandalöse Gebahren der Verwaltung nicht hingenommen wird. Wir halten euch auf dem Laufenden.

Was für ein Paukenschlag war der am 20.9.23 über alle Parteigrenzen hinweg beschlossene Änderungsantrag des Bezirksrats Linden-Limmer! Einstimmig, ohne Enthaltungen! Ein demokratisches Erlebnis, und mit was für Inhalten! Das Ohr am Puls der Bürger*innen und ein starkes Signal in Richtung Stadtrat!

Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 1331/2023 „Bebauungsplan 1536 – Wasserstadt Limmer, Fortführung des Verfahrens“:

https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/1331-2023E1

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BI-Brief an die Ratsfraktionen und den Bezirksrat

BI-Stellungnahme zur Fortführung des Verfahrens „B-Plan Nr. 1536 – Wasserstadt Limmer West“
hier: zur Stellungnahme der Verwaltung v. 26.09.2023 durch Drs. Nr. 1331/2023 E1

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Fortführungsdrucksache v. 08.06.2023 soll der Verwaltungsausschuss wesentliche Weichenstellungen für den Fortgang der weiteren Planung für das Wasserstadtgelände beschließen.
Nach der o. g. Stellungnahme der Verwaltung v. 26.09.2023 soll keinem einzigen Anliegen aus dem dazu ergangenen einstimmigen Beschluss des Stadtbezirksrates Linden-Limmer – und damit auch aus der Bürgerbeteiligung – entsprochen werden. Wir bitten die Ratsfraktionen daher innezuhalten, eine derartig vorgeschlagene Vorgehensweise zu überdenken und sich mit allen Argumenten ernsthaft auseinanderzusetzen. Denn es geht um eine Stadtteilplanung, die für viele Jahrzehnte auch sozial tragfähig bleiben und damit nachhaltig erfolgen soll. Und: Ein Anwaltsplaner hat bereits resigniert das Handtuch geworfen…

Plangespäche (Punkt 1)
Hier geht es nicht nur um eine Unterrichtung, sondern um eine ausdrückliche Zustimmung zu allen Würdigungen der Verwaltung.

Zur Bebauungsdichte (Punkte 2 und 3)
Eine sozialverträgliche Begrenzung der Bebauungsdichte ist seit Beginn der Planungen für das Conti-gelände nicht nur für die Bürgerbeteiligung ein wesentliches Thema. Die dazu geführten Diskussionen führten zu einem mühselig errungenen Kompromiss durch den Leit-Beschluss des Verwaltungsausschusses v. 08.10.2021 der die Zahl der Wohnungen für das gesamte Wasserstadtgelände auf 1.600 bis 1.800 begrenzte. Die Verwaltung will diese Grenze weit überschreiten.
Selbst bei einer Realisierung der Basisvariante des Gewinners aus dem städtebaulichen Wettbewerb würde die genannte Wohnungszahlobergrenze merklich überschritten und die aus dem Wohnungsbaukonzept vorgesehene Zielsetzung für die restl. Wasserstadt-West von 1.350 Wohnungen erheblich übererfüllt.
Mit einer Planung nach der Fortführungsdrucksache soll aber eine noch über die Basisvariante des Planungswettbewerbs hinausgehende Verdichtung auf eine GFZ von 2,6 (eigene Berechnung) erfolgen. Damit würde der hannoversche Standard in verdichteten städtischen Wohngebieten (GFZ von 1,2 – 1,5) annähernd um das Doppelte überschritten. Die Bauabschnitte zusammen ergäben dann bei 75 qm Wohnfläche pro Wohnung insgesamt 2600 Wohnungen in der Wasserstadt. Die Verwaltung hat bislang keine transparente Flächenbilanz vorgelegt, die als prüffähige Unterlage tauglich wäre.

Offene Fragen zum Erhalt der Conti-Altgebäude (zu Punkt 7)
Die Durchsicht der von der Verwaltung vorgelegten Informationen zum Erhalt der Conti-Altgebäude macht deutlich, dass dazu noch zu klärende Fragen bestehen und die Positionierung der Gesundheitsverwaltung sich als nicht hinreichend tragfähig darstellt. Nähere Ausführungen zu dem Thema finden Sie in der Anlage.
Der Vorgang ist für eine Abbruchgenehmigung auch deshalb tatsächlich noch nicht entscheidungsreif, weil alternative Nachnutzungen nicht ernsthaft geprüft wurden.
Dennoch ist nach den Verlautbarungen der Verwaltung zeitnah eine Abbruchgenehmigung zu befürchten.

Zu erwägen wäre u. E. auch eine fachliche Anhörung zu dem Thema als gemeinsame Veranstaltung von Bauausschuss und Stadtbezirksrat. Zeit dafür ist, da in naher Zukunft ohnehin nicht mit neuen Projekten im Wohnungsbau aufgrund der tiefgreifenden Baukrise zu rechnen ist.
Man könnte in diesem Fall auch daran denken, gem. § 15 Baugesetzbuch die Entscheidung über einen Abriss zurückzustellen. Und der Verwaltungsausschuss könnte sich die Entscheidung über eine etwaige Abbruchgenehmigung vorbehalten, um nicht mehr behebbaren Schaden zu vermeiden.

Soziale Vielfalt und Wohnraumversorgung nur andernorts? (zu Punkt 9)
Die Behauptung der Verwaltung, „die verfügbaren Instrumente zur Sicherung sozialer Vielfalt und sozialer Wohnraumversorgung kämen zur Anwendung“ ist mit Blick auf den weitergehenden Vorschlag des Bezirksrates unredlich. Andere Städte machen es vor: Der Beschluss des Stadtbezirksrates Linden-Limmer verweist exemplarisch auf die kommunale Bodenpolitik in Frankfurt a.M., dazu das Erläuterungsvideo (4,5 Minuten):
https://www.stadtplanungsamt-frankfurt.de/custom/video/2020-09-25_Baulandbeschluss_h264_FIN.mp4
Und den mehr als 1000 leerstehenden hochpreisigen Wohnungen in Hannover weitere hinzuzufügen, ist kein Beitrag zur Lösung der Wohnungsmarktprobleme. Die Wohnungsbaugesellschaften in Hanno-ver ziehen ihre Konsequenzen und warten ab.
Verkehrsanbindung Bus/Stadtbahn Fehlanzeige (zu Punkt 10)
Das vorliegende aktualisierte SHP-Gutachten geht von einem Ziel von 25% MIV, 25 % Radverkehr, 25% Fußgängerverkehr und 25% Bus bzw. Bahn aus. Die Prognose ist allerdings nicht voraus-setzungslos. Im SHP-Gutachten heißt es: „Für den Erfolg des Mobilitätskonzeptes ist eine konse-quente Umsetzung der Maßnahmen erforderlich.“ Prof. Haller (SHP): „Für die Buslinie Wasserstadt sind Taktung und Linienführung entscheidend für die Akzeptanz.“ „Ein Bustakt von 30 Minuten (170er-Bus) hat keinen Verkehrswert. Hier wird Geld verbrannt.“

Eine geordnete Verkehrserschließung ist wesentliche Voraussetzung für die geplante Wohnbebauung. Die Stadtverwaltung ist „spitzfindig“, wenn sie die Formulierung „sind im Bebauungsplan zu berücksichtigen“ nur auf den eigentlichen Bebauungsplan bezieht. Zu einem Bebauungsplan gehört zwingend eine Begründung. In ihr muss eine geordnete Verkehrserschließung, die Gegenstand des umfassenden Verkehrskonzepts ist, nachgewiesen werden. Das erfordert das Abwägungsgebot. Deshalb werden die Maßnahmen außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs Bestandteil des Bebauungsplans, wenn auch nicht der eigentlichen Festsetzungen.

Derzeitiger Stand: Eine attraktive Verkehrserschließung mit Bus oder Bahn ist trotz krasser Erhöhung der Bebauungsdichte bislang nicht in Sicht. Die Stadt hat nun kürzlich bei einem Braunschweiger Büro ein umfassendes Verkehrskonzept für die Wasserstadt in Auftrag gegeben, das im Herbst vorgestellt werden soll.

Für ein klärendes Gespräch stehen wir Ihnen gern zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

Uwe Staade
Sprecher BI Wasserstadt-Limmer

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Anlage: Zur in Aussicht genommenen kurzfristigen Abbruchgenehmigung der Conti-Altgebäude in Limmer
30.10.2023
Zur in Aussicht genommenen kurzfristigen Abbruchgenehmigung der Conti-Altgebäude in
Limmer *)
durch die Landeshauptstadt Hannover – in der Informations-Drs. Nr 15 09/2023, v. 21.07.2023, Umgang mit den Baudenkmälern in der Wasserstadt Limmer, mit zugehörigen 10 Anlagen und durch die Drs. Nr. 1331/2023, v. 08.06.2023, B-Plan Nr. 1536, – Wasserstadt Limmer West, Fortführung des Verfahrens sowie in der Drs. 1331/2023 E1 v. 26.09.2023 zur Ablehnung sämtlicher Änderungsanträge des
Stadtbezirksrates Linden-Limmer in Drs. 15/1947/2023 v. 20.09.2023

In verschiedenen Verlautbarungen hat die Verwaltung zum Ausdruck gebracht, dass sie zeitnah einem etwaigen Antrag stattgeben will, die Conti-Altgebäude in Limmer abzubrechen. Die für die Altgebäude konzipierte Wohnungsnachnutzung sei leider nicht realisierbar, da sie von den Gesundheitsbehörden als gesundheitlich nicht tragfähig angesehen werde. Etwaige Verzögerungen des Abbruch-Genehmigungsverfahrens seien (jetzt) rechtlich nicht mehr statthaft.
Dieser Auffassung ist entgegen zu treten: Der Vorgang ist für eine solche Entscheidung nicht reif. Erforderliche Gründe, die eine nötige denkmalrechtliche Abrissgenehmigung nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 Nds. Denkmalschutzgesetz rechtfertigen könnten, liegen noch nicht erkennbar vor. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb für die
geschützten Baudenkmale keinerlei Nachnutzungsmöglichkeiten mehr bestehen sollten:

  1. Alternativen, weniger sensible Nachnutzungen als Wohnen, z. B. Gewerbe, Büros, Serverfarm, Lagerraum, Garage, sind bislang nicht ernsthaft geprüft und und diskutiert worden.
  2. Auch die zweifelnd ablehnende Stellungnahme der Gesundheitsverwaltung zur entwickelten Konzeption „Wohnen“ erscheint nicht tragfähig.
    Die für eine Nachnutzung „Wohnen“ entwickelte bauliche Konzeption sah vor, die historischen Gebäude schadtstoffrei komplett zu entkernen. Nur die äußere Hülle, die Fassade, sollte erhalten bleiben und ein neues Gebäude in das alte quasi hineingestellt werden.
    Die zu diesem Vorgang bislang veröffentlichten Unterlagen mit behördlichem Schriftverkehr (sh. Informations-Drs. “Umgang mit den Baudenkmälern in der Wasserstadt Limmer vom 21.07.2023, Nr. 15 09/2023 mit zugehörigen 10 Anlagen) werfen Fragen auf, welche die zweifelnd ablehnende Stellungnahme der Gesundheitsverwaltung dazu als nicht schlüssig erscheinen lässt:
    a) Widersprüchliche Tatsachenangaben zur chemischen Belastung
    Einerseits wird in der Informationsdrucksache der Verwaltung darauf hingewiesen, dass in der allein zu erhaltenden Klinkerfassade im Rahmen der Beprobung keine Schadstoffe nachgewiesen worden seien (ebenda Seite 2).
    Auch das Institut für Umweltanalyse aus Bielefeld (IFUA) weist in seiner ergänzenden Stellungnahme vom 9.11.2022 ebenfalls auf nicht gemessene Schadstoffe in der Fassade hin (siehe in Anlage 6 der Informationsdrucksache, Seite 3 unten).
    Bekannt ist zudem, dass auch 2018 in den Fensterlaibungen vorgenommene Beprobungen keinen N-Nitrosaminbefund ergaben. ________________________________________________________________
    *) Die hier zitierten Unterlagen finden sich in der Info-Drs. der Verw. v. 21.07.2023, Nr. 1509/2023 nebst 10 Anlagen; Link
    dazu sh. am Textende.
  3. Demgegenüber äußerte sich die Gesundheitsbehörde der Region in ihrer ablehnenden Stellungnahme vom 25.10.2022 über eine „kontaminierte Fassade in der zuletzt noch 2022 kanzerogene N-Nitrosamine nachgewiesen wurden.“(vgl. Anlage 5 der Informationsdrucksache, S. 3).
    b) Ist das vorgelegte bauliche Konzept überhaupt fachlich fundiert auf Sicherheit geprüft worden? Das scheint tatsächlich nicht geschehen zu sein. So schreibt das Gesundheitsamt der Region in seiner Stellungnahme vom 25.10.2022 zum Baukonzept lapidar: „Weiterhin wird in den uns aktuell vorgelegten Unterlagen zum Nutzungskonzept aus unserer Sicht nicht zweifelsfrei dargestellt, dass eine potenzielle Emission von der kontaminierten Fassade, in der zuletzt 2022 kanzerogene N-Nitrosamine nachgewiesen wurden, hinreichend sicher in die geplanten Innenräume ausgeschlossen werden können.“ Jegliche Begründung zu dieser Feststellung fehlt (vgl. Anlage 5 der Informationsdrucksache, S. 3).
    c) Ein wichtiger grundsätzlicher Hinweis, den das Nds. Landesgesundheitsamt (NLGA) am 21.11.2022 gegeben hat, ist offenbar nicht aufgegriffen worden. Explizierter Auftrag der Verwaltung an das Bielefelder Institut IFUA war es, einen toxikologischen Bewertungsmaßstab für N-Nitrosamine zu entwickeln (vgl. in Anlage 6 der Informationsdrucksache, S. 1 unten u. S. 4 Mitte des IFUA-Textes).
    In der veröffentlichten Stellungnahme des Gesundheitsamtes nimmt breiten Raum die Erörterung ein, ob die sonach erfolgte toxikologische Einschätzung sachgerecht und fehlerfrei erfolgt sei und ob ein abgeleiteter Bewertungsmaßstab für eine Prüfung überhaupt noch technisch normgerecht gemessen werden könne.
  4. Das NLGA – also die landesweit beratende Fachbehörde der nds. Gesundheitsverwaltung – hat mit seinem Hinweis Nr. 1 an das Gesundheitsamt der Region vom 21.11.2022 die grundsätzliche Frage aufgeworfen, ob eine toxikologische Einschätzung bei einer baulich sicheren Situation überhaupt notwendig ist (vgl. Anlage 8 der Informationsdrucksache, S. 1). Es heißt dort: „Wird eine toxikologische Einschätzung benötigt oder nicht? Die Frage stellt sich beim Lesen der Unterlagen. Wenn die Einschätzung besteht, dass die 3 „Sicherheitseckpunkte“ eine 100% sichere Situation schafft, die entweder eine vollständige Entfernung nitrosaminkontaminierter Stellen sicherstellt und/oder einen vollständig sicheren Abschluss der zu schaffenden Wohnbereiche von möglichen Nitrosamin-Restkontaminationen gewährleistet, stellt sich die Frage, ob eine toxikologische Einschätzung notwendig, ja ob sie nicht überflüssig ist.“

    Das NLGA kam dann zu folgender Schlussfolgerung: Weil die Stadt eine toxikologische Bewertung beauftragt und diese dem Gesundheitsamt der Region vorgelegt habe, könne wohl keine 100% sichere bauliche Situation gewährleistet werden und somit sei von einer möglichen Exposition künftiger Bewohner/Innen auszugehen.


Originalzitat:
„Da eine toxikologische Bewertung über das IFUA beauftragt und dem GA der Region Hannover zur Bewertung vorgelegt wurde wird im Umkehrschluss geschlussfolgert, dass eine 100% sichere Situation im oben beschriebenen Sinn nicht sicher gewährleistet werden kann. In einer Bewertung ist somit von einer möglichen Exposition von Bewohnern der geplanten Wohnungen auszugehen.“
Eine Auseinandersetzung oder Hinweise des NLGA zu etwaigen Unsicherheiten der baulichen Konzeption unterblieben nach dem erfolgten Umkehrschluss ebenfalls. Weitere Ausführungen befassten sich dann mit der toxikologischen Bewertung und deren etwaigen Messung.

d) Unklarheit, welche Anforderungen z. B. bei einer etwaigen Büronachnutzung zu beachten sind. Auf Frage der Stadtverwaltung hat das Nds. Sozialministerium mit seinem Erlass vom 28.03.2023 (vgl. Anlage 10 der Informationsdrucksache, Seite 2/3) die tatsächliche Nachnutzung von potenziell belasteten Räumen der Conti AG als Büros gerechtfertigt (insbes. geringere Aufenthaltsdauer als beim Wohnen, messtechnische Überwachung).
Dennoch ist im Text der Verwaltung in ihrer Informationsdrucksache vom 21.07.2023 davon die Rede, dass für eine Nutzung zu gewerblichen Zwecken wie zum Beispiel Büros oder Geschäfte die
gleichen Anforderungen gelten wie für die Nachnutzung Wohnen (ebenda S. 3 oben).
Was gilt nun?
Fazit:
Angesichts des sich unterbreiteten Sachverhalts jetzt eine Abbruchgenehmigung zu erteilen wäre mit dem NDSchG nicht vereinbar, voreilig und dann nach Zerstörung der Baudenkmale nicht mehr heilbar.
Anmerkung:
Im Übrigen ist zu Stellungnahme Nr. 7 der Verwaltung in ihrer Drs. 1331/2023 E1 v. 26.09.2023 anzumerken, dass auch Geschäfte der laufenden Verwaltung in denkmalrechtlichen Vorgängen einer Einwirkung durch kommunalpoltische Gremien nicht entzogen sind. Denn gem. § 76 Abs. 2 S. 2 NKomVG kann z. B. der Verwaltungsausschuss durchaus beschließen, dass er sich die Entscheidung über die Abbruchgenehmigung der Conti-Altgebäude vorbehält.
Hinweise zu den zitierten Materialien:
Die Informations-Drucksache der Verwaltung v. 21.07.2023 „Umgang mit den Baudenkmälern in der Wasserstadt Limmer“, Nr 15 09/2023 mit zugehörigen 10 Anlagen kann über den folgenden Link zum SIM der Landeshauptstadt Hannover eingesehen und heruntergeladen werden:
https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/1509-2023
Diese Dokumentation der Verwaltung ist entgegen der 24.05.2023 einstimmig beschlossenen Bitte (Drs. Nr. 15-1088/2023 N2) und dem daraus ersichtlichen Anliegen des Bez.Rates Linden-Limmer nicht ganz vollständig. So fehlen leider:
● Die letzte Antwort des Gesundheitsamtes der Region v. 20.12.2022 an die Landeshauptstadt auf die Gegenvorstellung und den Gesprächswunsch der Stadtverwaltung v. 14.11.2022.
● Offene Punkte und Hinweise der Region, die diese der Stadt für eine mögliche Nachnutzung der Gebäude gegeben hatte. Darauf nahm das Gesundheitsamt in seiner ablehnenden Stellungnahme
v. 25.10.2022 einleitend Bezug (vgl. Anlage 6 der Informationsdrucksache)

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Weitere spannende Termine im Stadtbezirk:

Sonntag 5. November 2023 um 11 Uhr: Premiere im Apollokino: Wasserstadt – Der Film: \“Dann haben sie uns ernst genommen…\“ (punkt-linden.de)

Eine weitere Filmaufführung ist am Mittwoch, 8.11.2023 um 18 Uhr geplant.

Dank an Sid Auffarth

Nach 20 Jahren als Anwaltsplaner hat Sid Auffarth sein Amt unter Protest niedergelegt.

Wir danken Sid sehr für sein Engagement und seine Anregungen seit vielen Jahren und teilen seine Kritik!

Damit sind wir nicht allein: In einer Umfrage, veröffentlicht in der HAZ am 22.07.2023, heißt die Frage: „Stadtplaner Sid Auffahrt kritisiert: Die Bebauung der Wasserstadt wird zu dicht, der Abriss der Conti-Gebäude ist ein Fehler. Was meinen Sie?“  Von 2822  Teilnehmenden stimmen ihm 61,1 voll und ganz zu, 14,8% teilen die Kritik an der Dichte, 13,1% die Kritik am Abriss und nur 11% teilen die Kritik nicht.

Am 20.9.2023 wird die Verwaltung im Bezirksrat erneut versuchen, ihre Drucksache mit der Extrem-Verdichtung durchzubringen. Notiert euch den Termin schon mal – denn auch dort werden wir präsent sein.

Hier sein Fazit:

Fragen zur Einwohnerversammlung Stadtbezirk Linden Limmer am 28.11.2022 um 17.30 Uhr im Freizeitheim Linden


Wir fragen:


Fortsetzung der Bürgerbeteiligung zur Wasserstadt-Limmer

Die Planungen für den nächsten Bauabschnitt der Wasserstadt-Limmer laufen seit Anfang des Jahres unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Verwaltung hat – entgegen ihrer Ankündigung im Bezirksrat am 24.03.2021 – in diesem Frühjahr keine Fortführungsdrucksache für das weitere Beteiligungsverfahren auf den Weg gebracht.

  1. Wie sehen das Format und der weitere Zeitplan zur Bürgerbeteiligung für den nächsten Bauabschnitt der Wasserstadt-Limmer aus?
  2. Ist eine Fortführung der Anwaltsplanung zur Wasserstadt-Limmer über den 31.12 2022 hinaus gesichert?
  3. Sind der Verwaltung bereits jetzt Aspekte der derzeitigen Planung bekannt bzw. bewusst, die im Widerspruch zu rechtsgültigen politischen Beschlüssen des Rates zur Wasserstadt Limmer stehen?

Für die Bürgerinitiative Wasserstadt-Limmer
Sprecherteam
Thomas Berus, Uwe Staade

Zur Zwischenpräsentation des Gutachterverfahrens Wasserstadt Limmer 2. Bauabschnitt: Allgemeine Empfehlungen für die Planenden

Allgemeine Empfehlungen für die Planenden

Die Bürgerinitiative Wasserstadt Limmer zur Zwischenpräsentation des Gutachterverfahrens Wasserstadt Limmer 2. Bauabschnitt:

Vorbemerkung

Die nachfolgenden Empfehlungen der BI Wasserstadt beruhen auf Meinungsbildern und Eindrücken aus der öffentlichen Veranstaltung der Stadt Hannover zur Zwischenpräsentation vom 3.12.2021 sowie den Ergebnissen der Beteiligung der Bürger an der Auswertungsveranstaltung der Bürgerinitiative Wasserstadt vom 7.12.2021. Einige der aufgeführten Punkte waren bereits Bestandteil der Anmerkungen und Wünsche zur Aufgabenstellung des Gutachterverfahrens (20.06.2021).

Stadtraum – Urbanität durch klassische Stadträume

Die Entwürfe gehen von unterschiedlichen Konzepten im Umgang mit dem Städtischen Freiraum aus. Insbesondere durch die eindeutigen Reaktionen des Publikums bei den öffentlichen Präsentationen fühlen wir uns als Bürgervertretung in unserer Haltung und Erwartung bestätigt:

… „Die Qualitäten urbaner Freiräume sollen herausgearbeitet werden. Konzepte mit Blockrandbebauung als zugrundeliegendem Ordnungssystem werden wahrscheinlich zu vielfältigeren Stadträumen führen als andere Konzepte mit Punkthäusern oder Zeilen.“ (Empfehlung der BI Wasserstadt zur Aufgabenstellung des Gutachterverfahrens vom 17.06.2021 / 18.06.2021 / 20.06.2021)
Wir bitten die Büros dringend, im Rahmen dieser Empfehlung zu agieren und Entwurfsansätze gegebenenfalls fundamental zu überdenken.

Verkehr – übergeordnete Anbindung

Wie erwartet, haben auch die uns vorliegenden Entwürfe die Problematik der übergeordneten Anbindung der Wasserstadt nicht gelöst. Für die Autos gibt es aufgrund der Halbinsellage nur die Wunstorfer Straße, für den ÖPNV wird eine Straßenbahntrasse freigehalten, die es laut Aussage der Region nicht geben wird. Bei der Radverkehrsanbindung entlang des Leine-Verbindungs-Kanals gibt es diverse Engstellen außerhalb des Plangebietes, für die sich nach einem zähen Prozess inzwischen einige Lösungen abzeichnen. In der Summe muss es jedoch weiterhin heißen: Problem nicht gelöst.
Dies ist jedoch kaum den Entwurfsbüros anzulasten. Diese Aufgabe ist maßgeblich von Verwaltung und Politik der Stadt Hannover zu lösen. Eine funktionierende Bus-Erschließung für das neue Quartier ist allerdings auch in den Entwürfen darzustellen.

Erschließung mit dem Bus

Eine Buslinie, die mit hoher Frequenz durch die Wasserstadt geleitet wird, halten wir für dringend erforderlich. Hierfür ist eine Bus- und Fahrradbrücke über den Kanal unverzichtbar. Die Planung dieser Brücke ist sehr anspruchsvoll. Wir erhoffen uns Anregungen und Vorschläge für neue Lösungsansätze, insbesondere für das Thema der Rampenführung der Brücke auf der Wasserstadtseite.

Bei der Linienführung des Busses über die Wasserstadt ist auch der 1. Bauabschnitt mit zu berücksichtigen, gegebenenfalls durch eine Führung über Sackmannstraße / Stephanie-Kuder-Straße.

Fahradverkehr – Abstellmöglichkeiten

Die Wahl des Verkehrsmittels entscheidet sich an der Haustür. Damit die Menschen das Fahrrad benutzen, muss es einfach und barrierearm zur Verfügung stehen. Sichere Fahradabstellplätze sollen im Bereich jedes Wohnhauses im Erdgeschoss zur Verfügung stehen, mit Auflademöglichkeiten für E-Bikes.

Erschließung mit dem Auto

Der Autoverkehr soll nur auf wenigen Straßen mit einer geringen Gesamtlänge in das nördliche Wasserstadtgelände des 2. Bauabschnittes führen. Das Ziel ist die Autofreiheit an der Spitze der Halbinsel bzw. umfassende Autoarmut auf dem Gelände. Das südliche Wasserstadtgelände (ehem. Conti-Parkplatz) soll bereits kurz nach der Wunstorfer Straße den Ruhenden Verkehr aufnehmen, damit dort faktisch kein Verkehr mehr im Bereich der Wohnbaugebiete stattfindet.

Autoparken PKW

Das Konzept der Quartiersgaragen wird begrüßt. Allerdings wäre es wünschenswert, wenn möglichst viele Fahrzeuge in Tiefgaragen untergebracht werden. Parkhäuser als stadtbildprägende Hochbauten werden kritisch gesehen. Aus Kostengründen und um eine gute Wohnlage der Erdgeschosswohnungen im Hochparterre zu ermöglichen, können die Tiefgaragen nur ein halbes Geschoss unter Gelände liegen. Die Barrierefreiheit ist dann mit Durchlader-Aufzügen, die auch halbgeschossig fahrbar sind, zu ermöglichen. Auch zweigeschossige Garagen mit einer vollständigen Hofüberbauung sind gut vorstellbar, z.B. in Kombination mit einseitig belichtetem, umlaufenden Gewerbe im EG.

Autoparken für Gewerbe, Wohnmobile, Kleinbusse

Es ist darauf zu achten, dass es auch Abstellmöglichkeiten für höhere Fahrzeuge (Wohnmobile, Lieferwagen, Kleinbusse) geben muss. Im 1. Bauabschnitt gibt es z.B. keine einzige Möglichkeit zum Abstellen höherer Fahrzeuge. Nur durch Berücksichtigung solcher Abstellmöglichkeiten ist überhaupt eine nennenswerte gewerbliche Nutzung denkbar.

Präzisierung der „Mobility Hubs“

In allen Entwürfen ist von „Mobility Hubs“ die Rede. Es ist in der weiteren Durcharbeitung das konkrete Nutzungsangebot zu erläutern und im Plan zumindest beispielhaft darzustellen.

Gewerbe und Infrastruktur im Erdgeschoss

Die Belebung des Stadtteils durch Nutzungsmischung insbesondere in den Erdgschosszonen wird ausdrücklich begrüßt. Plätze und Uferpromenaden sollen durch Gastronomie attraktiviert werden.

Kulturtreff Limmer

Der Kulturtreff ist in Limmer eine Initiative, die in einem kleinen und inzwischen etwas baufälligen Gebäude – der Villa Kastanie – in der Nähe der Grundschule seit Jahrzehnten zu Hause ist. Die Initiative möchte ihr Angebot als kulturelles Zentrum für ganz Limmer erweitern. Im Altbaubestand westlich des Verwaltungsgebäudes an der Wunstorfer Straße könnte der Kulturtreff sehr gut eine neue Heimat finden. Gebraucht werden rund 600-850 m² Nettofläche im Erdgeschoss zuzüglich eines Freigeländes bzw. Gartens für Außenveranstaltungen. Natürlich ist auch eine andere Lage auf dem Wasserstadtgelände denkbar. Die Orientierung in Richtung Wunstorfer Straße würde aber der Ausrichtung des Kulturtreffs an ganz Limmer bzw. die Stadt Hannover insgesamt Vorschub leisten.

Gebäudehöhen

Bei der öffentlichen Vorstellung der Zwischenpräsentation bestand Einigkeit bei Bürgern und maßgeblichen Investoren, dass die Entwürfe, die mehr als 5 Geschosse bei einigen Gebäuden vorsahen, als problematisch angesehen wurden. Wir empfehlen bei einer Bandbreite von 2-5 Geschossen eine durchschnittliche Höhe von 4 Geschossen.

Vielfalt der Dachformen

Die Bürger wünschen sich Vielfalt auch in der Architektur. Dächer und Gebäudehöhen sollen eine lebendige Silhouette bilden und die Nutzung der Dachflächen ermöglichen. Flachdächer sollen als Gründächer ausgeführt werden und gut erreichbar für konkrete Nutzungen sein (Dachgärten, Nutzgärten, Ruhebereiche).

Vielfalt durch kleinteilige Parzellierung

Die gewünschte architektonische Vielfalt kann sich in einer kleinteiligen Parzellierung der Baufelder entwickeln. Damit sind Nutzungsmischungen sowie die soziale Durchmischung gut umsetzbar. Auf diese Weise können gemeinnützige Wohnungsbauunternehmungen wie Genossenschaften, aber auch Baugemeinschaften oder ambitionierte Privatleute zum Zuge kommen. Die Stadt wird aufgefordert, eine möglichst große Zahl von Grundstücken durch Kauf aus der Verfügungsmacht des derzeitigen Eigentümers zu lösen und die neuen Eigentümer im Städtebaulichen Vertrag vor Benachteiligungen zu schützen. Eine Weiterführung des faktischen Heizwärme-Monopols zu Gunsten des derzeitigen Eigentümers ist im kommenden städtebaulichen Vertrag zu unterlassen.

Wasserzugänge für Freizeitnutzung

Zugänge zum Wasser möglichst an allen öffentlichen Uferflächen vorsehen. Damit freier Wassersport, Angeln und Baden weiterhin möglich bleiben bzw. gestärkt werden . Wir weisen an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass auch das Baden vom Wasser- und Schifffahrtsamt geduldet wird und ein wichtiges Qualitätsmerkmal des gesamten Geländes darstellt – insbesondere für junge Leute.

Freiflächen Halbinselspitze

Die Freiflächen an der Halbinselspitze haben eine besondere Bedeutung für die Wasserstadt. Die Freianlagen sollen an dieser Stelle im Abgabeentwurf vertieft durchgearbeitet werden. Dabei ist den Nutzungen mit Wasserbezug besondere Bedeutung zuzumessen wie z.B. ein kleiner Hafen mit Besucherliegeplätzen und Bootsverleih. Weitere Nutzungsideen wäre ein Cafe mit großzügiger Esplanade, Liegewiese, Strand etc.

Spielplätze

Die Lage von Spielplätzen und eine konzeptionelle Beschreibung der Spielgelegenheiten ist mit der Abgabe der Entwürfe darzustellen.

Rote Linie bei der Dichte

Da die übergeordnete Verkehrsanbindung nach wie vor ungenügend bleibt, darf die Variante des „ Prüfauftrages“ (plus 40.000 m² BGF) nicht zur Ausführung kommen. Die geplante Dichte stellt bereits eine für hannoversche Verhältnisse deutlich erhöhte Dichte dar. Auch im Sinne einer nachhaltigen und werthaltigen Perspektive für das Baugebiet lehnen wir modische Dichteexperimente in unserem Stadtteil entschieden ab. Die von der Stadtverwaltung jüngst in Umlauf gebrachten Baugebietsvergleiche sind grob verfälschend, weil dort Untergeschossflächen mit einbezogen sind, wohingegen beim 2. Bauabschnitt die Flächen der Altgebäude mit nachgewiesen falscher Begründung herausgerechnet wurden. Dieses Vorgehen ist unseriös. Es widerspricht der Logik im Allgemeinen und im Fachspezifischen, da Dichtenachweise von Untergeschossflächen im Städtebaurecht nicht vorkommen.

Rote Linie bei Baudenkmalen: Kein Abriss, kein Parkhaus

Der Bestand an denkmalgeschützten Conti-Altbauten auf dem Gelände muss in den Plänen für den 2. BA zwingend gesichert werden. Die Nutzung der Altgebäude am Kanal als Parkhaus lehnen wir ab. Eine Nutzung als Quartiersgarage beschädigt den Charakter der Altgebäude am Kanal. Aus Lüftungsgründen offene oder vergitterte Fensterhöhlen verletzen die Würde der Denkmale. Wir schlagen eine hochwertige Nutzungsmischung der wunderbaren Ziegelbauten an dieser wertvollen Wasserlage aus Arbeiten, Kultur und Wohnen vor. Das Erdgeschoss sollte einer sozial-kulturellen Nutzung vorbehalten sein, zum Beispiel einem Dokumentationszentrum für das Frauen-KZ Limmer und die Zwangsarbeiterlager. Darüber hinaus wäre die Geschichte der Conti Limmer/Excelsior und die Industriegeschichte Limmers zu dokumentieren. Wir weisen darauf hin, dass sich ein erfahrener namhafter Projektentwickler in der Lage sieht, eine entsprechend hochwertige Umnutzung der Altgebäude zu realisieren.

Geförderter Wohnungsbau

Die geförderten Wohnungen sind in Bezug zu setzen zur geplanten Nutzungsfläche, nicht zur Anzahl der Wohnungen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sehr viele geförderte Wohnungen sehr klein werden. Dann gibt es zwar 30% geförderte Wohnungen nach Anzahl, bezogen auf die Fläche jedoch vielleicht nur 15 %. Das entspräche nicht dem Geist der „102 Punkte“ der Bürgerbeteiligung. Bei den geförderten Wohnungen muss ein komplexes Portfolio an kleinen, mittleren und großen, familiengerechten Wohnungen entstehen.

Contiturm als besonderer Ort

Hierzu Auszüge aus den 102 Punkten der Bürger*innenbeteiligung zu Fernwirkung, Blickbezüge und Lage:

  • Dem Conti-Turm ist als Orientierungs- und Identifikationspunkt auch im städtebaulichen Entwurf ein hoher Stellenwert beizumessen.
  • Es soll ein Platz am Conti-Turm entstehen.

Historische Kaimauer (Stichkanal) als besonderer Ort

Die noch vorhandenen Spuren der alten industriellen Nutzung müssen erhalten und neu kontextualisiert werden. So sollte die Kaimauer am Stichkanal („Sonnenseite“) mit einer platzartigen Aufweitung und großzügigen Verbindung in Richtung Schleuse aufgewertet werden.

Verkehrstrassen: Straßenbahn Dreiecksfläche / Contiparkplatz

Bei der Variante „Trasse für die Straßenbahn“ sollte der Lärmschutz durch eine geschlossene, Lärm abschirmende Bebauung Berücksichtigung finden.

Stadtplatz am Wasserstadteingang

Der Eingang auf das Wasserstadtgelände und der dazugehörige Straßenabschnitt der Wunstorfer Straße sind einer der Dreh- und Angelpunkte des Wasserstadtkomplexes. Raumkanten, Materialwahl der Pflasterung auf der Wunstorfer Straße und sichere Überwege müssen die Zäsurwirkung der Wunstorfer Straße überwinden. Der an der Straße Zur Wasserstadt bereits bestehende Fußgängerüberweg soll zusätzlich mit einer Lichtsignalanlage abgesichert werden und hilft somit, Tempo 30 an dieser Stelle durchzusetzen.

Leitbild Grünanlagen – komplex und üppig anstatt cool und clean

Pflanzenpopulationen sollen naturnah und vielfältig sein, insektenfreundlich und gut nutzbar für Wildtiere. Flächen für Urban Gardening sollen Berücksichtigung finden.

Leipzig – Charta 2020

Wir erwarten von allen Beteiligten des Stadtentwicklungsprozesses das Bekenntnis zu den Leitlinien der neuen Leipzig-Charta 2020:

Gemeinsam für die gerechte, grüne und produktive Stadt!

(Die gerechte Stadt) „…Chancengleichheit und Umweltgerechtigkeit für alle, unabhängig von Geschlecht, sozioökonomischem Status, Alter und Herkunft….“

(Die grüne Stadt) „ Die transformative Kraft der Städte trägt zum Kampf gegen die Erderwärmung und zu einer hohen Umweltqualität bezüglich Luft, Wasser, Boden und zu einer nachhaltigen Flächennutzung bei…“

(Die produktive Stadt) „… Es können Anreize für Kleinbetriebe… für eine emissionsarme handwerkliche Produktion …geschaffen werden, um die Produktion wieder in Städte und städtische Gebiete zurückzuholen…“

Download als Datei:

Diskussion des STÄDTEBAULICH-FREIRAUMPLANERISCHEN GUTACHTERVERFAHRENS zum 2. Bauabschnitt Wasserstadt


Öffentliche BI-Veranstaltung (Hybrid, 2G Plus) zur Diskussion der Zwischenpräsentation am Dienstag, 07.12.2021 um 19 Uhr im Gemeindehaus St. Nikolai, Sackmannstraße 27, 30453 Hannover-Limmer.

Teilnahmevoraussetzung

Wir planen die Veranstaltung so niedrigschwellig wie möglich. Corona bedingt und durch die Präsentation im laufenden Wettbewerbsverfahren gibt es jedoch zu beachten, was Sie mit Ihrer Teilnahme akzeptieren:

  1. Man kann ohne Anmeldung unter diesem Zoomlink teilnehmen, allerdings verlangen wir aufgrund der Vertraulichkeit der Entwürfe von allen Teilnehmenden, sich mit vollem Namen und dem Interessenhintergrund  einmal kurz vorzustellen. 

2. Für die Präsenzveranstaltung im Gemeindehaus ist eine Anmeldung bis zum 7.12.21 um 17 Uhr erforderlich (siehe Anmeldeformular unten). Damit die Veranstaltung pünktlich um 19 Uhr beginnen kann, ist Einlassbeginn bereits ab 18.15 Uhr für die Kontrolle der Impf- und Testnachweise. Die Kontaktnachverfolgung erfolgt mittels Teilnahmeliste der Kirchengemeinde. Wer noch nicht geboostert ist, sollte nach Möglichkeit ein Testzertifikat mitbringen, das nicht älter als 24 Stunden ist. Alternativ können Sie auch unter unserer Aufsicht einen Selbsttest durchführen. Sie können sich das Testset entweder selbst mitbringen oder gegen Spende eins von uns bekommen. Außerhalb des Sitzplatzes ist eine FFP 2 Maske zu tragen, es sind jederzeit 1,5 m Abstand einzuhalten.

3. Die Auflagen der Stadt Hannover sind zu beachten: Daten und Informationen aus den gezeigten Entwürfen dürfen weder vervielfältigt noch verbreitet werden. Fotos, Screenshots oder Videoaufnahmen sind nicht gestattet. Die Teilnehmenden verpflichten sich, alle entwurfsbezogenen Informationen, die im Rahmen der Öffentlichen Präsentation bekannt werden, vertraulich zu behandeln und über diese Verschwiegenheit zu bewahren. Die Maßnahmen gelten dem Schutz der Entwurfsansätze der Planungsteams bis zur Juryentscheidung am 03.02.2022. Weiter dürfen die Teilnehmenden nicht als Teil eines der an dem Verfahren teilnehmenden Planungsteams an den Entwürfen beteiligt sein. 

4. Ablauf der Veranstaltung (bis ca. 21 Uhr): 

a) Nach kurzer Einführung zum Ablauf und Hintergrund wird vom Kulturtreff Kastanienhof ein kurzes Statement gegeben zur Motivation, sich auf dem Wasserstadt Gelände zu engagieren.

b) Die urheberrechtlich geschützten Zwischenentwürfe der 3 Planungsteams werden vorgestellt, anschließend sind allgemeine Fragen im Plenum zugelassen. Insgesamt ca. 30 Minuten.

c) 30 minütige Gruppenarbeit: Die Zoom TeilnehmerInnen werden zu 5-8 Personen per Zufallsgenerator in einzelne „Breakout-Rooms“ geführt, die alle dieselbe Fragestellung haben: Was sind die Stärken und Schwächen der Entwürfe? Die Gewichtung (Städtebau, Verkehr, Freiraum…) nehmen die Einzelgruppen selbst vor. Alle haben per Link (mira) jederzeit Zugriff auf die Entwürfe und ein Whiteboard, um dort Fragen, Meinungen und Kommentare zu hinterlassen. Die in Präsenz teilnehmenden gruppieren sich vor Ort  und agieren per Stellwänden und Beamer.

d) Vorstellung der jeweiligen Gruppenergebnisse im Plenum

e) Ausblick auf das weitere Vorgehen.

Bitte melden Sie sich mit dem nachfolgenden Formular an, falls Sie am 07.12.2021 in Präsenz vor Ort teilnehmen möchten.

(Bitte nach dem Ausfüllen Ihren Spam Filter kontrollieren, leider landen dort oft die automatischen Antworten):

Form submission is now closed.
Blick auf die Westspitze der Wasserstadt

Beteiligungsverfahren für den Uferpark am Do 1.7.21 um 19 Uhr per zoom

Lange gefordert und jetzt ganz plötzlich untenstehend die offizielle Einladung zum Beteiligungsverfahren für den Uferpark. Wir sprechen darüber bei unserer BI am Di 29.6. 21 um 19.30 Uhr in der Vereinsgaststätte des TSV Limmer, Bistro34, Holzrehre 8, zu der ich hiermit herzlich einlade.

Das Beteiligungsverfahren als reine Online Veranstaltung durchzuführen, ist nicht optimal. Immerhin konnten wir erreichen, dass die Anfangszeit von 16 auf 19 Uhr verlegt wurde und man sich nicht anmelden muss. Im Einladungstext vermisse ich die Aufforderung zur Vorab-Einreichungs-Möglichkeit per Email an wasserstadt@chorablau.de, daher die Bitte an alle, die Gedanken, Vorschläge, Ideen oder Fragen zu den öffentlichen Freiräumen im 1. BA haben, sie vorab dorthin zu schicken. Am 1.7. wird nicht viel Zeit sein, sie dann noch einzubringen.
Im Betreff ist für die Veranstaltung nur vom Uferpark die Rede, aber im Vorgespräch sagte Björn Bodem (der auch moderieren wird), dass alle Grünanlagen im 1. BA gemeint sind. Ob z.B. auch der Sternplatz dazu gehört, wollte er noch klären. Auch habe ich gebeten nachzufragen, ob denn mittlerweile die 20 % Bewohner*innen des 1. BA fest stehen und von dieser Veranstaltung erfahren.

Bitte weitersagen!

BI Wasserstadt Limmer
c/o Uwe Staade
Große Straße 17
30453 Hannover
T. 0511-862252
M. 0171-4873431



Sehr geehrte Damen und Herren,

auf diesem Wege möchten wir Sie recht herzlich zum Beteiligungsverfahren für den Uferpark innerhalb des 1. Bauabschnitts des Neubaugebiets Wasserstadt Limmer einladen.

Bitte beachten Sie die beiden angefügten Anhänge. Es handelt sich um ein Einladungsschreiben mit näheren Informationen und einen Lageplan des Uferparks, der den aktuellen Planungsstand darstellt.

Das Verfahren wird am Donnerstag, den 01.07.2021 ab 19.00 digital über die Kommunikationsplattform Zoom stattfinden. Die Zugangsdaten werden öffentlich bekanntgegeben und können ab sofort unter https://chorablau.de/ abgerufen werden. Daneben werden der beigefügte Lageplan und das Einladungsschreiben im Schaufenster am Quartierseingang an der Wunstorfer Straße öffentlich ausgehängt.

Innerhalb des Beteiligungsverfahrens werden wir Ihnen die aktuelle Vorplanung einschließlich der planerischen Rahmenbedingungen näher erläutern und einen Ausblick zum weiteren Ablauf der Planung geben. Zudem werden Sie die Möglichkeit haben, mit uns in den Dialog zu treten um Ihre Ideen, Anregungen und Wünsche zu äußern.

Bitte informieren Sie Interessierte und Neugierige über dieses Verfahren und leiten Sie das Einladungsschreiben gerne weiter. Sollten wir direkt weitere Personen oder Organisationen benachrichtigen, können Sie uns gerne darüber informieren.

Am Mi 23.6.21 werden wir Ihnen zudem genauere Informationen zum geplanten Ablauf und zum Umgang mit der Kommunikationsplattform Zoom zukommen lassen.

Sollten Sie vor der Veranstaltung Rückfragen oder Anregungen haben, können Sie uns gerne über die Mailadresse wasserstadt@chorablau.de kontaktieren. Wir werden uns bemühen, diese Fragen zeitnah zu beantworten bzw. Ihre Anregung im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zu thematisieren.

Mit freundlichen Grüßen


Björn Bodem
Gesellschafter
Landschaftsarchitekt AKNDS
chora blau Landschaftsarchitektur
Bodem Cordes Ney Schmidt PartG mbB
Landschaftsarchitekten und Ingenieure
Hanomaghof 1 ∙ 30449 Hannover
Tel + 49 (0) 511 300 356 -40
Web www.chorablau.de

Bitte Mitmachen! Beteiligung zum Verkehrskonzept Wasserstadt ++

Bis zum 31. Mai 2021: nutzt die angelaufene Beteiligung zum Verkehrskonzept Wasserstadt ++ für eure Ideen und Verbesserungsvorschläge. Fotografiert und beschreibt nervige Stellen im Limmer Verkehrsalltag.
Man kann das z.B. per Kommentar auf der offiziellen Beteiligungsseite https://meinquartier2030-ll.de/wasserstadt-limmer/ oder offline in der dafür eingerichteten MitMachBox an der ehemaligen Baustellenzufahrt Wunstorfer Straße 108-112.

Richtiges Signal, aber: es bleibt noch viel zu tun!

STELLUNGNAHME der BI WASSERSTADT LIMMER zum Beteiligungskonzept der Stadtverwaltung

Die Verwaltung hat am 24.03.2021 im Bezirksrat Linden-Limmer mündlich ihr zeitlich straffes und umfangreiches Konzept für die Beplanung des kompletten restlichen Wasserstadtgeländes vorgestellt und dabei auch gleich Beteiligungselemente für die Bürger*innen eingebaut.

Erklärtermaßen soll es nicht wieder wie 2014 laufen, als für den ersten Bauabschnitt fertige Pläne präsentiert wurden, und erst nach Monaten öffentlicher Proteste ein Beteiligungsverfahren vereinbart werden konnte.

Das damit gesetzte Signal begrüßen wir.

Schade ist allerdings, dass die Verwaltung ihre am 24.03. vorgestellten komplexen Perspektiven für den Fortgang der Planungen nicht vorher in einer öffentlich zugänglichen Informationsdrucksache bereit gestellt hat, um darüber einen fundierten Dialog zu ermöglichen.

Und es bleibt noch viel zu tun, damit die Bürger*innen eine reale Chance bekommen, sich mit fundierten Anregungen, Vorschlägen oder auch Fragen in diesen Prozess einbringen zu können.

Als ersten Schritt fordern wir eine Beteiligung bei der Auswahl der für uns wichtigen Anwaltsplanung.

Zunächst zum Positiven:

Im Vorfeld hatten wir vier Voraussetzungen formuliert, die aus unserer Sicht für die weitere Planung erfüllt sein müssen: Dies sind ein Verkehrskonzept, Überlegungen zu einer besseren sozialen Durchmischung als im ersten Bauabschnitt (bezahlbarer Wohnraum), die Freiraumplanung sowie die Klärung des Erhaltes der Altgebäude.

Bei Verkehr und Freiraum hat sich die Verwaltung erkennbar bemüht, dies in ihr Konzept einzuarbeiten.

Zu den Altgebäuden erklärte Dr. Schlesier im Bezirksrat, dass der Planungsprozess angehalten und kein Baurecht geschaffen wird, falls der Eigentümer bis Ende diesen Jahres noch keine Perspektive für die Gebäude vorweisen kann.

Die Frage, welche Instrumente geeignet sind um zu erreichen, dass auch neben dem geförderten Wohnungsbau noch bezahlbare Wohnungen entstehen und nicht, wie im ersten Bauabschnitt zu befürchten ist, fast ausschließlich Hochpreisiges, ist unseres Erachtens auch eine wichtige Aufgabe für die hannoversche Politik.

Die Idee, dass drei konkurrierende Planungsgruppen an drei unterschiedlichen Entwürfen arbeitet, lässt auf mehr Vielfalt hoffen.

Mit der öffentlichen Vorstellung dieser Entwürfe auf einer Veranstaltung und einer zum Abschluss des Prozesses sowie der Konkretisierung am Runden Tisch sind Beteiligungselemente enthalten. Die Einrichtung einer Anwaltsplanung kann eine wichtige Unterstützung sein für alle, die sich beteiligen wollen.

Und hier kommen wir zum kritischen Teil.

Vorbemerkung:

Grundsätzlich ist der zeitliche Raum, der Bürger*innen in diesem Planungsprozess eingeräumt wird, so gering, dass eher mit öffentlichen Präsentationen zu rechnen ist als mit echten Beteiligungsmöglichkeiten.

Nach unseren Erfahrungen sind solche Veranstaltungen, bei denen Bürger*innen sich dann eher nur spontan äußern können sollen, keine Basis für einen guten bürgerschaftlichen Dialog. Denn vorher fehlte die Chance, sich zu präsentierten konkreten Vorschlägen einmal Gedanken zu machen und sich mit anderen austauschen zu können.

Im einzelnen:

Zur Anwaltsplanung:

Diese soll Bürger*innen befähigen, vorgestellte Pläne zu verstehen, eigene Standpunkte zu entwickeln und eigene Ideen einzubringen.

Dafür braucht es:

– Kenntnisse von Planungsabläufen

– Unabhängigkeit, das heißt insbesondere keine eigenen wirtschaftlichen Interessen in der Wasserstadt und auch Unabhängigkeit vom Auftraggeber

– kommunikative Kompetenz und die Bereitschaft, auch die eigenen architektonischen Idealvorstellungen hinten an zu stellen und sich auf die Sichtweise von Bürger*innen einzulassen.

Nachdem die Verwaltung viele Monate an ihrem Konzept gearbeitet hat, stellt sie am 24.03.21 zwei Büros als Kandidaten für die Anwaltsplanung vor, von denen aus unserer Sicht unklar ist, ob sie die oben geforderten Bedingungen erfüllen. Für eigene Vorschläge räumt man uns knapp zwei Wochen ein.

Wir werden in Kürze eigene Vorschläge machen.

Wir erwarten, dass diese berücksichtigt werden, und es wie angekündigt vor der Einsetzung der Anwaltsplanung eine öffentliche Vorstellung der Kandidat*innen gibt.

Zum Verkehrskonzept:

Seit vielen Jahren fordern wir dies. Bereits seit 2017 gibt es sogar einen Ratsbeschluss, der die Verwaltung explizit dazu auffordert. Nun soll das komplexe Thema in zwei Veranstaltungen abgehandelt werden, von denen mindestens die erste coronabedingt ausschließlich online stattfinden wird. Ob dies zu angemessener Beteiligung führt scheint fraglich.

Zum Planungsprozess für das gesamte restliche Gelände:

Es beginnt wie 2014. Nach den Vorgaben der Stadtverwaltung entwickeln Planer*innen Entwürfe, die sie anschließend den Bürger*innen vorstellen.

– Warum wird die für die späteren Ergebnisse grundlegend wichtige Aufgabenstellung mit den Eckpunkten und Erwartungen, die die Verwaltung an die drei Planungsteams heranträgt, nicht vorher öffentlich vorgestellt, um darüber einen Dialog zu ermöglichen?

– Wie werden die bereits erarbeiteten Ziele und formulierten Anliegen von Bürger*innen in der Aufgabenstellung berücksichtigt?

– Wäre nicht eine öffentliche Veranstaltung zum Beginn mit Anwesenheit der Planungsteams sinnvoll? Zur Erinnerung: Die Anwesenheit der planenden Architektin bei den öffentlichen Veranstaltungen brachte beim ersten Bauabschnitt die entscheidende Wende hin zu einem verbesserten Entwurf.

– Nach dem vorgestellten Konzept soll das, was gleich drei Planungsteams entworfen haben, den Bürger*innen an einem Abend vorgestellt werden sowie anschließend von den Bürger*innen kommentiert, bewertet und mit Änderungswünschen versehen werden. Geht das, oder werden sich durch einen derartigen Umgang nicht viele überfordert und überrollt fühlen? Nur mal zum Vergleich: Für die Beteiligung der „Träger öffentlicher Belange“, also anderer Behörden und Institutionen, sind in dem Beteiligungskonzept vier Monate vorgesehen – für die der Bürger*innen drei Abende.

– Ist es entgegen der im Bezirksrat geäußerten Bedenken wirklich fachlich sinnvoll, die Planungsbüros schon einmal arbeiten zu lassen, ohne dass überhaupt in Ansätzen klar ist, mit welcher Nutzung die Conti-Altgebäude mit ihrer nicht geringen Baumasse später in die Verwendung des Baugeländes einbezogen werden?

Mit dem Arbeitskreis Stadtteilentwicklung und der BI Wasserstadt Limmer gibt es hier gleich zwei Organisationen, in denen sich Bürger*innen seit Jahren kontinuierlich für ihren Stadtteil engagieren. Dies könnte mehr Resonanz erhalten.

Darüber hinaus lebt Demokratie gerade in diesen Zeiten vom Mitmachen und der Beteiligung vieler. Längst nicht alle, die am ersten Beteiligungsprozess teilgenommen haben, sind begeistert. Manche, die wir jetzt ansprechen, meinen, es sei doch im wesentlichen an Ihnen vorbei geplant worden. Wir möchten ganz viele Menschen hier in Limmer und darüber hinaus aufrufen, sich einzubringen, mit zu machen, mit zu diskutieren.

Dafür braucht es echte Möglichkeiten zur Mitsprache und Mitgestaltung!

PM20201204: BI Wasserstadt Limmer – „Potenziale des Altgebäudebestandes ausschöpfen und einer sinnvollen Nachnutzung zuführen!“

Die Bürgerinitiative Wasserstadt Limmer setzt sich seit langem für den Erhalt und eine angepasste Nachnutzung der ehemaligen Conti-Fabrikgebäude auf dem Gelände der zukünftigen Wasserstadt Limmer ein. „Es liegt in der Hand des Mit-Eigentümers der WLEG, Herrn Günter Papenburg, die Potenziale der Altgebäude auszuschöpfen und einer sinnvollen Nachnutzung zuzuführen“, sagt dazu BI-Sprecher Uwe Staade. Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover habe unlängst den einzigen bisher von Herrn Papenburg akzeptierten Vorschlag einer Unterbringung des Stadtarchivs im alten Bestand verworfen.
„Die Frage bleibt also weiterhin, wie mit den Altgebäuden zukünftig sinnvoll und angemessen umgegangen werden kann“, so Staade weiter.

Die BI Wasserstadt hält die drei Ziele: „Arbeiten – Wohnen – Soziales/Kulturelles“ für eine nachhaltige und dauerhafte Nachnutzung des Altgebäudebestands für wichtig und sinnvoll.
Dafür habe die Bürgerinitiative ein hohes Maß an Unterstützung in der Bevölkerung erhalten.

Die BI Wasserstadt fordert die Eigentümerin WLEG, die politischen Gremien, den Stadtrat, die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover und den Bezirksrat Linden/Limmer auf, diesen Zielkatalog bei Ihren Entscheidungen zugrunde zu legen. Er soll als Grundlage und Kompass für die weitere Entwicklung der Altgebäude in der Wasserstadt Limmer verstanden werden.

In diesem Zusammenhang fordert die BI Wasserstadt vom Eigentümer, die auferlegten (Winter-) Sicherungsmaßnahmen für den Gebäudebestand durchzuführen. Von der Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird erwartet, diese Schutz- und Sicherungsmaßnahmen durchzusetzen und zu überwachen sowie Öffentlichkeit und Gremien über ihre Maßnahmen und festgestellte Defizite umgehend und regelmäßig zu informieren.

Siehe Antrag Nr. 15-2466/2020:
Maßnahmen zur Verkehrssicherung und zum Erhalt der baulichen Substanz der Baudenkmale in der Wasserstadt in Limmer
https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-2466-2020

PM20191001 des „Forum für Bürgerbeteiligung“: Erfolgreiche Podiumsdiskussion mit Oberbürgermeisterkandidat*innen „Unbeteiligt Beteiligt!?“ am 25.09.2019

Forum für Bürgerbeteiligung

Hier der Link zur ca. 2 stündigen Dokumentation: https://youtu.be/SHthVLdloqU

Der sehr sehenswerte Wasserstadt-Beitrag beginnt bei ca. 1:20 h.

01.10.2019

Pressemitteilung

Erfolgreiche Podiumsdiskussion mit Oberbürgermeisterkandidat*innen „Unbeteiligt Beteiligt!?“ am 25.9.2019

Aktuell gibt es eine große Anzahl an Initiativen in Hannover, die sich aus ganz unterschiedlichen Motiven für Bürgerbeteiligung in Hannover einsetzen. Diese Initiativen haben sich im Sommer 2019 zu dem Forum für Bürgerbeteiligung zusammengeschlossen und anlässlich der Wahl des neuen Stadtoberhauptes eine Podiumsdiskussion organisiert. Diese fand am Mittwochabend , den 25.092019 in der Marktkirche statt.

Die Marktkirche Hannovers ist Hannovers Bürgerkirche, weshalb die Marktkirchenpastorin Hanna Kreisel-Liebermann sich sehr darüber gefreut hat die Tore gerade für diese Veranstaltung zu öffnen.

Rund 200 Personen folgten dem Aufruf des Forums für Bürgerbeteiligung und kamen in den Abendstunden in die Marktkirche um mit den Kandidat*innen Marc Hansmann, Belit Onay, Iyabo Kaczmarek und Eckhard Scholz zu diskutieren. Moderiert wurde von Jürgen Manemann (Forschungsinstitut für Philosophie Hannover) und Annette Wichmann (Stadtakademie Hannover)

Zunächst hatten die Kandidat*innen Gelegenheit sich zu Bürgerbeteiligung zu positionieren, und ihr Verständnis von Bürgerbeteiligung zu verdeutlichen.

Anschließend hatten vier Initiativen des Forums für Bürgerbeteiligung Gelegenheit ihre Erfahrungen mit Bürgerbeteiligung zu präsentieren. Die Initiative democracy in motion (DIM) stellte ihre Idee eines  Beteiligungsrats  für Einwohner*innenbeteiligung vor und ließ die Kandidat*innen zu dem Konzept, eine vierte Gewalt als konsultatives Gremium zu installieren, Stellung beziehen. Anschließend hatten die Initiativen Pro.Kronsberg, Bumke selbermachen und Wasserstadt Limmer die Möglichkeit ihre Erfahrungen mit Bürgerbeteiligung zu schildern. Sie brachten jeweils Beispiele vor, die aus Sicht ihrer Initiativen als besonders große Hürden der Beteiligung eingestuft wurden:

  • Zugang zu Informationen zu bestimmten Vorhaben nur stark eingeschränkt und unter hohen Hürden möglich,
  • kein transparenter Umgang mit den Ergebnissen von Beteiligungsverfahren
  • keine zuverlässige Fortführung von angekündigten Beteiligungsverfahren
  • die Auflösung einer Sanierungskommission, während in einem Stadtteil ein großes Baugebiet entsteht mit dem sich die Einwohner*innenzahl fast verdoppelt.
  • die Übernahme von großen Immobilien im Stadtteil durch Investoren ohne vorab im Stadtteil mit den Einwohner*innen die Bedarfe zur Weiterentwicklung zu klären
  • die Durchführung von Beteiligungsverfahren durch Investoren anstelle der Verwaltung

Wieder hatten die Kandidat*innen Gelegenheit darauf einzugehen und äußerten unterschiedliche Ansatzpunkte wie weit sie Forderungen der Bürgerinitiativen folgen können, wie sie Bürgerbeteiligung bei ihrem Amtsantritt gestalten wollen und wo sie rechtliche Einschränkungen sehen.

Abschließend hatte auch das Publikum Gelegenheit Fragen an die Kandidat*innen zu stellen, was gut genutzt wurde. So fragte eine Obdachlose, warum die Obdachlosenszene nicht eingebunden würde, wenn es darum ginge Lösungen für ihre Problem lagen zu finden. Ein anderer kritisierte, dass die Linke Oberbürgermeisterkandidatin Jessica Kaußen nicht auf dem Podium vertreten war. Weitere nutzen die Gelegenheit ihre Anliegen den Kandidat*innen nahezu bringen.

Insgesamt wurde deutlich, dass an vielen Stellen in Hannover die Bürgerbeteiligung noch um einiges verbessert werden kann und dass alle Kandidat*innen auf dem Podium bereit dazu sind sich dieser Aufgabe anzunehmen. Die Einwohner*innen und die Initiativen im Forum für Bürgerbeteiligung Hannovers sind bereit den oder die zukünftige Oberbürgermeister*in dabei zu unterstützen und konstruktiv zusammenzuarbeiten.

Im Forum für Bürgermitwirkung organisiert sind folgende Initiativen:

  • Bürgerinitiative Wasserstadt Limmer
  • Ecovillage Hannover
  • Hannovair Connection
  • Initiative Bumke selbermachen
  • Initiative pro.kronsberg – Mensch, Natur, Zukunft e.V.
  • Jamiel Kiez
  • Platz Da!
  • Politische Beteiligungsinitiative Hannover DIM / Democracy in Motion
  • Transition Town Hannover e.V.
  • Wissenschaftsladen Hannover e.V.
  • Zukunftswerkstatt Ihmezentrum e.V.
  • Bürgerbüro Stadtentwicklung Hannover e.V.

Veranstaltung „UNBETEILIGT BETEILIGT!?“ am 25.9.2019 um 19.30 Uhr in der Marktkirche

Liebe Bürgerbeteiligungsinteressierte,

das neu gegründete Forum für Bürgerbeteiligung, ein Zusammenschluss von derzeit 10 Initiativen, lädt ein zur ersten gemeinsamen Veranstaltung mit einigen OB-Kandidat*innen:

 „UNBETEILIGT BETEILIGT!?“ am Mittwoch 25.9.2019 um 19.30 Uhr in der Marktkirche

Bitte teilt und verteilt diese Info an alle Interessierten und speist es in alle Kanäle und Websites, postet, was das Zeug hält. Es passen viele Menschen in die Marktkirche.

Unten zum Download der A4-Flyer und ein Format für soziale Medien. Wir haben auch Plakat-Formate A3 und A1, die ich auf Anforderung gerne zu maile oder, wenn gewünscht, später hier zufüge: u.staade@gmail.com

Unbeteiligt beteiligt – FlyerA4- Digi-DRUCK – OHNE Anschnitt

 

Limmeraner Appell zur Bürgerbeteiligung mit Antwort vom OB

Update vom 10. Mai 2019: siehe unten die Antwort von Noch-OB Stefan Schostok

Zurzeit werden in Politik und Verwaltung Veranstaltungen rund um die von der Dezernentenrunde verabschiedeten Leitlinien für die Beteiligung der Einwohner*innen der Landeshauptstadt Hannover veranstaltet.

Anlässlich des  Vernetzungstreffens für Beteiligungsexpert*innen am 30.1.2019 haben wir einen Appell für gute Bürgerbeteiligung  in ganz Hannover verfasst, der auf unserer fast 5-jährigen  Erfahrung basiert. Wir wollen  nicht beteiligt werden, wir wollen uns beteiligen! Soll heißen, die Bürger*innen machen die Beteiligung selbst, zusammen mit den Politiker*innen vor Ort. Unser Aufschlag für mehr Demokratie!

Limmeraner Appell zur Bürgerbeteiligung

2018-09-13 Verabschiedete_LeitlinienBürgerbeteiligung

 

Öffentliche Veranstaltung „Erstickt Limmer im Verkehr?“

Öffentliche Veranstaltung „Erstickt Limmer im Verkehr?“  Dienstag, 05.09.2017 von 19 – 22:00 Uhr Gemeindehaus Limmer, großer Saal, Sackmannstr. 27, 30453 Hannover.

An alle Verkehrsinteressierte in und um Limmer, Stadtteilbewohner, Straßenanlieger, Geschäftsleute, Durchfahrer …

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Sorge um den Verkehr in Limmer war in der Bürgerbeteiligung zur Wasserstadt das wichtigste Thema:  48 der 102 Qualitätskriterien drehten sich darum.

Die Stadtverwaltung sieht jedoch keinen Handlungsbedarf und hat unseren Antrag auf ein Stadtteilverkehrskonzept abgelehnt, obwohl der auch vom Bezirksrat Linden-Limmer unterstützt wurde. Mit Unterstützung des Bezirksrat und der Sanierungskommission veranstaltet die BI Wasserstadt nun die 2. Veranstaltung zum Thema Verkehr in Limmer, zu der wir alle Interessierte einladen.

Hier die Ergebnisse des World Café Verkehr vom 22.08.2017:

Präsentation Worldcafé Verkehr

Flyer_Verkehr

 

Stellungnahme der BI zu den Ergebnissen des Runden Tisches

Dank der Bürgerbeteiligung wird die Wasserstadt deutlich attraktiver als im Entwurf von 2014. Warum  unsere Bilanz trotzdem so negativ ausfällt, lesen Sie  in den anhängenden Dokumenten. Die 2. Zwischenbilanz findet am  Dienstag 13.10. 2015 um 18 Uhr im Gemeindehaus St. Nikolai, Sackmannstr. 27, 30453 Hannover statt. Dort geht es auch um die spannende Frage, wie es weiter geht.

StellungnahmeBI-Rd-Tisch20150911

PM25092015

Die Ergebnisse des 6. und letzten Runden Tisches wurden von der Verwaltung noch nicht freigegeben. Daher hier der Link der 4. und 5. Sitzung.

Wir fordern 1000 Wohneinheiten.

Die gestern von SPD und Grünen veröffentlichten Zielzahlen von 1600 – 1800 Wohneinheiten sind bei näherer Betrachtung keine Abkehr von der Dichte des Spengler-Plans. Die Verwaltung hat bereits am 15. April 2014 1706 Wohneinheiten errechnet, zzgl. 260 Wohnungen für Studenten und Senioren. Wir fordern daher noch einmal mit Nachdruck die 1000 Wohnungen aus dem breiten Konsens der Bürgerbeteiligung und im Stadtbezirk, siehe Pressemitteilung.

Der heute in der HAZ erschienene Artikel bildet nicht die Auffassung der BI ab. Uwe Staade hat sich im Telefoninterwiew leider etwas ungeschickt ausgedrückt und wurde zudem noch falsch zitiert. Nach dem „Schritt in die richtige Richtung“ hätten die Worte „reicht aber nicht ganz“ hinzugefügt werden müssen. Außerdem wurde nicht wiedergegeben, dass er nicht für die BI gesprochen hat, da die sich erst nach dem Interview treffen würde.

Viele Grüße
Thomas Berus
thobeberus@web.de

PM12052015

Feedbackveranstaltung am Dienstag 12. Mai um 18 Uhr im Freizeitheim Linden

 

Zur Vorbereitung auf die Feedbackveranstaltung gibt es unten einen Link zu den auf der Abschlusspräsentation gezeigten 4 Themenkarten sowie unsere letzte Pressemitteilung und das Positionspapier von den Anwaltsplanern.

Bei der letzten Themenwerkstatt, der Feedbackveranstaltung, geht es um unsere Positionen zu den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung und die Einsetzung des runden Tisches. Die Verwaltung wurde aufgefordert, vor der Zusammensetzung des runden Tisches die Einwohner- oder Wohnungszielzahl zu nennen, damit die Kandidaten wissen, auf was sie sich einlassen.

Für die BI ist Thomas Berus bereits benannt, ebenso wie Cornelia Schweingel für den AK Stadtteilenwicklung und Mark Hömke für die Anwaltsplaner. Jawa wird ebenfalls vertreten sein. Die Unternehmen Limmer bewerben sich ebenfalls um einen Sitz am runden Tisch, mit Uwe Staade als Abgesandten.
Am Montag, 11.05. trifft sich die AG Inhalte um 20 Uhr bei Mark Hömke, um die Feedbackveranstaltung inhaltich vorzubereiten. Wer neu dazukommen möchte, melde sich bitte bei Mark an: m.hoemke@arcor.de

Link zu den Themenkarten

Runder_Tisch_Wasserstadt

PM29042015

Heute letzte Möglichkeit für den Online-Dialog

Am heutigen 1. März ist die letzte Möglichkeit für die Beteiligung am Online-Dialog:
https://wasserstadt-dialog.info/ergebnisse-2/
Am Mittwoch, 04. März findet ab 17 Uhr die Planungswerkstatt im Freizeitheim Linden statt. Dort soll über die gesamte Bürgerbeteiligung abgestimmt werden. Jeder, der kommt, kann mit abstimmen.

Stimmung – Filmabend

Die BI Wasserstadt Limmer macht Stimmung
– mit einem geselligen FILMABEND
Dienstag 27.01.2015, ab 19:30 Uhr
im kleinen Gemeindesaal St. Nikolai, Sackmannstr.27

THE HUMAN SCALE

Filmaushang THE HUMAN SCALE – zum Vergrößern klicken

Film Aushang  als PDF

THE HUMAN SCALE
LINK zur deutschen Filminfo Seite mit Trailer

Im Vorprogramm zeigen wir kleine Wasserstadt Filmchen.
– Kein Eintritt –
Bitte Trinken und Schnökerkram mitbringen.