Archiv der Kategorie: Aktuelles

Einladung zur BI, dem AK Stadtteilentwicklung, der Mobi.Woche.Limmer und den Argumentationsseminaren gegen Rechts.

Liebe BI-Mitglieder und Wasserstadt-Interessierte,

seid herzlich eingeladen zur nächsten BI am Dienstag 19.3.2024 (trotz Ferien) um 19.30 Uhr im Gemeindehaus St. Nikolai, Sackmannstr. 27

Hier die vorläufige Tagesordnung:

  1. Aktuelles aus BI, Politik und dem Stadtteil
  2. Änderungsantrag zum vorhabenbezogenen Erschließungsplan „Wiedererrichtung Uferbebauung“.
  3. Limmer´s Bewerbung um die Europäische Mobilitätswoche
  4. Stadtteil-Verkehrs AG am Di 26.3.2024 um 18 Uhr im Kultutreff
  5. Argumentationstrainings gegen Rechts
  6. Der geplante Bau-Turbo und seine Folgen
  7. Verschiedenes

Zu 3.: Mobi.Woche.Limmer

In Limmer läuft seit Samstag bis zum 1. April eine Umfrage: Soll sich Limmer an der Ausschreibung zur europäischen Mobilitätswoche (Mo 16.9. – So 22.9.2024) beteiligen?

Ein Quartier bekommt eine Woche autofrei und Leben auf die Straßen, (siehe Plakat und Straßenzug am Ende des Beitrags). Alle sind herzlich eingeladen, die Straßen zu beleben. Der TSV Limmer z.B. will an mehreren Tagen ein Straßenfußballturnier 3:3 ausrichten. Wir in Limmer und die Limmer Nachbarschaft haben ein gemeinsames Orga-Team gegründet. Es gibt offene Planungstreffen, dort kann jede*r aktiv mitmachen. Das nächste ist am Donnerstag, 21.3. um 16 Uhr bei Backwerk. Eine größere Versammlung ist für Dienstag, 2.4. um 18.30 Uhr im Kulturtreff geplant, auf der wir über die Bewerbung abstimmen und uns gemeinsam auf das Konzept verständigen. Infos dazu gibt es unter www.wirinlimmer.de Kontakt zum Orga-Team bitte per Mail an info@wirinlimmer.de.

Zu 4.: Stadtteil-Verkehrs AG

Am Dienstag, 26.3.2024 findet um 18.30 Uhr im Kulturtreff die 2. Stadtteil-Verkehrs-AG zum Thema Veloroute 11 statt. Wir laden den ADFC, benachbarte Stadtteile und Radverkehrs – Aktive aus Politik und Verwaltung ein für einen frühzeitigen Dialog über das Für und Wider verschiedener Varianten. Interessierte dürfen gern dazukommen, das ist eine offene Gruppe, entstanden aus der Verkehrs AG der BI Wasserstadt.

Zu 5. Argumentationstrainings

Dank großzügiger Förderung des Bezirksrats Linden-Limmer plant die BI gemeinsam mit den untenstehenden Organisationen Argumentationstrainings gegen Rechts, „Stammtisch-Seminare“. Sie finden jeweils Dienstag am 9.4. und 7.5.24 von 18.30 – 21.30 Uhr im Gemeindehaus St. Nikolai statt. Ein Flyer ist in Vorbereitung, Anmeldung (bitte nur zu einem Termin!) ab sofort auf unserer Homepage.

Vor unserer Etappenparty zum 10-jährigen der BI Wasserstadt am Samstag 13.4.24 findet dazu auch ein Tagesseminar von 11 – 16 Uhr im Kanu Club Limmer, Stockhardtweg 3, statt.

Veranstaltende in Zusammenarbeit mit dem NDC Netzwerk für Demokratie und Courage sind:

Arbeitskreis „Ein Mahnmal für das Frauen – KZ Limmer“, BI Wasserstadt Limmer, Gesamtkirchengemeinde Linden-Limmer, Kulturtreff Kastanienhof, Limmer Nachbarschaft, Unternehmen Limmer e.V.

BI und weitere Termine für 2024 (stehen auch im Kalender auf unserer Homepage).

Die BI und der AK-Stadtteilentwicklung Limmer treffen sich jeweils Dienstags um 19.30 Uhr im Gemeindehaus St. Nikolai, Sackmannstr. 27. (wo kein anderer Wochentag steht, ist Dienstag).

19.3.2024 BI

Donnerstag 21.3.2024 um 16 Uhr Mobi.Woche.Limmer offenes Planungstreffen bei Backwerk

Sonntag 24.03.2024 von 10 – 16 Uhr Ostermarkt bei Backwerk u.a. mit Infostand Mobi.Woche.Limmer

26.03.2024 um 18.00 Uhr Stadtteil-Verkehrs AG im Kultutreff

26.03.2024 um 19.30 Uhr AK-Stadtteilentwicklung Limmer

Samstag 30.03.2024 um 17 Uhr Osterfeuer auf der Ratswiese mit Infostand Mobi.Woche.Limmer.

02.04.2024 um 18.30 Uhr Mobi.Woche.Limmer Abstimmungsversammlung im Kulturtreff (stimmberechtigt sind alle anwesenden Limmeraner

9.4.2024 von 18.30 – 21.30 Uhr Argumentationstraining im Gemeindehaus St. Nikolai

Samstag 13.4.2024 von 11 – 16 Uhr Argumentationstraining Tagesseminar im Kanu Club

Samstag 13.4. 20 Uhr BI Party im Kanu Club

16.04.2024 BI

23.04.2024 AK-Stadtteilentwicklung Limmer

Mittwoch 24.04.2024 18 Uhr Bezirksrat im Fzh Linden

07.05.24 von 18.30 – 21.30 Uhr Argumentationstraining im Gemeindehaus St. Nikolai

14.05.2024 BI (diesmal nicht im Gemeindehaus – Ort folgt)

21.05.2024 AK-Stadtteilentwicklung Limmer

Mittwoch 29.05.2024 Bezirksrat im Fzh Linden

11.06.2024 BI

18.06.2024 AK-Stadtteilentwicklung Limmer

Mittwoch 19.06.2024 Bezirksrat im Fzh Linden

30.07.2024 AK-Stadtteilentwicklung Limmer

Sonntag 04.08.2024 Sommerfest bei Backwerk

06.08.2024 BI

27.08.2024 AK-Stadtteilentwicklung Limmer

Mittwoch 28.08.2024 Bezirksrat im Fzh Linden

03.09.2024 BI

Sonntag 08.09.2024 Großraumentdeckertag Infostand Mobi.Woche.Limmer

Montag 16.09. – Sonntag, 22.09.2024 Mobi.Woche.Limmer.

24.09.2024 AK-Stadtteilentwicklung Limmer

01.10.2024 BI

22.10.2024 AK-Stadtteilentwicklung Limmer

29.10.2024 BI

Mittwoch 06.11.2024 Bezirksrat im Fzh Linden

19.11.2024 AK-Stadtteilentwicklung Limmer

26.11.2024 BI

Mittwoch 11.12.2024 Bezirksrat im Fzh Linden

17.12.2024 AK-Stadtteilentwicklung Limmer

Für Fragen erreicht ihr uns unter info@Wasserstadt-Limmer.org oder Uwe Staade unter 0171-4873431.

Vorschlag Sperrbereich auf Google Maps

Stammtischseminare – Argumentationstrainings gegen Rechts

Wir alle kennen das: Auf der Arbeit, im Sportverein, in der Familie oder auf der Straße fallen Sprüche, die uns die Sprache verschlagen. Später ärgern wir uns, hätten gerne den Mund aufgemacht, widersprochen, die rechten Parolen nicht einfach so stehen gelassen. Hier setzen wir an. Das Seminar soll Menschen in die Lage versetzen, die Schrecksekunde zu überwinden, Position zu beziehen und deutlich zu machen: Das nehmen wir nicht länger hin!

Der Stammtisch ist überall: An der Kasse des Supermarktes, am Arbeitsplatz, auf dem Spielplatz oder in der Bahn. Aber: Wir sind auch überall und wir können durch Widerspruch und deutliches Positionieren die Stimmung in unserem Umfeld beeinflussen und unentschlossenen Menschen ein Beispiel geben.

Dank großzügiger Förderung des Bezirksrats Linden-Limmer plant die BI gemeinsam mit den untenstehenden Organisationen Argumentationstrainings gegen Rechts, „Stammtisch-Seminare“. Sie finden jeweils Dienstag am 9.4. und 7.5.24 von 18.30 – 21.30 Uhr im Gemeindehaus St. Nikolai statt.

Vor unserer Etappenparty zum 10-jährigen der BI Wasserstadt am Samstag 13.4.24 findet dazu auch ein Tagesseminar von 11 – 16 Uhr im Kanu Club Limmer, Stockhardtweg 3, statt.

Veranstaltende in Zusammenarbeit mit dem NDC Netzwerk für Demokratie und Courage sind:

Arbeitskreis „Ein Mahnmal für das Frauen – KZ Limmer“, BI Wasserstadt Limmer, Gesamtkirchengemeinde Linden-Limmer, Kulturtreff Kastanienhof, Limmer Nachbarschaft, Unternehmen Limmer e.V.

Ein Flyer ist in Vorbereitung, Infos und Anmeldung hier (bitte nur zu einem Termin anmelden – zurzeit hakt die automatische Bestätigung – wir bitten um Geduld):

Anmeldung zum Stammtischseminar am 09.04.2024

  •  

Anmeldung zum Stammtisch-Tagesseminar am 13.04.2024

  •  

Anmeldung zum Stammtischseminar am 07.05.2024

  •  

Linden-Limmer hat verloren

Entscheidung zur Wasserstadt-Limmer im Bauausschuss:
Mit alternativen Fakten setzt sich die Verwaltung durch.

Baufläche 2. Bauabschnitt Wasserstadt
Baugebiet für den 2. Bauabschnitt in der Wasserstadt

Wofür steht die Bürgerinitiative Wasserstadt?

  • Für eine Bebauung der Wasserstadt mit bezahlbaren Wohnungen und guter Nachbarschaft.
  • Für ein urbanes, vielfältiges und angemessen verdichtetes Quartier
  • Für ausreichende, gut gestaltete öffentliche Infrastruktur von Verkehr und Freiflächen
  • Für den Erhalt der Altgebäude mit einem realistischen Konzept.     

Dabei haben wir uns weder von Hinhaltetaktik und Zahlen-Tricksereien der Verwaltung noch von dem massiven Druck der Investoren nach permanenter Nachverdichtung entmutigen lassen.

Wir haben in langen und konstruktiven Diskussionen im Stadtteil erreicht, dass der Stadtbezirksrat Linden-Limmer einen Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage erarbeitet und einstimmig (!) verabschiedet hat, der aus unserer Sicht einen tragbaren Kompromiss darstellt. Schon dieser Kompromiss hätte für die gesamte Wasserstadt bereits zu mehr als den vom städtischen Verwaltungsausschuss im Jahre 2015 beschlossenen von 1600 – 1800 Wohnungen geführt.

Stattdessen legte die Verwaltung auf Druck der Investoren ein noch stärker verdichtetes Konzept mit Bauflächen für bis zu 2.600 Wohnungen in der gesamten Wasserstadt vor.

Damit droht eine Bebauungsdichte, die jene des aktuellen Bauprojektes „Kesselstraße“ in Limmer noch deutlich (!) übersteigt.

Eine solche Bebauungsdichte ist weit weg von dem, was in Neubaugebieten wie am Kronsberg oder im ersten Bauabschnitt der Wasserstadt üblich ist. Das sichert den Anstieg der Bodenpreise – jedoch zeigen die Höhe der Mieten und der Leerstand im 1. Bauabschnitt, wie sehr dies am Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum vorbeigeht.

Und das ohne belastbare Lösung für den entstehenden zusätzlichen Verkehr in Limmer. Fraglich ist zudem auch eine ausreichende Versorgung mit Freiraum, Einrichtungen für Kultur, Bildung und Soziales.

Sämtliche Vorschläge des Bezirksrats Linden-Limmer wurden im Bauausschuss am 06.12.2023 von SPD, CDU und FDP beiseite gewischt. So auch sämtliche Vorschläge für eine gute soziale Mischung und genossenschaftlichen Wohnungsbau. Nur die Grünen engagierten sich mit einem eigenen Antrag für Ideen aus dem Stadtteil.

Alternative Fakten im Bauausschuss
Es begann mit der Falschbehauptung des Vertreters der Stadtplanung, der 2. Bauabschnitt der Wasserstadt weise eine mit dem Baugebiet Limmer-Kesselstraße vergleichbare Dichte auf. Um Baugebiete zu vergleichen, bietet sich die städtebauliche Kennziffer der Geschossflächenzahl an. Der Block Limmer-Kesselstraße weist eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,9 auf, der Dreiecksblock W5 im 2. Bauabschnitt der Wasserstadt soll eine Geschossflächenzahl von 3,5 aufweisen, also 84 % mehr. Aktuelle urbane Neubauquartiere in Hannover wie Kronsrode liegen bei einer GFZ von 1,5. Die Wasserstadt im 2. Bauabschnitt soll im Mittelwert eine Geschossflächenzahl von über 2,6 aufweisen. Es gibt kein vergleichbares Neubauquartier in Hannover mit dieser Bebauungsdichte. Wir können kaum glauben, dass die Stadt nicht rechnen kann.

Übrigens ging vor einiger Zeit durch die Presse, dass die Investoren der Kesselstraße auf eigene Veranlassung, bereits während des Baus, die geplante bauliche Dichte wieder reduziert hatten. Irgendwann wird es offensichtlich selbst für Investoren zu dicht.

Große Koalition der Ahnungslosen?
Die Politiker der gerade neu gebildeten „Koalition“ aus FDP, CDU und SPD, namentlich die Herren Engelke und Kelich, haben sich durch die allgemeine Desinformationen der Bauverwaltung hinreißen lassen, das bürgerliche Engagement im Stadtteil zu diskreditieren. Details kann man sich sparen, die Beleidigung der Bürger durch Herrn Engelke (FDP) ist aber doch bemerkenswert:  Man säße behaglich und warm im Dorf Limmer und gönne anderen keinen Wohnraum. Oder Lars Kelich, der den engagierten Bürgern vorwarf, eine Bauverhinderungsplanung zu unterstützen.
Um es noch einmal deutlich zu machen, insbesondere für diejenigen, die meinten, man müsse Bezirksratsbeschlüsse nicht lesen: Der favorisierte Plan von Bezirksrat und Bürgerinitiative ist die sogenannte Basisvariante des siegreichen Wettbewerbsentwurfes 2022. Die „Basisvariante“ ist damit bereits 40 % höher verdichtet als Kronsrode, dem einzigen hinsichtlich seiner Dimension vergleichbaren Baugebiet der Stadt.
Die unkritische Verwaltungsgläubigkeit der Herren von FDP, CDU und SPD kann man wohl kaum zu ihrer Entschuldigung heranziehen, wohl aber die jahrelange Manipulation und Desinformation durch die Stadtverwaltung.

Angst frisst Altgebäude
Der Abriss der alten Etagenfabrik am Kanal aufgrund der angeblich nicht beherrschbaren Nitrosamin-belastung ist voreilig. Die Befürchtung ist: Es könnten im Bereich der Außenfassade Nitrosamine, die dort aber gar nicht festgestellt wurden, über die Fensterlüftung in den Innenraum gelangen und dort Menschen schädigen. Fiktive Kontaminationen führen nun also zum Abriss der Altgebäude. Ein faktenbasierter und zielorientierter Austausch zwischen Gesundheitsbehörde und Fachgutachtern fand offenbar niemals statt. Stattdessen existiert ein Schriftwechsel mit Missverständnissen und Widersprüchen. Der Vorschlag des Bezirksrates, mit einer Anhörung dieses Kommunikationsdefizit gemeinsam mit Gesundheitsbehörde, Fachgutachtern, Investoren und Öffentlichkeit zu heilen, wurde von der Verwaltung nicht aufgegriffen.

Nicht einmal weniger sensible Nachnutzungsalternativen zu einer Wohnnutzung wurden geprüft – ein eigentlich einzuhaltender denkmalrechtlicher Standard, bevor ein Abriss genehmigt wird.

Bürgerbeteiligung in Hannover wird zur Farce – ohne Konsequenzen?
Herr Oberbürgermeister stoppen Sie die Desinformationen der Bauverwaltung. Selbst für die Bauausschussmitglieder gab es keine prüffähige Unterlage über das Plangebiet mit belastbaren Flächenberechnungen: Geschossflächen, Wohnflächen, Freiflächen, Spielflächen. Also auch keine Möglichkeit, die Planungsfolgen prüfbar – auch für die interessierte Öffentlichkeit – abzuschätzen.

Herr Onay, verlangen Sie von ihrer Verwaltung, wahrheitsgetreu und faktenbasiert zu informieren. Fordern Sie professionelle Standards von ihren Leuten!

Bürgerinitiative Wasserstadt-Limmer, c/o Uwe Staade,
Große Str. 17, 30453 Hannover

Verwaltung ignoriert einstimmigen Beschluss des Bezirksrates

Entscheidung voraussichtlich am 06.12.2023 im Bauausschuss.

Grüne und SPD verhandeln über einen Änderungsantrag zur Fortführungsdrucksache zum 2. Bauabschnitt Wasserstadt-Limmer. Das ist zunächst eine gute Nachricht, da es deutlich macht, dass das skandalöse Gebahren der Verwaltung nicht hingenommen wird. Wir halten euch auf dem Laufenden.

Was für ein Paukenschlag war der am 20.9.23 über alle Parteigrenzen hinweg beschlossene Änderungsantrag des Bezirksrats Linden-Limmer! Einstimmig, ohne Enthaltungen! Ein demokratisches Erlebnis, und mit was für Inhalten! Das Ohr am Puls der Bürger*innen und ein starkes Signal in Richtung Stadtrat!

Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 1331/2023 „Bebauungsplan 1536 – Wasserstadt Limmer, Fortführung des Verfahrens“:

https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/1331-2023E1

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BI-Brief an die Ratsfraktionen und den Bezirksrat

BI-Stellungnahme zur Fortführung des Verfahrens „B-Plan Nr. 1536 – Wasserstadt Limmer West“
hier: zur Stellungnahme der Verwaltung v. 26.09.2023 durch Drs. Nr. 1331/2023 E1

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Fortführungsdrucksache v. 08.06.2023 soll der Verwaltungsausschuss wesentliche Weichenstellungen für den Fortgang der weiteren Planung für das Wasserstadtgelände beschließen.
Nach der o. g. Stellungnahme der Verwaltung v. 26.09.2023 soll keinem einzigen Anliegen aus dem dazu ergangenen einstimmigen Beschluss des Stadtbezirksrates Linden-Limmer – und damit auch aus der Bürgerbeteiligung – entsprochen werden. Wir bitten die Ratsfraktionen daher innezuhalten, eine derartig vorgeschlagene Vorgehensweise zu überdenken und sich mit allen Argumenten ernsthaft auseinanderzusetzen. Denn es geht um eine Stadtteilplanung, die für viele Jahrzehnte auch sozial tragfähig bleiben und damit nachhaltig erfolgen soll. Und: Ein Anwaltsplaner hat bereits resigniert das Handtuch geworfen…

Plangespäche (Punkt 1)
Hier geht es nicht nur um eine Unterrichtung, sondern um eine ausdrückliche Zustimmung zu allen Würdigungen der Verwaltung.

Zur Bebauungsdichte (Punkte 2 und 3)
Eine sozialverträgliche Begrenzung der Bebauungsdichte ist seit Beginn der Planungen für das Conti-gelände nicht nur für die Bürgerbeteiligung ein wesentliches Thema. Die dazu geführten Diskussionen führten zu einem mühselig errungenen Kompromiss durch den Leit-Beschluss des Verwaltungsausschusses v. 08.10.2021 der die Zahl der Wohnungen für das gesamte Wasserstadtgelände auf 1.600 bis 1.800 begrenzte. Die Verwaltung will diese Grenze weit überschreiten.
Selbst bei einer Realisierung der Basisvariante des Gewinners aus dem städtebaulichen Wettbewerb würde die genannte Wohnungszahlobergrenze merklich überschritten und die aus dem Wohnungsbaukonzept vorgesehene Zielsetzung für die restl. Wasserstadt-West von 1.350 Wohnungen erheblich übererfüllt.
Mit einer Planung nach der Fortführungsdrucksache soll aber eine noch über die Basisvariante des Planungswettbewerbs hinausgehende Verdichtung auf eine GFZ von 2,6 (eigene Berechnung) erfolgen. Damit würde der hannoversche Standard in verdichteten städtischen Wohngebieten (GFZ von 1,2 – 1,5) annähernd um das Doppelte überschritten. Die Bauabschnitte zusammen ergäben dann bei 75 qm Wohnfläche pro Wohnung insgesamt 2600 Wohnungen in der Wasserstadt. Die Verwaltung hat bislang keine transparente Flächenbilanz vorgelegt, die als prüffähige Unterlage tauglich wäre.

Offene Fragen zum Erhalt der Conti-Altgebäude (zu Punkt 7)
Die Durchsicht der von der Verwaltung vorgelegten Informationen zum Erhalt der Conti-Altgebäude macht deutlich, dass dazu noch zu klärende Fragen bestehen und die Positionierung der Gesundheitsverwaltung sich als nicht hinreichend tragfähig darstellt. Nähere Ausführungen zu dem Thema finden Sie in der Anlage.
Der Vorgang ist für eine Abbruchgenehmigung auch deshalb tatsächlich noch nicht entscheidungsreif, weil alternative Nachnutzungen nicht ernsthaft geprüft wurden.
Dennoch ist nach den Verlautbarungen der Verwaltung zeitnah eine Abbruchgenehmigung zu befürchten.

Zu erwägen wäre u. E. auch eine fachliche Anhörung zu dem Thema als gemeinsame Veranstaltung von Bauausschuss und Stadtbezirksrat. Zeit dafür ist, da in naher Zukunft ohnehin nicht mit neuen Projekten im Wohnungsbau aufgrund der tiefgreifenden Baukrise zu rechnen ist.
Man könnte in diesem Fall auch daran denken, gem. § 15 Baugesetzbuch die Entscheidung über einen Abriss zurückzustellen. Und der Verwaltungsausschuss könnte sich die Entscheidung über eine etwaige Abbruchgenehmigung vorbehalten, um nicht mehr behebbaren Schaden zu vermeiden.

Soziale Vielfalt und Wohnraumversorgung nur andernorts? (zu Punkt 9)
Die Behauptung der Verwaltung, „die verfügbaren Instrumente zur Sicherung sozialer Vielfalt und sozialer Wohnraumversorgung kämen zur Anwendung“ ist mit Blick auf den weitergehenden Vorschlag des Bezirksrates unredlich. Andere Städte machen es vor: Der Beschluss des Stadtbezirksrates Linden-Limmer verweist exemplarisch auf die kommunale Bodenpolitik in Frankfurt a.M., dazu das Erläuterungsvideo (4,5 Minuten):
https://www.stadtplanungsamt-frankfurt.de/custom/video/2020-09-25_Baulandbeschluss_h264_FIN.mp4
Und den mehr als 1000 leerstehenden hochpreisigen Wohnungen in Hannover weitere hinzuzufügen, ist kein Beitrag zur Lösung der Wohnungsmarktprobleme. Die Wohnungsbaugesellschaften in Hanno-ver ziehen ihre Konsequenzen und warten ab.
Verkehrsanbindung Bus/Stadtbahn Fehlanzeige (zu Punkt 10)
Das vorliegende aktualisierte SHP-Gutachten geht von einem Ziel von 25% MIV, 25 % Radverkehr, 25% Fußgängerverkehr und 25% Bus bzw. Bahn aus. Die Prognose ist allerdings nicht voraus-setzungslos. Im SHP-Gutachten heißt es: „Für den Erfolg des Mobilitätskonzeptes ist eine konse-quente Umsetzung der Maßnahmen erforderlich.“ Prof. Haller (SHP): „Für die Buslinie Wasserstadt sind Taktung und Linienführung entscheidend für die Akzeptanz.“ „Ein Bustakt von 30 Minuten (170er-Bus) hat keinen Verkehrswert. Hier wird Geld verbrannt.“

Eine geordnete Verkehrserschließung ist wesentliche Voraussetzung für die geplante Wohnbebauung. Die Stadtverwaltung ist „spitzfindig“, wenn sie die Formulierung „sind im Bebauungsplan zu berücksichtigen“ nur auf den eigentlichen Bebauungsplan bezieht. Zu einem Bebauungsplan gehört zwingend eine Begründung. In ihr muss eine geordnete Verkehrserschließung, die Gegenstand des umfassenden Verkehrskonzepts ist, nachgewiesen werden. Das erfordert das Abwägungsgebot. Deshalb werden die Maßnahmen außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs Bestandteil des Bebauungsplans, wenn auch nicht der eigentlichen Festsetzungen.

Derzeitiger Stand: Eine attraktive Verkehrserschließung mit Bus oder Bahn ist trotz krasser Erhöhung der Bebauungsdichte bislang nicht in Sicht. Die Stadt hat nun kürzlich bei einem Braunschweiger Büro ein umfassendes Verkehrskonzept für die Wasserstadt in Auftrag gegeben, das im Herbst vorgestellt werden soll.

Für ein klärendes Gespräch stehen wir Ihnen gern zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

Uwe Staade
Sprecher BI Wasserstadt-Limmer

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Anlage: Zur in Aussicht genommenen kurzfristigen Abbruchgenehmigung der Conti-Altgebäude in Limmer
30.10.2023
Zur in Aussicht genommenen kurzfristigen Abbruchgenehmigung der Conti-Altgebäude in
Limmer *)
durch die Landeshauptstadt Hannover – in der Informations-Drs. Nr 15 09/2023, v. 21.07.2023, Umgang mit den Baudenkmälern in der Wasserstadt Limmer, mit zugehörigen 10 Anlagen und durch die Drs. Nr. 1331/2023, v. 08.06.2023, B-Plan Nr. 1536, – Wasserstadt Limmer West, Fortführung des Verfahrens sowie in der Drs. 1331/2023 E1 v. 26.09.2023 zur Ablehnung sämtlicher Änderungsanträge des
Stadtbezirksrates Linden-Limmer in Drs. 15/1947/2023 v. 20.09.2023

In verschiedenen Verlautbarungen hat die Verwaltung zum Ausdruck gebracht, dass sie zeitnah einem etwaigen Antrag stattgeben will, die Conti-Altgebäude in Limmer abzubrechen. Die für die Altgebäude konzipierte Wohnungsnachnutzung sei leider nicht realisierbar, da sie von den Gesundheitsbehörden als gesundheitlich nicht tragfähig angesehen werde. Etwaige Verzögerungen des Abbruch-Genehmigungsverfahrens seien (jetzt) rechtlich nicht mehr statthaft.
Dieser Auffassung ist entgegen zu treten: Der Vorgang ist für eine solche Entscheidung nicht reif. Erforderliche Gründe, die eine nötige denkmalrechtliche Abrissgenehmigung nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 Nds. Denkmalschutzgesetz rechtfertigen könnten, liegen noch nicht erkennbar vor. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb für die
geschützten Baudenkmale keinerlei Nachnutzungsmöglichkeiten mehr bestehen sollten:

  1. Alternativen, weniger sensible Nachnutzungen als Wohnen, z. B. Gewerbe, Büros, Serverfarm, Lagerraum, Garage, sind bislang nicht ernsthaft geprüft und und diskutiert worden.
  2. Auch die zweifelnd ablehnende Stellungnahme der Gesundheitsverwaltung zur entwickelten Konzeption „Wohnen“ erscheint nicht tragfähig.
    Die für eine Nachnutzung „Wohnen“ entwickelte bauliche Konzeption sah vor, die historischen Gebäude schadtstoffrei komplett zu entkernen. Nur die äußere Hülle, die Fassade, sollte erhalten bleiben und ein neues Gebäude in das alte quasi hineingestellt werden.
    Die zu diesem Vorgang bislang veröffentlichten Unterlagen mit behördlichem Schriftverkehr (sh. Informations-Drs. “Umgang mit den Baudenkmälern in der Wasserstadt Limmer vom 21.07.2023, Nr. 15 09/2023 mit zugehörigen 10 Anlagen) werfen Fragen auf, welche die zweifelnd ablehnende Stellungnahme der Gesundheitsverwaltung dazu als nicht schlüssig erscheinen lässt:
    a) Widersprüchliche Tatsachenangaben zur chemischen Belastung
    Einerseits wird in der Informationsdrucksache der Verwaltung darauf hingewiesen, dass in der allein zu erhaltenden Klinkerfassade im Rahmen der Beprobung keine Schadstoffe nachgewiesen worden seien (ebenda Seite 2).
    Auch das Institut für Umweltanalyse aus Bielefeld (IFUA) weist in seiner ergänzenden Stellungnahme vom 9.11.2022 ebenfalls auf nicht gemessene Schadstoffe in der Fassade hin (siehe in Anlage 6 der Informationsdrucksache, Seite 3 unten).
    Bekannt ist zudem, dass auch 2018 in den Fensterlaibungen vorgenommene Beprobungen keinen N-Nitrosaminbefund ergaben. ________________________________________________________________
    *) Die hier zitierten Unterlagen finden sich in der Info-Drs. der Verw. v. 21.07.2023, Nr. 1509/2023 nebst 10 Anlagen; Link
    dazu sh. am Textende.
  3. Demgegenüber äußerte sich die Gesundheitsbehörde der Region in ihrer ablehnenden Stellungnahme vom 25.10.2022 über eine „kontaminierte Fassade in der zuletzt noch 2022 kanzerogene N-Nitrosamine nachgewiesen wurden.“(vgl. Anlage 5 der Informationsdrucksache, S. 3).
    b) Ist das vorgelegte bauliche Konzept überhaupt fachlich fundiert auf Sicherheit geprüft worden? Das scheint tatsächlich nicht geschehen zu sein. So schreibt das Gesundheitsamt der Region in seiner Stellungnahme vom 25.10.2022 zum Baukonzept lapidar: „Weiterhin wird in den uns aktuell vorgelegten Unterlagen zum Nutzungskonzept aus unserer Sicht nicht zweifelsfrei dargestellt, dass eine potenzielle Emission von der kontaminierten Fassade, in der zuletzt 2022 kanzerogene N-Nitrosamine nachgewiesen wurden, hinreichend sicher in die geplanten Innenräume ausgeschlossen werden können.“ Jegliche Begründung zu dieser Feststellung fehlt (vgl. Anlage 5 der Informationsdrucksache, S. 3).
    c) Ein wichtiger grundsätzlicher Hinweis, den das Nds. Landesgesundheitsamt (NLGA) am 21.11.2022 gegeben hat, ist offenbar nicht aufgegriffen worden. Explizierter Auftrag der Verwaltung an das Bielefelder Institut IFUA war es, einen toxikologischen Bewertungsmaßstab für N-Nitrosamine zu entwickeln (vgl. in Anlage 6 der Informationsdrucksache, S. 1 unten u. S. 4 Mitte des IFUA-Textes).
    In der veröffentlichten Stellungnahme des Gesundheitsamtes nimmt breiten Raum die Erörterung ein, ob die sonach erfolgte toxikologische Einschätzung sachgerecht und fehlerfrei erfolgt sei und ob ein abgeleiteter Bewertungsmaßstab für eine Prüfung überhaupt noch technisch normgerecht gemessen werden könne.
  4. Das NLGA – also die landesweit beratende Fachbehörde der nds. Gesundheitsverwaltung – hat mit seinem Hinweis Nr. 1 an das Gesundheitsamt der Region vom 21.11.2022 die grundsätzliche Frage aufgeworfen, ob eine toxikologische Einschätzung bei einer baulich sicheren Situation überhaupt notwendig ist (vgl. Anlage 8 der Informationsdrucksache, S. 1). Es heißt dort: „Wird eine toxikologische Einschätzung benötigt oder nicht? Die Frage stellt sich beim Lesen der Unterlagen. Wenn die Einschätzung besteht, dass die 3 „Sicherheitseckpunkte“ eine 100% sichere Situation schafft, die entweder eine vollständige Entfernung nitrosaminkontaminierter Stellen sicherstellt und/oder einen vollständig sicheren Abschluss der zu schaffenden Wohnbereiche von möglichen Nitrosamin-Restkontaminationen gewährleistet, stellt sich die Frage, ob eine toxikologische Einschätzung notwendig, ja ob sie nicht überflüssig ist.“

    Das NLGA kam dann zu folgender Schlussfolgerung: Weil die Stadt eine toxikologische Bewertung beauftragt und diese dem Gesundheitsamt der Region vorgelegt habe, könne wohl keine 100% sichere bauliche Situation gewährleistet werden und somit sei von einer möglichen Exposition künftiger Bewohner/Innen auszugehen.


Originalzitat:
„Da eine toxikologische Bewertung über das IFUA beauftragt und dem GA der Region Hannover zur Bewertung vorgelegt wurde wird im Umkehrschluss geschlussfolgert, dass eine 100% sichere Situation im oben beschriebenen Sinn nicht sicher gewährleistet werden kann. In einer Bewertung ist somit von einer möglichen Exposition von Bewohnern der geplanten Wohnungen auszugehen.“
Eine Auseinandersetzung oder Hinweise des NLGA zu etwaigen Unsicherheiten der baulichen Konzeption unterblieben nach dem erfolgten Umkehrschluss ebenfalls. Weitere Ausführungen befassten sich dann mit der toxikologischen Bewertung und deren etwaigen Messung.

d) Unklarheit, welche Anforderungen z. B. bei einer etwaigen Büronachnutzung zu beachten sind. Auf Frage der Stadtverwaltung hat das Nds. Sozialministerium mit seinem Erlass vom 28.03.2023 (vgl. Anlage 10 der Informationsdrucksache, Seite 2/3) die tatsächliche Nachnutzung von potenziell belasteten Räumen der Conti AG als Büros gerechtfertigt (insbes. geringere Aufenthaltsdauer als beim Wohnen, messtechnische Überwachung).
Dennoch ist im Text der Verwaltung in ihrer Informationsdrucksache vom 21.07.2023 davon die Rede, dass für eine Nutzung zu gewerblichen Zwecken wie zum Beispiel Büros oder Geschäfte die
gleichen Anforderungen gelten wie für die Nachnutzung Wohnen (ebenda S. 3 oben).
Was gilt nun?
Fazit:
Angesichts des sich unterbreiteten Sachverhalts jetzt eine Abbruchgenehmigung zu erteilen wäre mit dem NDSchG nicht vereinbar, voreilig und dann nach Zerstörung der Baudenkmale nicht mehr heilbar.
Anmerkung:
Im Übrigen ist zu Stellungnahme Nr. 7 der Verwaltung in ihrer Drs. 1331/2023 E1 v. 26.09.2023 anzumerken, dass auch Geschäfte der laufenden Verwaltung in denkmalrechtlichen Vorgängen einer Einwirkung durch kommunalpoltische Gremien nicht entzogen sind. Denn gem. § 76 Abs. 2 S. 2 NKomVG kann z. B. der Verwaltungsausschuss durchaus beschließen, dass er sich die Entscheidung über die Abbruchgenehmigung der Conti-Altgebäude vorbehält.
Hinweise zu den zitierten Materialien:
Die Informations-Drucksache der Verwaltung v. 21.07.2023 „Umgang mit den Baudenkmälern in der Wasserstadt Limmer“, Nr 15 09/2023 mit zugehörigen 10 Anlagen kann über den folgenden Link zum SIM der Landeshauptstadt Hannover eingesehen und heruntergeladen werden:
https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/1509-2023
Diese Dokumentation der Verwaltung ist entgegen der 24.05.2023 einstimmig beschlossenen Bitte (Drs. Nr. 15-1088/2023 N2) und dem daraus ersichtlichen Anliegen des Bez.Rates Linden-Limmer nicht ganz vollständig. So fehlen leider:
● Die letzte Antwort des Gesundheitsamtes der Region v. 20.12.2022 an die Landeshauptstadt auf die Gegenvorstellung und den Gesprächswunsch der Stadtverwaltung v. 14.11.2022.
● Offene Punkte und Hinweise der Region, die diese der Stadt für eine mögliche Nachnutzung der Gebäude gegeben hatte. Darauf nahm das Gesundheitsamt in seiner ablehnenden Stellungnahme
v. 25.10.2022 einleitend Bezug (vgl. Anlage 6 der Informationsdrucksache)

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Weitere spannende Termine im Stadtbezirk:

Sonntag 5. November 2023 um 11 Uhr: Premiere im Apollokino: Wasserstadt – Der Film: \“Dann haben sie uns ernst genommen…\“ (punkt-linden.de)

Eine weitere Filmaufführung ist am Mittwoch, 8.11.2023 um 18 Uhr geplant.

Bewegung beim Thema Conti-Altgebäude

Die Schadstoffuntersuchung aus dem Jahr 2022 der Altgebäude der Wasserstadt hat zwar Nitrosamine gemessen, aber nicht in den Außenmauern aus Klinker, sondern beispielsweise bei innenliegenden Kalksandsteinwänden. Eine Entkernung der belasteten Teile und stattdessen eine Haus-in Haus-Lösung erscheint weiterhin nicht unrealistisch.

Der BI-Sprecher Uwe Staade hat im Bauausschuss der Stadt am 06.07.23 dazu folgende Fragen gestellt, aber noch keine befriediegende Antwort erhalten:

„Wie bewertet der Bauausschuss die drohende Aufhebung der Denkmaleigenschaft und die dann möglich Abrißgenehmigung angesichts der Tatsachen,

  • dass weder die Möglichkeiten eines Sanierungskonzepts
  • noch weitere Nutzungsmöglichkeiten ausreichend geprüft wurden,
  • es zu keiner Abfrage in den Laboren nach feineren Messmethoden kam und
  • sich die beteiligten Akteure nicht einmal zusammengesetzt haben, um die Thematik fachübergreifend zu besprechen?
  • Wieso wird nicht über die Gefahr einer Sekundärkontamination durch einen Abriss gesprochen?“

Und es gibt weiterhin Interesse von Investoren, die Gebäude zu entwickeln.

Abriß und Neubau schaffen keine bezahlbaren Wohnungen

Hannover braucht bezahlbaren Wohnraum. Die bisher aufgerufenen Preise für die bereits erstellten Neubauwohnungen in der Wasserstadt waren mit 5.000 – 7.000 Euro pro Quadratmeter bis jetzt für die meisten nicht bezahlbar. Dies drückt sich in dem schleppenden Verkauf der Eigentumswohnungen und dem Leerstand vieler Mietwohnungen aus.

Durch die gestiegenen Kapitalkosten hat sich diese Entwicklung noch verschärft: Bei 5.000 Euro pro Quadratmeter (bisher die untere Grenze der Angebote), bei 5% Zinsen und 1% Tilgung würde allein der Kapitaldienst 25 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche ausmachen. Das können sich in Hannover nur ganz wenige leisten. Auch ein Kauf wäre nur mit viel Eigenkapital möglich, da die Banken hohe Sicherheiten verlangen.

Dazu kommen die aufwändigen Abbruch- und Entsorgungskosten eines Abrisses der Altgebäude. Die Alternative ist der Erhalt und der Umbau mit minimalinvasiven Eingriffen.

Ein umfassendes Konzept zur Umnutzung der Altgebäude findet sich hier.

Interview mit Katja Bicker, über den Kulturtreff Kastanienhof, welcher eine mögliche Nutzer:innengruppe der Altgebäude darstellt
Film über das ehemalige Frauen-KZ, wofür wir einen Gedenkort und Ausstellungsraum eingeplant haben

Zum Beispiel: Frankfurter Baulandbeschluss für bezahlbares Wohnen

Am 2020 haben die Stadtverordneten dem Baulandbeschluss für ihre Stadtentwicklung zugestimmt.

Damit wurden einheitliche und transparente Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbaulandflächen geschaffen. Dazu zählen verbindliche Quoten von 30 Prozent für Sozialwohnungen. Diese werden je zur Hälfte im Förderweg 1 und im Förderweg 2 umgesetzt. Dazu kommt ein Anteil von 15 Prozent nach Konzeptverfahren für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte, eine Quote von 15 Prozent für freifinanzierten Mietwohnungsbau und ein Anteil von 10 Prozent für preisreduzierte Eigentumswohnungen.

Vorher gab es in Frankfurt – ähnlich wie in Hannover – lediglich eine Quote von 30 Prozent für Sozialwohnungen. Die Festsetzung soll dazu beitragen, mehr bezahlbare Wohnungen und eine gute soziale Mischung in den Neubauvierteln zu schaffen.

Impulse zur sozialen Boden- und Baupolitik in Hannover

Enladung zum wohnungspolitischen Symposium
Fr., 01.09.2023, 14 – 18 Uhr, „Aufhof“ (ehemals Kaufhof)

Angesichts neuer Wohnungsnot und Baukrise nimmt die Wohnungsgenossenschaft Selbsthilfe Linden ihr 40-jähriges Jubiläum zum Anlass, – anstelle einer Party – über wohnungspolitische Perspektiven zu diskutieren. Am überzeugendsten sind konkrete Praxisbeispiele. Sie können für politische Bewegung auch in Hannover und selbstverständlich auch in Limmer sorgen.

Dazu sind unter anderem Vertreter:innen anderer Städte eingeladen. Schwerpunkt sollen Möglichkeiten der Förderung von gemeinwohlorientiertem Wohnungsbau mit langfristigen Sozialbindungen sein.

www.selbsthilfe-linden.de

Mit Unterstützung von WOGE Nordstadt eG, VASA Wohnungsgenossenschaft Vahrenheide/Sahlkamp eG, Soziale Wohnraumhilfe gGmbH, Bi Wasserstadt-Limmer, Johann Jobst Wagenersche Stiftung

> Einladungs-Flyer

Dank an Sid Auffarth

Nach 20 Jahren als Anwaltsplaner hat Sid Auffarth sein Amt unter Protest niedergelegt.

Wir danken Sid sehr für sein Engagement und seine Anregungen seit vielen Jahren und teilen seine Kritik!

Damit sind wir nicht allein: In einer Umfrage, veröffentlicht in der HAZ am 22.07.2023, heißt die Frage: „Stadtplaner Sid Auffahrt kritisiert: Die Bebauung der Wasserstadt wird zu dicht, der Abriss der Conti-Gebäude ist ein Fehler. Was meinen Sie?“  Von 2822  Teilnehmenden stimmen ihm 61,1 voll und ganz zu, 14,8% teilen die Kritik an der Dichte, 13,1% die Kritik am Abriss und nur 11% teilen die Kritik nicht.

Am 20.9.2023 wird die Verwaltung im Bezirksrat erneut versuchen, ihre Drucksache mit der Extrem-Verdichtung durchzubringen. Notiert euch den Termin schon mal – denn auch dort werden wir präsent sein.

Hier sein Fazit:

Baupolitischer Sprengstoff im Bezirksrat:

Am Mi 28.6.2023 ist Bezirksratssitzung, 18 Uhr im Gymnasium Limmer. Die Tagesordnung birgt mit folgender Verwaltungsvorlage baupolitischen Sprengstoff:

https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/1331-2023

Zitat Thomas: „Auf jeden Fall steht da alles drin, was wir nicht wollen. Die extreme Verdichtung wird ohne alle Abstriche beibehalten. Das geht so gar nicht!“

Entsprechend sollten wir zahlreich vertreten sein.

Hier unsere Argumente gegen extreme Verdichtung:

Abschlusspräsentation 2. BA Wasserstadt Mittwoch, 26. April⋅2023 von 18:30 bis 21:00

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns noch einmal herzlich für Ihre Teilnahme an den Plangesprächen im März. Wie vereinbart finden Sie nun unter dem nachfolgenden Link die Protokolle sowie die Vorträge auf der Webseite der LHH: Dokumentation Plangespräche zum zweiten Bauabschnitt – Hannover.de

Außerdem möchten wir Sie auf die öffentliche Veranstaltung zur Vorstellung der Planergebnisse hinweisen. Diese findet am 26. April von 18:30 Uhr bis ca. 21:00 Uhr in der Aula des Gymnasiums Limmer statt (siehe anliegendes Plakat). Über Ihre Teilnahme würden wir uns freuen.

Gerne können Sie diese Information inkl. des Einladungsplakats an weitere Interessierte weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Louisa Höppner
______________________________

Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
OE 61.12
Rudolf-Hillebrecht-Platz 1
30159 Hannover
Telefon: 0511 / 168-44317

Stadtbahnanbindung Wasserstadt in weiter Ferne

700er-Bus durch die Wasserstadt führen

Als Folge der Bebauung der Wasserstadt werden vom Gutachter nach aktuellen Hochrechnungen 3900 zusätzliche Kfz-Fahrten pro Tag auf der Wunstorfer Straße prognostiziert. Da die Nutzungskonzepte für die Altgebäude und den ehemaligen Conti-Parkplatz noch nicht vorliegen, fehlen hierzu Berechnungen. Und eine “konsequente Umsetzung” eines ambitionierten Mobilitätskonzeptes wurde als Bedingung vorausgesetzt. Aber daran fehlt es.
Eine Stadtbahnanbindung der Wasserstadt ist auf Jahrzente unrealistisch. Eine volkswirtschaftlich vertretbare Lösung und damit die Voraussetzung für eine Förderung der Baumaßnahme ergibt sich erst mit größeren neuen Baugebieten im Westen, die eine Verlängerung der Stadtbahn nach Ahlem-Nord begründen. Ob und wann das kommt, liegt in weiter Ferne.

Abbildung: 700er-Busführung durch die Wasserstadt. Die Kreise zeigen den Erschließungsbereich an: Stadtbahn 500 m, Bus 300 m. Für Linden-Nord sind zwei alternative Linienführungen eingezeichnet.

Die Lösung

Um die Autoabhängigkeit dennoch wesentlich zu verringern, braucht es eine überdurchschnittlich gute Buserschließung mit enger Taktung (< 10 Minuten) und kurzen Wegen zu den Haltestellen.

Vorteile unserer Lösung

  • Vollständige ÖV-Erschließung des bebauten Wasserstadtgeländes und gegenüber einer Stadtbahn auf der Wunstorfer Straße und kürzere Fußwege zur jeweiligen Bus-Haltestelle. (Die Spitze im Norden bleibt frei und wird Park.)
    .
  • Wenn der 700er-Bus über die neue Stichkanalbrücke zentral durch die Wasserstadt geführt wird, ergibt sich ein attraktiver kurzer Takt. Der heutige 30-Minuten-Takt des ab Wasserstadt eingesetzten 170er-Busses hat keinen nennenswerten Verkehrswert. Solange will kaum jemand warten. Als Ergebnis sind einerseits überwiegend Leerfahrten des 170er- bei andererseits vollem 700er-Bus zu beobachten.
    .
  • Schwachlastzeiten (abends, Wochenende usw.) können mit den heute vorhanden Buskapazitäten abgedeckt werden. Daher erfordert diese Lösung die wenigsten zusätzlichen Busse. Nutzungskomfort und Wirtschaftlichkeit der Lösung steigern sich gleichermaßen. Es wäre auch reichlich widersinnig, wenn sich künftig in Linden-Nord Stadtbahn-Linie 10, 700er Bus und 170er-Bus Konkurrenz machen.
    .
  • Eine durchgehende Buslinie in der Wasserstadt hat gegenüber einer abzweigenden Sackgassenlösung auch den Vorteil nicht nur stadteinwärts, sondern auch stadtauswärts zu führen. Von 2500 in den 700er-Bus Einsteigenden auf der Limmer Straße wollen 1000 stadtauswärts fahren. Das legt nahe, dass es auch in der Wasserstadt dafür einen Bedarf geben wird.
    .
  • Es sind bei dem Lösungskonzept der BI keine zusätzlichen Bus-Haltestellen nötig. Stattdessen werden die beiden Bus-Haltestellen Steinfeld- und Tegtmeyerstraße aufgegeben und ins Baugebiet verlegt. Zudem wäre die im Funktionsplan der Verwaltung enthaltene 3. Haltestelle für den 700er-Bus Wunstorferstraße/Lunapark entbehrlich.
    .
  • Die sich überlagernden Erschließungsradien einerseits der Stadtbahnhaltestelle Brunnenstraße und andererseits der Bushaltestellen Steinfeld- und Tegtmeyerstraße werden auseinandergezogen und so zusätzliche Kundschaft erreicht. Beispielsweise macht die Doppelerschließung des ehemaligen Conti-Parkplatzes durch die vorhandene Stadtbahnhaltestelle Brunnenstraße und die Bushaltestelle Steinfeldstraße wenig Sinn.
    .
  • Eine separate Busspur im vorhandenen Gleisbereich der Linie 10 im Abschnitt Haltestelle Wunstorfer Straße bis Westschnellweg könnte dem Bus ermöglichen, am morgentlichen Rückstau der Autos vor der Auffahrt zum Westschnellweg vorbei zu fahren. Die Kombination unserer Vorschläge in Kombination mit einer bevorrechtigenden Signalisierung der Busein- und -ausfahrten auf der Wunstorfer Straße vermeidet Reisezeitverlängerungen.

Wichtig ist aktuell, dass im Rahmen des Planverfahrens für den 2. Bauabschnitt diese Lösung bei der Straßenführung berücksichtigt und die neue Brücke (Fuß- und Fahrradverkehr + 700er-Bus) über den Stichkanal  auch für Busse befahrbar angelegt wird.

6. BI Etappenparty Samstag 18. März 2023

Kurz vor der Corona Pandemie war die letzte Etappenparty, jetzt starten wir wieder durch. Wie immer im Kanu Club Limmer, Stockhardtweg 3. Der Eintritt ist frei, Einlass ab 20 Uhr, ca. 20.30 Uhr zeigt die Medienwerkstatt Linden neue Clips aus ihrer Wasserstadt-Dokumentation. Danach Party bis der Morgen graut…

Wir suchen noch Unterstützung bei der Party-Durchführung. Wenn ihr mitmachen möchtet, tragt euch in die Dienste-Listen ein. Plakate und Flyer (1000 Exemplare) kann man sich ab 4.3. bei Schraders Bilderfabrik abholen.


Party – Dienste am 18.3.2023:

> Theke
> https://docs.google.com/spreadsheets/d/1J5PswFg2cTsdgAaucyfj3KqAfmG3Kb7MOrdCa8xTYZo/edit?usp=sharing

> Plakat- und Postkartenverteilung
> https://docs.google.com/spreadsheets/d/1yatuW7F_Hdt6nVNss-Or-wsWincy1ekvlm2JxqgyPpE/edit?usp=sharing

> Aufbauliste
> https://docs.google.com/spreadsheets/d/1sMQ7H3jhGX2Ge6IBkdtYL60-mVnW18LLIEMu9velWiw/edit?usp=sharing

> Abbauliste
> https://docs.google.com/spreadsheets/d/1xBpiY7dilCR33AVoKkpC1n__3mK_49LaX2-XupH1KwQ/edit?usp=sharing


Aktualisiertes Verkehrgutachten liegt vor

Im Auftrag der Stadt hat das Büro SHP ein aktualisiertes Verkehrsgutachten mit neuen Hochrechnungen zur Verkehrszunahme auf der Wunstorfer Straße erstellt. Als Ergebnis wird eine Verkehrszunahme von 3900 Kraftfahrzeugen pro Tag prognostiziert.

Da für die Altgebäude noch kein Nutzungskonzept veröffentlicht wurde und der Bereich südlich der Wunstorfer Straße (ehemals Conti Parkplatz) planerisch zurückgestellt wurde, hat man hierzu noch keine Zahlen berücksichtigen können. Sie sollen noch nachgeliefert werden.

Die vorliegenden Rechnungen gehen von der Annahme aus, dass ein „Modalsplit“ mit 25% ÖPNV, 25% Fußgänger- und 25% Radverkehr, 25% Autoverkehr erreicht wird. Bisher liegt der Autoverkehrsanteil in Hannover bei 38%. Um das Ziel 25% zu erreichen, sei eine „konsequente Umsetzung“ eines Mobilitätskonzeptes erforderlich.

Zwar gibt es für den zweiten Bauabschnitt der Wasserstadt im Gegensatz zum ersten nun ein ambitioniertes Fahrradförderungskonzept (4,5 Abstellplätze pro Wohnung…). Doch eine leistungsfähige und attraktive ÖPNV-Anbindung mit kurzen Wegen und kurzem Takt wird bisher in den Plänen von Stadt und Region Hannover schmerzlich vermisst. Insofern sind die neuen Zahlen im SHP-Gutachten eher Hoffnungsnummern und keine verlässliche Bewertungsbasis für politische Entscheidungen. Das Braunschweiger Ingenieurbüro Verkehrsforschung und Infrastruktur (WVI) soll im Herbst 2023 ein Gutachten vorstellen.

Fragen zur Einwohnerversammlung Stadtbezirk Linden Limmer am 28.11.2022 um 17.30 Uhr im Freizeitheim Linden


Wir fragen:


Fortsetzung der Bürgerbeteiligung zur Wasserstadt-Limmer

Die Planungen für den nächsten Bauabschnitt der Wasserstadt-Limmer laufen seit Anfang des Jahres unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Verwaltung hat – entgegen ihrer Ankündigung im Bezirksrat am 24.03.2021 – in diesem Frühjahr keine Fortführungsdrucksache für das weitere Beteiligungsverfahren auf den Weg gebracht.

  1. Wie sehen das Format und der weitere Zeitplan zur Bürgerbeteiligung für den nächsten Bauabschnitt der Wasserstadt-Limmer aus?
  2. Ist eine Fortführung der Anwaltsplanung zur Wasserstadt-Limmer über den 31.12 2022 hinaus gesichert?
  3. Sind der Verwaltung bereits jetzt Aspekte der derzeitigen Planung bekannt bzw. bewusst, die im Widerspruch zu rechtsgültigen politischen Beschlüssen des Rates zur Wasserstadt Limmer stehen?

Für die Bürgerinitiative Wasserstadt-Limmer
Sprecherteam
Thomas Berus, Uwe Staade

Bürgerinitiative Wasserstadt erkämpft gemeinsam mit Bezirksrat großen Erfolg für ihr Uferparkkonzept und mehr Entscheidungsrechte

1. Stärkung der Bezirksrats-Rechte und der lokalen Demokratie

Bei dem „unglaublichen Vorgang“ Uferpark (so die HAZ v. 03.03.2022) hatte die Verwaltung im Februar 2022
„handstreichartig“ dem Bezirksrat das Entscheidungsrecht bei der Ausgestaltung des neuen Parks abgespro-
chen. Nach Anrufung der Kommunalaufsicht durch den BezRat ist diese jetzt vollumfänglich der Rechtsauffassung
von BI und Bezirksrat gefolgt. Die Aufsicht hat entschieden, dass der Bezirksrat Linden-Limmer nach dem
Nds. Kommunalverfassungsgesetz und der eigenen Hauptsatzung das alleinige Entscheidungsrecht bei der
weiteren Uferparkplanung der Wasserstadt Limmer hat und nicht die Stadtverwaltung.

Diese Entscheidung ist von grundsätzlicher Bedeutung für die lokale Demokratie. Sie stärkt alle Bezirks-
räte, da die Stadtverwaltung nicht nur dem BezRat Linden-Limmer sondern bisher sämtlichen Bezirksräten
bei solchen Planungen das gesetzliche Entscheidungsrecht abgesprochen hat.
Mit ihrer Entscheidung hat die Kommunalaufsicht den tragenden Gedanken des Gesetzgebers aus dem Jah-
re 2011 Geltung verschafft, die Wirkmöglichkeiten ehrenamtlich in der Kommunalpolitik Tätiger zu verbessern
und zu stärken. Denn „Die Entscheidung, ob jemand sich kommunalpolitisch engagiert, hängt auch davon ab, ob sich der
Aufwand für abendfüllende Debatten lohnt, ob am Ende überhaupt Einfluss auf die kommunale Entwicklung genommen werden kann.“

(Häusler/Franke/Fischer in „Das neue Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz – Leitfaden zur
Novellierung“, 2011, S. 26).
Mit den verbesserten Wirkmöglichkeiten der Bez.Räte wird zugleich das Vertrauen der BürgerInnen der
Stadtteile gestärkt, wenn ihre erarbeiteten Vorstellungen vom BezRat aufgegriffenen werden und diese dann
nicht so einfach durch die Verwaltung vom „Tisch gewischt“ werden können.


2. Bessere fachliche Planung von BI und Bezirksrat kann sich durchsetzen

Auf Basis des einstimmigen rechtsgültigen Bezirksratsbeschluss zum Uferpark vom 8.Dezember 2021 kann
sich nun eine bessere Planung durchsetzen. Z. B. ist danach ein getrennter Fuß- und Radweg vorgesehen. Der Fußweg läuft als ruhiger Spazierweg direkt parallel zum Ufer mit einem optimalem Wasserbezug. Das Konzept folgt der Fuß- und Radwegführung, die von Linden kommt. Der neue Radweg wird nun mindestens 3,5 m breit.

Im Bereich des Uferparks zwischen Regenrückhaltebecken und Spielwiese sollen zusammenhängende
Grünflächen entstehen, im Mittel 15,50 breit und 70-80 m lang. Diese Flächen sind als Liegeflächen und zu-
sammenhängende Biotopflächen zu gestalten.
Spielwiese am Bolzplatz: Durch die vorgeschlagene minimale Änderung der südlichen Wegeführung wird die
ebene, freie Spielfläche von bisher rund 300 m² (Verwaltung) auf etwa 850 m² vergrößert

3. Wie geht es weiter?

Die Verwaltung hat neben der grundsätzlich kommunalverfassungsrechtlichen Fehlbeurteilung geltend ge-
macht, die vom BezRat beschlossene Alternativplanung ließe sich nicht hundertprozentig umsetzen.
Darüber wird auf der Grundlage einzelner sehr konkreter Angaben auf fachlicher Ebene zu sprechen sein.
Klar ist aber auch hier: Die alleinige Entscheidungszuständigkeit im gesetzlichen Rahmen bleibt beim
BezRat, der über etwaige Veränderungen seines Dezember-Beschlusses zu entscheiden haben wird. Ggf.
wird er z. B. priorisieren, welche Maßnahmen mit welchen Mitteln wann oder gar nicht realisiert werden sol-
len.
Und die Verwaltung wird in diesem Prozess mehr die Rolle eines Dienstleister des Entscheidungsorgans
Bezirksrat ausfüllen müssen. Zu erwarten ist jetzt von ihr, dass sie ihm fachlich behilflich ist, statt eher planeri-
schen Vorstellungen des Investors oder eigenen verhaftet zu bleiben.

Entscheidung Kommunalaufsicht zu den Rechten des Bezirksrates

BI ruft auf zur Fahrraddemo am 17.5.22

PAPENBURG VERKAUFT LIMMERS INTERESSEN

Nur bezahlbarer Wohnraum löst die Wohnungsprobleme!

Wir fordern Politik und Verwaltung auf, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen. Es war ein Fehler, das gesamte Wasserstadt-Gelände Papenburg zu überlassen. So viele Bauflächen wie möglich müssen an gemeinwohlorientierte Träger gehen und vor dem Gebaren rein profitorientierter Eigentümer geschützt werden. Hanova und örtliche Wohnungsgenossenschaften sollten Grundstücke zu finanzierbaren Bedingungen angeboten bekommen.

Foto: Martin Illmann

Die Wasserstadt darf nicht zum Dauerproblemfall werden!

Während Normalverdienende sich die teuren Luxuswohnungen nicht leisten können, lädt Günter Papenburg zu einem Investorentreffen. Sie wollen schnelle Profite. Aber nachhaltige Stadtentwicklung geht anders.

Bevor das Verkehrsproblem und die Frage preiswerten Wohnraums nicht grundsätzlich gelöst sind, müssen die weiteren Planungsschritte für den 2. Bauabschnitt zurückgestellt werden.

Und mit einer Teilung des Bebauungsplanverfahrens gewinnen Rat und Verwaltung die Chance, noch regulativ auf weitere Entwicklungen einzuwirken. Erst sollte das nördliche Wasserstadtgelände fertig sein, bevor mit dem südlichen Conti-Parkplatz begonnen wird.

Kommt zahlreich:

  • Wir wollen Ihnen die Sicht versperren:  mit Fahrrädern umzingeln wir 2 Stunden lang den 1. Bauabschnitt. Fahrraddemo Di. 17.05.22, 17 Uhr, Treffpunkt Tegtmeyers Hof

  • Der Bezirksrat Linden-Limmer tagt am Mi., 18.05.2022, 17 Uhr, Aula des Gymnasiums Limmer, Wunstorfer Straße 14, 30453 Hannover
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Fotos: Martin Illmann